Rechtsprechung
| BFH, 06.12.1960 - I 44/60 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Beitragsrückerstattung im Sachversicherungsgeschäft vorzunehmenden Überschußrechnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 216
- BStBl III 1961, 81
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- RFH, 13.04.1937 - I A 107/37
Auszug aus BFH, 06.12.1960 - I 44/60 U
Nach dem Urteil I 365/38, in dessen Rechtssatz von dem nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 der Ersten KStDV errechneten technischen Betriebsüberschuß die Rede ist (auch Urteile des Reichsfinanzhofs I A 107/37 vom 13. April 1937, RStBl 1937 S. 901, Slg. Bd. 41 S. 199; I 77/38 vom 31. Mai 1938, RStBl 1938 S. 821, Slg. Bd. 44 S. 149), wird der technische Gewinn in der Weise festgestellt, daß von den auf das Wirtschaftsjahr entfallenden Beitragseinnahmen die dasselbe Wirtschaftsjahr betreffenden Versicherungsleistungen, Überträge und Rücklagen sowie sämtliche sonstigen persönlichen und sachlichen Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- BFH, 21.10.1999 - I R 36/95
Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Da der Begriff "versicherungstechnischer Überschuss" mehrdeutig ist (s. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1960 I 44/60 U, BFHE 72, 216, BStBl III 1961, 81), wurde er im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zwar nicht im Eingangssatz des § 21 Abs. 1 KStG 1977, aber in § 21 Abs. 1 Nr. 2 KStG 1977 durch die Formulierung ersetzt: ... bis zur Höhe des "Überschusses, der sich aus der Beitragseinnahme nach Abzug aller anteiligen abziehbaren und nichtabziehbaren Betriebsausgaben einschließlich der Versicherungsleistungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten ergibt" (s. BTDrucks 7/5310 S. 13 --Zu § 21--).a) Beitragseinnahmen i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 2 KStG 1984 sind nur die Entgelte, die Versicherungsunternehmen von den Versicherungsnehmern auf Grund der Versicherungsverträge für das Versprechen der vereinbarten Leistung im Versicherungsfall und etwaige versicherungsvertragliche Nebenleistungen (z.B. die Ausfertigung des Versicherungsscheins) erhalten (s. BFH-Urteil in BFHE 72, 216, BStBl III 1961, 81;… Boetius, a.a.O., § 21 KStG Anm. 27;… Recktenwald, a.a.O.; Uhrmann, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1991, 112;… wohl auch Frotscher/Maas, a.a.O., § 21 KStG Rz. 14).
- BFH, 09.06.1999 - I R 17/97
Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungen
Auf BRE, die unabhängig vom handelsrechtlichen Jahresergebnis aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gewährt werden (sog. erfolgsunabhängige BRE), ist § 21 KStG 1984/1991 nach der von der Finanzverwaltung und im Schrifttum einhellig vertretenen Auffassung nicht anzuwenden (s. Bundesminister der Finanzen --BMF--, Erlaß vom 7. März 1978 IV B 7 -S 2775- 10/78, BStBl I 1978, 160;… Boetius, a.a.O., Anm. 211-213;… Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, § 21 Rz. 7;… Goldenbaum, a.a.O., § 21 Rz. 9, 10;… Eversberg in Dötsch/ Eversberg/Jost/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 21 KStG Rz. 11;… Blümich/Freericks, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 21 KStG Rz. 4;… Streck, Körperschaftsteuergesetz, 5. Aufl. 1997, § 21 Anm. 3;… Recktenwald in Lademann, Körperschaftsteuergesetz, § 21 Rz. 2; Klein/Laube/ Schöberle, Handbuch des Körperschaftsteuerrechts, § 21 Anm. 2 a; s.a. Reichsfinanzhof --RFH--, Urteil vom 21. Mai 1940 I 112/39, RStBl 1940, 747; Senatsurteil vom 6. Dezember 1960 I 44/60 U, BFHE 72, 216, BStBl III 1961, 81). - BFH, 06.08.1962 - I 197/60 U
Begriff des Geschäftsergebnisses - Abzugsfähigkeit von den durch eine …
Der Sinn dieser Fassung scheint mir darin zu liegen, daß alle Beitragsrückerstattungen unbeschränkt abzugsfähig sein sollen, die völlig unabhängig vom Geschäftsergebnis, etwa auf Grund eines gesetzlichen Gebots zu leisten sind, wie dies z.B. bei der Beitragsrückgewähr auf Grund des § 2 und des § 3 der VO vom 2.9.1953 der Fall ist (so auch BFH-Urteil I 44/60 U vom 6.12.1960, BStBl 1961 III S. 81).Obwohl sich das Geschäftsergebnis des einleitenden Relativsatzes in § 22 Abs. 1 KStDV nicht mit dem Überschuß im Sinn der Ziffer 2 deckt (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs I 44/60 U vom 6. Dezember 1960, BStBl 1961 III S. 81, Slg. Bd. 72 S. 216), so wird doch das Vorliegen eines Geschäftsergebnisses als Voraussetzung der Abzugsfähigkeit der Beitragsrückerstattung in den Ziffern 1 und 2 jedenfalls bei der Sachversicherung (Ziffer 2) in der Regel keine erhebliche Bedeutung haben, weil, wenn ein die Beitragsrückerstattung deckender Überschuß im Sinne der Ziffer 2 vorhanden ist, in aller Regel auch ein entsprechender handelsbilanzmäßiger Überschuß erzielt wurde.
- FG München, 22.01.1997 - 7 K 3704/94
Anforderungen an die Abzugsbeschränkung bei der Körperschaftsteuer; Steuerliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 31.01.1995 - I 117/90 Insoweit besteht auch Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des BFH vom 6. Dezember 1960 I 44/60 U , BStBl. III 1961, 81 hier 82 vorletzter Absatz, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 26.06.1968 - I 127/65
Verrechnung der Zinseinnahmen von Umlagevorschüssen mit Versicherungsleistungen …
Der BFH hat zwar entschieden, daß Kapitalerträge, die aus den Gegenwerten der Rückstellungen für Beitragsrückerstattung in der Kraftfahrzeugversicherung stammen, nicht unter den Begriff der Betriebseinnahmen im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 2 KStG fallen und daher bei der für die Ermittlung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattung vorzunehmenden Überschußrechnung nicht berücksichtigt werden dürfen (BFH-Urteil I 44/60 U vom 6. Dezember 1960 BFH 72, 216, BStBl III 1961, 81).
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