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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1960 - VI 5/59 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1239
BFH, 22.01.1960 - VI 5/59 U (https://dejure.org/1960,1239)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1960 - VI 5/59 U (https://dejure.org/1960,1239)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1960 - VI 5/59 U (https://dejure.org/1960,1239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einnahmen, die wegen ihres Zusammenhangs mit einem Arbeitsverhältnis Arbeitslohn sind - Steuerfreiheit für Aufsbildungsbeihilfen für Arbeitslohn - Arbeitslohn als Aufsbildungsbeihilfe - Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung oder der Wissenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 296
  • DB 1960, 341
  • BStBl III 1960, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.07.1954 - IV 276/52 U

    Unterhaltszuschüsse an Referenadre als Arbeitslohn - Beihilfe zur unmittelbaren …

    Auszug aus BFH, 22.01.1960 - VI 5/59 U
    Der Bundesfinanzhof hat dies bereits in dem Urteil IV 276/52 U vom 1. Juli 1954 (BStBl 1955 III S. 14, Slg. Bd. 60 S. 36) ausgesprochen, das die Steuerpflicht der Unterhaltszuschüsse der Referendare betraf.
  • BFH, 23.02.1951 - IV 171/50 S

    Steuerabzug bei Bezügen aus bischöflichen Kassen - Einbeziehung von …

    Auszug aus BFH, 22.01.1960 - VI 5/59 U
    Arbeitslohn seien freilich auch alle freiwilligen Leistungen und Vorteile, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeitsverhältnis zuflössen, wie sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 171/50 S vom 23. Februar 1951 (BStBl 1951 III S. 80, Slg. Bd. 55 S. 212) ergebe.
  • BFH, 19.04.1985 - VI R 131/81

    Student - Anwärterbezüge - Steuerpflicht

    Die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit der Anwärterbezüge nach § 3 Nrn. 11 oder 44 EStG liegen nach der Rechtsprechung des BFH nicht vor (vgl. Urteile vom 22. Januar 1960 VI 5/59 U, BFHE 70, 296, BStBl III 1960, 110; vom 1. Juli 1954 IV 276/52 U, BFHE 60, 36, BStBl III 1955, 14, und in BFHE 105, 274, BStBl II 1972, 643).
  • BFH, 24.08.1973 - VI R 100/71

    Beihilfe - Verwaltungsakademie - Ablegung der Abschlußprüfung - Einnahmen aus …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, von der abzugehen keine Veranlassung besteht, können Einnahmen eines Steuerpflichtigen, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind, keine steuerfreien Beihilfen i. S. von § 3 Nr. 11 EStG sein (Urteil vom 22. Januar 1960 VI 5/59 U, BFHE 70, 296, BStBl III 1960, 110).
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