Rechtsprechung
| BFH, 23.09.1960 - III 162/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang der Pflichten eines Steuerberaters zur Vermeidung von Fristversäumnissen - Folgen der Nutzung eines laufenden Kontos eines Unternehmers für Tilgung privater Schulden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 71, 666
- NJW 1961, 95 (Ls.)
- BStBl III 1960, 497
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.08.1956 - III 218/54 S
Vorliegen einer Betriebsschuld bei wirtschaftlichem Zusammenhang des gewerblichen …
Auszug aus BFH, 23.09.1960 - III 162/59 U
Der erkennende Senat hat eine andere Beurteilung nur dann für geboten erachtet, wenn einwandfrei festgestellt werden kann, daß der Zweck der Schuldaufnahme die Verwendung der Valuta für private Zwecke war und daß die Darlehnsvaluta alsbald zu diesen privaten Zwecken verwandt worden ist (Urteil III 218/54 S vom 24. August 1956, BStBl 1956 III S. 325, Slg. Bd. 63 S. 334). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1957 - 2 A 18/57
Auszug aus BFH, 23.09.1960 - III 162/59 U
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat im Beschluß 2 A 18/57 vom 23. Januar 1957, Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 1086, ausgeführt; Zur Vermeidung von Fristversäumnissen hat ein Rechtsanwalt dafür Sorge zu tragen, daß bei den nach § 212 der Zivilprozeßordnung zugestellten Postsendungen, die Fristsachen enthalten, in jedem Falle der vorgeschriebene Zustellungsvermerk geprüft, der Briefumschlag zu den Handakten genommen und bei Fehlen eines solchen Vermerkes eine zuverlässige Auskunft über den Zustellungszeitpunkt eingeholt wird.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
cc) Eine andere Beurteilung ist auch nicht nach dem Gedanken der sog. Entnahmefinanzierung gerechtfertigt, nach dem der durch die private Verwendung entstandene Teil einer Kontokorrentschuld gleich dem Sachverhalt als Betriebsschuld zu behandeln ist, daß der Steuerpflichtige zunächst seinem Unternehmen Barmittel entnimmt und im Anschluß hieran betriebliche Aufwendungen mittels Kredit finanziert (BFH in BFHE 71, 667, BStBl III 1960, 497; BFHE 139, 50, BStBl II 1983, 725). - BFH, 19.03.1981 - IV R 169/80
Betriebsausgaben - Privatentnahme - Kontokorrentkredit
Der betriebliche Charakter eines laufenden Kontos gehe nicht dadurch verloren, daß der Unternehmer davon auch private Schulden begleiche (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1960 III 162/59 U, BFHE 71, 666, BStBl III 1960, 497).b) Der Kläger beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 71, 666, BStBl III 1960, 497.
- BFH, 11.02.1966 - III 276/63 Für den nach dem BFH-Urteil III 162/59 U vom 23. September 1960 (BFH 71, 666; BStBl 1960 III S. 497) erforderlichen Nachweis, daß der Saldo eines Kontokorrentkontos, den ein Kaufmann unter seiner Firma aufgenommen und in seiner Bilanz ausgewiesen hat, durch Aufnahme privater Schulden entstanden ist, reicht eine Schätzung nicht aus.
Die gleiche Auffassung hat der Senat auch im Urteil III 162/59 U vom 23. September 1960 (BFH 71, 666; BStBl 1960 III S. 497) vertreten.
- BFH, 23.06.1983 - IV R 192/80
Zur steuerrechtlichen Zuordnung eines Kontokorrentkredits bei Gewinnermittlung …
Der zum Jahresabschluß ermittelte Kontokorrentsaldo (also das Guthaben oder die Schuld) ist der betrieblichen Sphäre zuzurechnen (BFH-Urteile vom 23. September 1960 III 162/59 U, BFHE 71, 666, BStBl III 1960, 497, und vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510, 515). - BFH, 13.12.1984 - VIII R 258/80
Voraussetzungen für die Einordnung der Zinsen für Betriebsschulden als …
Dem FG ist zuzugeben, daß sich aus dem zur Kreditgewinnabgabe ergangenen BFH-Urteil vom 23. September 1960 III 162/59 U (BFHE 71, 666, BStBl III 1960, 497) eine andere Betrachtung ergeben könnte. - BFH, 20.01.1961 - III 412/58 U
Schuldnergewinne bei der Kreditgewinnabgabe
In seinem Urteile III 162/59 U vom 23. September 1960 (BStBl 1960 III S. 497, Slg. Bd. 71 S. 666) hat der Senat ausgesprochen, daß ein laufendes Betriebskonto, über das die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben geleitet werden, nicht dadurch zum Teil privaten Charakter erhält, daß daraus private Schulden beglichen werden; soweit das geschieht, liegt eine Entnahme vor, die den betrieblichen Charakter des Kontos nicht berührt. - BFH, 30.09.1960 - III 412/58
Kreditgewinnabgabe eines gewerblichen Betriebes - Anwendung der …
In seinem Urteile III 162/59 U vom 23. September 1960 (BStBl 1960 III S. 497, Slg. Bd. 71 S. 666) hat der Senat ausgesprochen, daß ein laufendes Betriebskonto, über das die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben geleitet werden, nicht dadurchzum Teil privaten Charakter erhält, daß daraus private Schulden beglichen werden; soweit das geschieht, liegt eine Entnahme vor, die den betrieblichen Charakter des Kontos nicht berührt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".