Rechtsprechung
| BFH, 17.11.1960 - V 170/58 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen Fortführung der Gesellschaft durch den übergebliebenen Gesellschafter und der Auflösung der Gesellschaft und Neugründung eines Einzelunternehmens bei Ausscheiden des Mitgesellschafters
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 231
- DB 1961, 291
- BStBl III 1961, 86
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- RFH, 18.01.1935 - V A 5/34
Auszug aus BFH, 17.11.1960 - V 170/58 U
Der Reichsfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Urteile V A 5/34 vom 18. Januar 1935, RStBl 1935 S. 637, und V 145/41 vom 28. September 1944, RStBl 1945 S. 28) den Grundsatz aufgestellt, daß bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden OHG und bei Fortführung des Unternehmens durch den anderen Gesellschafter eine Vereinigung der Rechte am Betriebsvermögen in der Hand des im Unternehmen verbleibenden Teilhabers eintritt, die eine Umsatzsteuerpflicht nicht auslöst. - RFH, 07.10.1933 - V A 30/32
Auszug aus BFH, 17.11.1960 - V 170/58 U
Ebenfalls in ständiger Rechtsprechung (vgl. unter anderem Urteil des Reichsfinanzhofs V A 30/32 vom 7. Oktober 1932, RStBl 1933 S. 288) hat der Reichsfinanzhof den Standpunkt vertreten, daß, soweit keine Befreiungsvorschrift zur Anwendung kommt, bei der Auflösung einer OHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens unter die Gesellschafter der Umsatzsteuer unterliegt. - RFH, 28.09.1944 - V 145/41
Auszug aus BFH, 17.11.1960 - V 170/58 U
Der Reichsfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Urteile V A 5/34 vom 18. Januar 1935, RStBl 1935 S. 637, und V 145/41 vom 28. September 1944, RStBl 1945 S. 28) den Grundsatz aufgestellt, daß bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden OHG und bei Fortführung des Unternehmens durch den anderen Gesellschafter eine Vereinigung der Rechte am Betriebsvermögen in der Hand des im Unternehmen verbleibenden Teilhabers eintritt, die eine Umsatzsteuerpflicht nicht auslöst.
- BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12
Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine …
Rn. 18 bb) Hinzu kommt, dass sich der Kläger mit den die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden in der Rechtsprechung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. November 1960 V 170/58 U, BFHE 72, 231, BStBl III 1961, 86; vom 19. Juni 1969 V R 12/66, BFHE 96, 141, BStBl II 1969, 572) und im Schrifttum (…vgl. z.B. Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 158; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 1 Rz 91) vertretenen Auffassungen zum Leistungsaustausch i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Fall der Realteilung --um deren "Sonderform" es im Streitfall nach Darstellung des Klägers geht-- sowie mit der Rechtsprechung zu den allgemeinen Voraussetzungen eines Leistungsaustauschs i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG nicht wie geboten auseinandergesetzt hat. - BFH, 16.02.1977 - II R 89/74
Geschäftsübernahme - Aktiva - Passiva - Grunderwerbsteuerpflicht - Berechnung der …
Die Klägerin hat zur Begründung ihrer Auffassung, bei der Geschäftsübernahme im Wege der Anwachsung liege eine Gegenleistung nicht vor, auf die Rechtsprechung des Umsatzsteuersenates des Bundesfinanzhofs verwiesen (vgl. die Urteile vom 17. November 1960 V 170/58 U, BFHE 72, 231, BStBl III 1961, 86, und vom 12. März 1964 V 249/61 U, BFHE 79, 163, BStBl III 1964, 290), sie hat jedoch dabei verkannt, daß das Grunderwerbsteuerrecht Besonderheiten aufweist. - BFH, 05.03.1970 - V R 33/69
Vollständiger Gesellschafterwechsel - Zeitlicher Zusammenhang - …
Das alte Unternehmen ist dem personell gänzlich anders gestalteten Unternehmen nicht mehr wesensgleich (vgl. schon BFH-Urteil V 170/58 U vom 17. November 1960, BFH 72, 231, BStBl III 1961, 86).
- BFH, 25.03.1965 - V 53/63 U
Umsatzsteuerliche Wirkungen der Auflösung einer aus zwei Personengesellschaften …
Die Unternehmereinheit (bzw. die hinter ihr stehende Personengruppe) habe eine sogenannte Naturalteilung im Sinne des Urteils des Senats V 170/58 U vom 17. November 1960 (BStBl 1961 III S. 86, Slg. Bd. 72 S. 231) vorgenommen, die als letzter Akt der Tätigkeit der Unternehmereinheit zur Umsatzsteuer heranzuziehen sei. - BFH, 07.02.1964 - III 171/60 U
Fälligkeit des Lastenausgleichs bei Betriebsauflösung
Die Rechtsprechung des V. Senats, nach welcher das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus einer zweigliedrigen OHG keine Veräußerung des Betriebes im ganzen an den verbleibenden, den Betrieb fortführenden Gesellschafter darstellt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 170/58 U vom 17. November 1960, BStBl 1961 III S. 86, Slg. Bd. 72 S. 231, und V 107/59 U vom 9. Februar 1961, BStBl 1961 III S. 174, Slg. Bd. 72 S. 478), steht dem nicht entgegen. - BFH, 26.10.1967 - V 232/64
Auslösung einer Umsatzsteuerpflichtigkeit durch die Aufteilung des Vermögens nach …
Das Finanzgericht (FG) dagegen schloß sich unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 170/58 U vom 17. November 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 72 S. 231 - BFH 72, 231 -, BStBl III 1961, 86) der Ansicht des A an.
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