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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,897
BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1960 - IV 156/58 U (https://dejure.org/1960,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerpflicht der gewerbsmäßigen Artistenvermittler - Merkmale eines Gewerbebetriebes - Annahme eines Gewerbebetriebs bei den Lotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal - Wesentliche Voraussetzung der Selbständigkeit für das Gewerbesteuerrecht - Gewerbsmäßige ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 213
  • BStBl III 1960, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.09.1955 - I 250/54 U
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Da nach alledem beim Stellenvermittler das Bestreben im Vordergrund stehe, unter Ausnutzung kaufmännischer Kenntnisse und Erfahrungen durch Ausübung der Vermittlertätigkeit Gewinne zu erzielen, habe das Finanzamt zutreffend auf die Entscheidungen hingewiesen, in denen Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof gewisse Berufe als gewerbliche angesehen hätten, obwohl auch diese Berufe teilweise erheblichen sachlichen Bindungen unterlägen (vgl. das vorerwähnte Urteil VI 743/37 vom 5. Januar 1938 wegen der dort genannten Bezirksschornsteinfegermeister; das Urteil VI 126/40 vom 22. Mai 1940, RStBl 1940 S. 643, betreffend die Gerichtskostenmarkenverkäufer, und das Urteil I 250/54 U vom 13. September 1955, BStBl 1955 III S. 325, Slg. Bd. 61 S. 329, betreffend die vereidigten Kursmakler).
  • BFH, 16.08.1955 - I 237/54 U
    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Die Rechtsprechung erkennt vielmehr einen im Gesetz nicht besonders erwähnten Beruf nur dann als freien Beruf an, wenn er einem der im Gesetz genannten freien Berufe ähnlich ist (vgl. zum Beispiel Urteil des Bundesfinanzhofs I 237/54 U vom 16. August 1955, BStBl 1955 III S. 295, Slg. Bd. 61 S. 254).
  • BFH, 08.07.1954 - IV 60/53 U

    Gewerbesteuerpflicht von Kanallotsen - Kanallotsen als Angestellte des …

    Auszug aus BFH, 12.05.1960 - IV 156/58 U
    Der erkennende Senat hat es bereits in dem Urteil IV 60/53 U vom 8. Juli 1954 (BStBl 1954 III S. 261, Slg. Bd. 59 S. 134) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts als der Annahme eines Gewerbebetriebs bei den Lotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal nicht entgegenstehend erachtet, daß das Lotsgeld sich nach einer behördlichen Taxe richtet sowie, daß die Lotsen einer Konzession bedürfen und auch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einer gewissen Kontrolle unterliegen.
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