Rechtsprechung
| BFH, 14.06.1960 - I 37/60 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesellschaftsrechtliche Bewertung der Forderungen eines Gesellschafters aus Warenlieferungen an die Gesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 326
- BStBl III 1961, 123
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 27.05.1981 - I R 112/79
Beiladung - Aufhebung - Finanzgericht
Diese Ausnahmebehandlung hat der BFH (Urteil vom 14. Juni 1960 I 37/60 U, BFHE 72, 326, BStBl III 1961, 123) in einem Falle nicht anerkannt, in dem der laufende Geschäftsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter und die durch die fortgesetzte Kreditierung bewirkte Zuführung von Mitteln im wesentlichen die wirtschaftliche Grundlage der Personengesellschaft bildeten und "letztlich ihre Begründung in dem Gesellschaftsverhältnis" hatten (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 160/76, BFHE 132, 538, BStBl II 1981, 427). - BFH, 22.01.1981 - IV R 160/76
Gründung einer Personengesellschaft - Gesellschaftszweck - Kreditgewährung - …
Forderungen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft aus Warenlieferungen an die Gesellschaft stehen Einlagen oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Darlehensforderungen gleich, wenn der Wareneinkauf der Personengesellschaft in der Hauptsache bei den Gesellschaftern erfolgt und die durch fortgesetzte Kreditierung bewirkte Zufuhr von Mitteln die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft bildet (BFH-Urteil vom 14. Juni 1960 I 37/60 U, BFHE 72, 326, BStBl III 1961, 123). - BFH, 04.07.1974 - IV R 166/70
Bürgschaft - Kommanditist - Übernahme - Schulden der KG - Erfüllungszahlungen - …
Damit ist im Regelfall eine Leistung eines Gesellschafters im Interesse der Gesellschaft, die zivilrechtlich zu einer Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft führt, steuerrechtlich als Einlage zu werten (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. Juni 1960 I 37/60, U BFHE 72, 326, BStBl III 1961, 123;… ferner z. B. Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 15. Aufl., § 6 EStG Anm. 93c "Personengesellschaft" und § 15 EStG Anm. 27 e, jeweils mit Nachweisen insbesondere zur bewertungsrechtlichen Rechtsprechung;… Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaften, 4. Aufl. 1973 S. 60). - BFH, 02.03.1966 - I 33/65
Entstehung gewerbesteuerlicher Dauerschulden - Von einem Hauptlieferanten …
Alle vom FG als Stütze seiner eigenen Rechtsansicht angeführten Urteile sprächen für die Stpfl. Das erstmals in der Urteilsbegründung angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) I 37/60 U vom 14. Juni 1960 (BStBl 1961 III S. 123, Slg. Bd. 72 S. 326) sei zu § 15 EStG ergangen und betreffe Rechtsverhältnisse innerhalb einer Personengesellschaft, nicht innerhalb einer Kapitalgesellschaft. - BFH, 05.09.1963 - IV 328/59 U
Ansprüche auf Grund der Zahlung an eine Bank wegen einer Bürgschaft als …
Im Urteil des Bundesfinanzhofs I 37/60 U vom 14. Juni 1960 (BStBl 1961 III S 123, Slg. Bd. 72 S. 326) werden selbst Forderungen des Gesellschafters aus Warenlieferungen an die Personengesellschaft als Einlagen angesehen, wenn der Wareneinkauf der Personengesellschaft in der Hauptsache auf diesen Lieferungen beruht und die durch die Kreditierung bewirkte Zufuhr von Mitteln die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft bildet.
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