Rechtsprechung
| BFH, 04.02.1960 - IV 247/58 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wertpapiere, die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig oder vorübergehend zur Behebung vorübergehender Schwierigkeiten verpfändet worden sind - Bestandteile des notwendigen Betriebsvermögens - Erträge aus dem Verkauf von Wertpapiere, die für Betriebskredite ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 370
- NJW 1960, 1079
- BStBl III 1960, 139
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 17.03.1966 - IV 186/63 Die in dem Urteil IV 247/58 U vom 4. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 139) vertretene gegenteilige Ansicht gibt der Senat auf.
Zwar sprach der Senat in dem Urteil IV 247/58 U vom 4. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 139, Slg. Bd. 70 S. 370) unter Berufung auf die Rechtsprechung des RFH in den Urteilen III A 322/33 vom 12. Oktober 1933 (RStBl 1934 S. 56) und VI 797/38 vom 4. Januar 1939 (RStBl 1939 S. 284) aus, daß Wertpapiere dann notwendiges Betriebsvermögen würden, wenn sie durch eine Verpfändung für Betriebskredite nicht nur kurzfristig zur Behebung vorübergehender Schwierigkeiten einem Betrieb als Kreditunterlage dienten.
- FG Nürnberg, 10.01.2008 - VII 75/05
Zugehörigkeit von Arztpraxen zum notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb dienen oder zu dienen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 4.2.1960, IV 247/58 U, BStBl. III 1960, 139). - BFH, 10.07.1974 - I R 223/70
Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in …
Die Ausbuchung der Anteile am 30. November 1960 und am 15. Februar 1961, die auf Grund der Anweisung des Klägers erfolgt ist, "sämtliche Buchungen vorzunehmen, die notwendig seien, um die A-Anteile ins Privatvermögen zu überführen", war eine reine Buchmaßnahme; die buchmäßige Behandlung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes hat auf die rechtliche Beurteilung jedoch keinen Einfluß (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1957 IV 403/55 U, BFHE 66, 1, BStBl III 1958, 1, und vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U, BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139).
- BFH, 04.04.1973 - I R 159/71
Bilanzierung von Wertpapieren - Verpfändung für Betriebsschulden
Das FA macht geltend: Die Wertpapiere seien Betriebsvermögen gewesen, weil den bestandskräftigen Gewinnfeststellungen 1960 bis 1962 noch die Auffassung des BFH-Urteils vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U (BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139) zugrunde gelegen habe, nach der langfristig für Betriebskredite verpfändete Wertpapiere notwendiges Betriebsvermögen seien. - BVerwG, 29.11.1973 - III C 23.72
Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Abgrenzung zwischen …
Eine solche Auffassung findet im Gesetz keine Stütze: Für den steuerrechtlichen Bereich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 1960 (BStBl. III 1960, 139) entschieden, daß die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht von der buchmäßigen Behandlung des Wirtschaftsgutes abhängig ist; für den Lastenausgleich setzt die Zurechnung zwingend voraus, daß der unmittelbar Geschädigte entweder formeller oder wirtschaftlicher Eigentümer (§ 229 Abs. 2 LAG) gewesen ist, und hierfür ist ein Schluß allein aus seiner buchmäßigen Belastung nicht tragfähig. - BFH, 30.01.1985 - I R 39/82
Zulässigkeit der Bewertung einer Darlehensforderung einer KG als Wirtschaftsgut …
Eine solche tatsächliche Beziehung zum Betrieb (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U, BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139) wurde z.B. angenommen, wenn die Gewährung des Darlehens den Erwerb eines Betriebsgrundstücks oder eines für betriebliche Zwecke zur Verfügung stehenden Grundstücks ermöglichen sollte (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734; vom 26. Februar 1975 I R 50/73, BFHE 115, 432, BStBl II 1975, 573). - BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72 Für den steuerrechtlichen Bereich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 1960 (BStBl. III 1960, 139) entschieden, daß die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht von der buchmäßigen Behandlung des Wirtschaftsgutes abhängig ist.
- BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S
Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das …
Diese Verpfändung genüge, um einen objektiven Zusammenhang zum Betrieb zu bejahen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 247/58 U vom 4. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 139, Slg. Bd. 70 S. 370).
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