Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung einer Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 587
- DB 1962, 691
- BStBl III 1962, 218
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
Auszug aus BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U
Das Verlangen dieser Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten durch die bisherige Rechtsprechung ist auch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. April 1959 1 BvL 23/57, 1 BvL 34/57 (BStBl 1959 I S. 204) in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise gebilligt worden.Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 14. April 1959 (a.a.O.) dazu ausgeführt, daß Ehegatten, die ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse aus betrieblichen oder sonstigen Gründen klar abgrenzen wollten, auch schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Juli 1957 entsprechende Verträge abgeschlossen und vollzogen hätten, obwohl sie steuerrechtlich ohne Bedeutung gewesen seien.
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U
Wie der Senat in der Entscheidung IV 165/60 U vom 8. März 1962 (Slg. Bd. 74 S. 584) ausgeführt hat, kann Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten die steuerrechtliche Anerkennung nicht schon deshalb versagt werden, weil es nach der sogenannten Chef-Chefin-Theorie an einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Ehegatten fehle, der mitarbeitende Ehegatte daher im Betrieb nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer habe (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 1 BvR 232/60 und 1 BvL 32/57, BStBl 1962 I S. 506 und S. 492). - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U
Wie der Senat in der Entscheidung IV 165/60 U vom 8. März 1962 (Slg. Bd. 74 S. 584) ausgeführt hat, kann Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten die steuerrechtliche Anerkennung nicht schon deshalb versagt werden, weil es nach der sogenannten Chef-Chefin-Theorie an einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Ehegatten fehle, der mitarbeitende Ehegatte daher im Betrieb nicht die gleiche soziale Stellung wie ein fremder Arbeitnehmer habe (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 1 BvR 232/60 und 1 BvL 32/57, BStBl 1962 I S. 506 und S. 492).
- BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Niedrige Aktivbezüge - Pension - Anerkennung einer …
Denn wenn Ehegatten im Hinblick auf die damalige steuerrechtliche Wirkungslosigkeit von dem ausdrücklichen Abschluß eines Arbeitsvertrags abgesehen haben, so erlaubt dies den Schluß, daß ihnen nicht ernsthaft an einer Abgrenzung ihrer Einkommens- und Vermögenssphären gelegen war (BFH-Urteil vom 8. März 1962 IV 168/60 U, BFHE 74, 587, BStBl III 1962, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. April 1959 1 BvL 23, 34/57, BVerfGE 9, 237, 250, BStBl I 1959, 204, 208). - BFH, 24.03.1983 - IV R 240/80
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen OHG und dem Ehegatten eines …
Auch hat sich die Rechtsprechung bisher auf den Standpunkt gestellt, daß im Hinblick auf das Erfordernis der Klarheit und Eindeutigkeit des Vertragsabschlusses formlos geschlossenen Verträgen die Anerkennung versagt bleiben kann (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1962 IV 168/60 U, BFHE 74, 587, BStBl III 1962, 218).
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