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| BFH, 20.09.1960 - I 63/59 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerpflicht von persönlich von der Körperschaftssteuer befreiten Körperschaften hinsichtlich inländischer Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 202
- DB 1961, 1008
- BStBl III 1961, 341
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.03.1956 - I 313/55 U
Möglichkeit des Bestehens von beschränkter und uneingeschränkter Steuerpflicht …
Auszug aus BFH, 20.09.1960 - I 63/59 U
Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 2 KStG unterliegen Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, mit den inländischen Einkünften, von denen ein Steuerabzug zu erheben ist, der beschränkten Steuerpflicht Die Frage, ob zu den Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne der bezeichneten Vorschrift sind, auch Körperschaften gehören können, die ihrer Rechtsform nach unter § 1 Abs. 1 KStG fallen, von der unbeschränkten Steuerpflicht aber befreit sind, ist im Urteil des Senats I 313/55 U vom 13. März 1956 (BStBl 1956 III S 155, Slg. Bd. 62 S. 419) zwar aufgeworfen, aber nicht entschieden worden Aus der Begründung dieses Urteils ergibt sich aber, daß der Senat der Auffassung war, daß ebenso wie nach dem KStG 1925 auch nach dem KStG 1934 die beschränkte Steuerpflicht neben der unbeschränkten Steuerpflicht gegeben sein kann.
- BFH, 21.08.1974 - I R 183/72
Schachtelertäge - Obergesellschaft - Steuerbefreites Unternehmen - Anwendbarkeit
Die von der Klägerin in den Streitjahren auf ihre Beteiligung bezogenen Gewinnanteile in Höhe von je 16 000 DM unterwarf der Beklagte und Revisionskläger (FA) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des RFH und die Urteile des BFH vom 13. März 1956 I 313/55 U (BFHE 62, 419, BStBl III 1956, 155) und vom 20. September 1960 I 63/59 U (BFHE 73, 202, BStBl III 1961, 341) der Körperschaftsteuer. - BFH, 27.02.1962 - I 208/60 S
Schachtelvergünstigung für beschränkt steuerpflichtige Betriebe einer …
Eine klare Bestätigung dafür, daß den wiedergegebenen Ausführungen des Bundesfinanzhofs nicht nur in bezug auf die Kapitalgesellschaften Bedeutung beizumessen ist, enthält das Urteil des Bundesfinanzhofs I 63/59 U vom 20. September 1960 (BStBl 1961 III S. 341), in dem hinsichtlich der Landwirtschaftlichen Rentenbank, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, ausgeführt wird: Wie sich eindeutig aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 313/55 U, a.a.O., ergibt, steht der Rentenbank das Schachtelprivileg des § 9 Abs. 1 KStG nicht zu.
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