Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung von vorrübergehend engagierten Berufsfotomodellen als Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 487
- DB 1962, 559
- BStBl III 1962, 183
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.03.1951 - IV 197/50 U
Pflicht zur Gewerbesteuerabgabe für selbständige Berufssportler - Voraussetzungen …
Auszug aus BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U
In Grenzfällen darf aber das Zeitmoment nicht außer acht gelassen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 106/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 110, Slg. Bd. 62 S. 296; IV 197/50 U vom 16. März 1951, BStBl 1951 III S. 97, Slg. Bd. 55 S. 255). - BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw. …
Auszug aus BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U
In Grenzfällen darf aber das Zeitmoment nicht außer acht gelassen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 106/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 110, Slg. Bd. 62 S. 296; IV 197/50 U vom 16. März 1951, BStBl 1951 III S. 97, Slg. Bd. 55 S. 255).
- BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen
Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (BFHE 74, 487, 489; 89, 219, 221) ihre Eingliederung in den Betriebszweck des Fotostudios unter Hinweis auf die regelmäßig nur ganz kurzzeitige Beschäftigung für wechselnde Auftraggeber verneint; zusätzlich soll gegen ihre Arbeitnehmereigenschaft sprechen, daß sie dem Fotografen ihr Recht am eigenen Bild überlassen. - BFH, 08.06.1967 - IV 62/65
Gewerbliche Tätigkeit von Fotomodellen bei gelegentlichen Werbeaufnahmen - …
Wie der VI. Senat in seinem Urteil VI 163/59 U vom 24. November 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 487 - BFH 74, 487 -, BStBl III 1962, 183) ausgeführt hat, sind "Berufsfotomodelle", wenn sie nur von Fall zu Fall und vorübergehend zu Aufnahmen herangezogen werden, nicht Arbeitnehmer, weil sie nicht in den Betrieb des Fotografen eingegliedert werden. - LSG Bayern, 15.03.1990 - L 9 Al 207/88
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Vermittlungsmonopol; Erteilung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67
Selbständige oder nichtselbständige Berufsausübung von Vorführdamen
Der BFH hat bei Berufs-Fotomodellen als besonderes Merkmal dafür, daß die Fotomodelle nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, die Tatsache angesehen, daß sie dem Fotografen auch das Recht am eigenen Bild überlassen (BFH-Urteil VI 163/59 U vom 24. November 1961, BFH 74, 487, BStBl III 1962, 183).
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