Rechtsprechung
| BFH, 07.12.1961 - V 139/59 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer beruflichen Unselbständigkeit eines Reisevertreters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Reisender, Status eines Vermittlers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 74, 396
- DB 1962, 428
- BStBl III 1962, 149
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 14.12.1978 - I R 121/76
Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter
Für die Beurteilung, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als Rundfunkermittler selbständig (auf eigene Rechnung und Gefahr) oder unselbständig tätig war, kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse an (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1952 IV 219/51 U, BFHE 56, 200, BStBl III 1952, 79; vom 7. Dezember 1961 V 139/59 U, BFHE 74, 396, BStBl III 1962, 149; vom 3. Oktober 1961 I 200/59 S, BFHE 73, 827, BStBl III 1961, 567; vom 29. September 1967 VI 158/65, BFHE 90, 289, BStBl II 1968, 84; vom 18. Januar 1974 VI R 221/69, BFHE 111, 326, BStBl II 1974, 301; vom 4. Dezember 1975 IV R 180/72, BFHE 117, 550, BStBl II 1976, 292). - BFH, 14.12.1988 - X R 34/82
Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften - …
Das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1961 V 139/59 U (BFHE 74, 396, BStBl II 1962, 149) hat einen Reisenden, der nur Provision (kein Fixum) erhielt, als Arbeitnehmer angesehen, weil andere gewichtige Merkmale (Fehlen eines geschäftlichen Risikos wegen Betreuung eines festen Kundenkreises für ein eingeführtes Produkt, Zahlung von Urlaubsgeld im Krankheitsfalle, Teilnahme an den sozialen Einrichtungen des Geschäftsherrn) für seine Angestellteneigenschaft sprachen. - BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
Geschäftsführung - Vorstandsmitglied - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied - …
Bei der Prüfung der Frage der Selbständigkeit in bezug auf die vom Kläger bei der Familienstiftung als Vorstandsmitglied ausgeübte Tätigkeit ist nach der feststehenden Rechtsprechung des BFH von dem Gesamtbild auszugehen, das sich bei Würdigung des Innenverhältnisses zwischen dem Kläger und der Stiftung ergibt (Urteile vom 7. Dezember 1961 V 139/59 U, BFHE 74, 396, BStBl III 1962, 149, und vom 13. Dezember 1962 V 270/60 U, BFHE 76, 460, BStBl III 1963, 167). - BFH, 30.10.1969 - V R 150/66
Indizien gegen die Unternehmereigenschaft eines Reisevertreters
Jede weitere, auch branchenfremde, selbständige oder unselbständige Tätigkeit war ihm untersagt (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 139/59 U vom 7. Dezember 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 396 - BFH 74, 396 -, BStBl III 1962, 149). - FG Hamburg, 12.11.2004 - VI 230/02 b) Die Tätigkeit der Gebietsvertreter - Kundenpflege, Verkaufsgespräche und Beratung - konnte grundsätzlich sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (zu Reisevertretern als Arbeitnehmern BFH v. 7.6.1961, V 139/59 U, BStBl III 1962, 149) als auch eines selbstständigen, dem Handelsvertreter angenäherten Rechtsverhältnisses ausgeübt werden.
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