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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1960 - VI 199/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1146
BFH, 21.10.1960 - VI 199/60 U (https://dejure.org/1960,1146)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1960 - VI 199/60 U (https://dejure.org/1960,1146)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1960 - VI 199/60 U (https://dejure.org/1960,1146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wohnungsbauprämie bei Geltendmachen der Beiträge aus Sonderausgabe und fehlender Auswirkung auf die Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 623
  • DB 1960, 1382
  • BStBl III 1960, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.09.1958 - VI 216/57 U

    Eintragung eines steuerfreien Betrages in eine Lohnsteuerkarte als Sonderausgabe …

    Auszug aus BFH, 21.10.1960 - VI 199/60 U
    Wie der erkennende Senat in seinem auch von dem Finanzgericht angeführten Urteil VI 216/57 U vom 19. September 1958 (BStBl 1959 III S. 24, Slg. Bd. 68 S. 67) entschieden hat, ist ein Lohnsteuerpflichtiger, wenn er wegen der als Sonderausgaben zu berücksichtigenden (an eine Bausparkasse geleisteten) Beiträge die Eintragung eines steuerfreien Betrags in seine Lohnsteuerkarte beantragt hat, an diesen Antrag gebunden und zur Stellung des Antrags auf Gewährung von Wohnungsbauprämie nicht mehr in der Lage.
  • BFH, 18.08.1972 - VI R 320/70

    Keine Bindung an Sparprämienantrag bei Wegfall des Prämienanspruchs vor …

    Es führte aus, der BFH habe in der Entscheidung VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960 (BFH 71, 623, BStBl III 1960, 482) für geleistete Bausparbeiträge die Bindung an die bereits getroffene Wahl zwischen Sonderausgaben und Wohnungsbau-Prämie dann als nicht eingetreten angesehen, wenn der vom Berechtigten eingeschlagene Weg zu keiner Vergünstigung geführt habe.

    Während der Geltungsdauer des § 8 WoPG 1960, der das Wahlrecht zwischen Sonderausgabenabzug und der Inanspruchnahme der Wohnungsbau-Prämie für Bausparbeiträge regelte, hat der BFH ausnahmsweise die Wahl als widerruflich angesehen, wenn sich die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzuges auf die Besteuerung nicht ausgewirkt hat oder nicht auswirken konnte (Urteile VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960, BFH 71, 623, BStBl III 1960, 482, und VI 296/64 U vom 4. Mai 1965, BFH 83, 29, BStBl III 1965, 511).

  • BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72

    Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei …

    Ein wirksamer Antrag, mit dem eine Ausübung des Wahlrechts verbunden wäre, liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Antrag zu keiner Vergünstigung führt (z. B. weil bei der Wahl des Sonderausgabenabzugs nach § 8 WoPG 1960 dieser sich auf die Besteuerung nicht ausgewirkt hat, vgl. die Urteile vom 21. Oktober 1960 VI 199/60 U, BFHE 71, 623, BStBl III 1960, 482, und VI 296/64 U).
  • BFH, 04.05.1965 - VI 109/65 S

    Art der Ausübung des Wahlrechts zwischen dem Abzug als Sonderausgaben und der …

    In den Urteilen VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960 (BStBl 1960 III S. 482, Slg. Bd. 71 S. 623) und VI 296/64 U (…a.a.O.) hat der Senat allerdings zugelassen, daß, wenn der Berechtigte zunächst den Sonderausgabenabzug gewählt hat, er trotzdem später noch die Wohnungsbau-Prämie beantragen kann, sofern ihm andernfalls überhaupt keine Vergünstigung gewährt würde, weil sich seine Aufwendungen als Sonderausgaben nicht einkommensmindernd ausgewirkt haben.
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 118/72

    Bausparbeitrag - Sonderausgaben - Geltendmachung - Früherer Antrag - Eintragung …

    Sowohl bei Anwendung des § 8 Abs. 1 WoPG 1960 als auch bei Anwendung des § 10 Abs. 4 EStG 1969 (§ 2 Abs. 4 WoPG 1969) muß indessen beachtet werden, daß ein wirksamer Antrag, mit dem eine Ausübung des Wahlrechts verbunden wäre, dann nicht vorliegt, wenn der Antrag zu keiner Vergünstigung geführt hat (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Oktober 1960 VI 199/60 U, BFHE 71, 623, BStBl III 1960, 482; vom 4. Mai 1965 VI 296/64 U, BFHE 83, 29, BStBl III 1965, 511, und vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585).
  • BFH, 04.05.1965 - VI 296/64 U

    Art der Ausübung des Wahlrechts zwischen dem Abzug als Sonderausgaben und der …

    Auch der Senat hat im Urteil VI 199/60 U vom 21. Oktober 1960 (BStBl 1960 III S. 482, Slg. Bd. 71 S. 623) entschieden, daß ein Steuerpflichtiger, bei dem sich die Geltendmachung der Beträge als Sonderausgaben auf die Einkommensteuer nicht ausgewirkt hat, innerhalb der gesetzlichen Frist noch die Gewährung von Wohnungsbau-Prämie beantragen kann.
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