Rechtsprechung
| BFH, 28.04.1961 - VI 301/60 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs eines Arbeitnehmers aus einemen von ihm vorgenommenen Lohnsteuerjahresausgleich mit einer Forderung des Arbeitgebers gegen ihn - Kürzung der abzuführenden Gesamtlohnsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 289
- NJW 1961, 1887
- DB 1961, 1151
- BStBl III 1961, 372
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.05.1959 - VI 252/57 U
Auszug aus BFH, 28.04.1961 - VI 301/60 U
Wie der Senat in dem Urteil VI 252/57 U vom 6. Mai 1959 (BStBl 1959 III S. 292, Slg. Bd. 69 S. 83) ausgeführt hat, liegt in den Fällen, in denen einem Arbeitnehmer auf Grund eines vom Arbeitgeber unrichtig durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleichs ein Betrag erstattet worden ist, auf den der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat, eine nicht vorschriftsmäßige Kürzung des Arbeitslohns im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 3 Ziff. 1 EStG vor.
- BFH, 20.10.2010 - I R 54/09
Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts …
Die dem BFH-Urteil vom 28. April 1961 VI 301/60 U (BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372) zu Grunde liegende abweichende Sicht beruht darauf, dass das seinerzeit anzuwendende Recht (§ 47 Abs. 1 EStG 1955) im Zusammenhang mit der Anrechnung nur von "einbehaltenen" und nicht zusätzlich von "nicht erstatteten" Beträgen sprach; sie kann daher auf die im Streitfall maßgebliche Gesetzesfassung nicht übertragen werden.In demselben Sinne hat der BFH schließlich einen Anspruch auf Anrechnung von Lohnsteuer in Fällen für nicht gegeben erachtet, in denen ein Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar zunächst einbehalten, später aber im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs an den Arbeitnehmer ausgekehrt hatte (…BFH-Beschluss vom 5. Juli 2007 VII B 302/06, BFH/NV 2007, 2096; ähnlich schon BFH-Urteil in BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372).
- FG Münster, 13.05.2009 - 6 K 4808/07
Realisierung von KSt-Guthaben im "Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren"
Rn. 55 In diesem Zusammenhang weist der Bekl. darauf hin, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.04.1961 (VI R 301/160 U, BStBl. III 1961, 372) für die Anrechnung von Lohnsteuerabzugsbeträgen entschieden habe, dass ein zu Unrecht vom Arbeitgeber erstatteter Lohnsteuerbetrag i.S. des § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG "erstattet" und deshalb nicht anrechenbar sei.Rn. 117 e) Schließlich sieht sich das Gericht auch nicht durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.04.1961 (VI 301/60 U, BStBl. III 1961, 372) zu einer anderen Entscheidung veranlasst.
- BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95
Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den …
Demgemäß hat der BFH für den Fall, daß dem Arbeitnehmer aufgrund eines vom Arbeitgeber selbst durchgeführten Lohnsteuer- Jahresausgleichs eine Steuererstattung zusteht, entschieden, daß der Arbeitgeber gegen den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers, weil dieser gegen den Fiskus gerichtet ist, mit einer Forderung gegen den Arbeitnehmer mangels Gegenseitigkeit grundsätzlich nicht aufrechnen kann (BFH-Urteil vom 28. April 1961 VI 301/60 U, BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372).
- BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
Die Vorschriften des § 38 Abs. 3 EStG sind auch bei einer Veranlagung des …
Der Senat verkenne nicht, daß es für die Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht auf die erfolgte Abführung der Steuerabzugsbeträge an die Finanzkasse, sondern nur auf deren Einbehaltung ankomme (Urteil des BFH VI 301/60 U vom 28. April 1961, BFH 73, 289, BStBl III 1961, 372). - BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95
Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d …
Demgemäß hat der Bundesfinanzhof (BFH) für den Fall, daß dem Arbeitnehmer aufgrund eines vom Arbeitgeber selbst durchgeführten Lohnsteuer-Jahresausgleichs eine Steuererstattung zusteht, entschieden, daß der Arbeitgeber gegen den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers, weil dieser gegen den Fiskus gerichtet ist, mit einer Forderung gegen den Arbeitnehmer mangels Gegenseitigkeit grundsätzlich nicht aufrechnen kann (BFH-Urteil vom 28. April 1961 VI 301/60 U, BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372). - BFH, 05.07.2007 - VII B 302/06
Rückgängigmachung des Lohnsteuerabzugs
Da die Rechtslage, soweit für die Entscheidung erheblich, mithin klar und eindeutig ist, bedarf es keiner Untersuchung der von dem Kläger angegriffenen Ansicht des FG, sie sei überdies bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere das Urteil vom 28. April 1961 VI 301/60 U (BFHE 73, 289, BStBl III 1961, 372), geklärt.
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