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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.1962 - I 63/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1802
BFH, 20.03.1962 - I 63/61 U (https://dejure.org/1962,1802)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1962 - I 63/61 U (https://dejure.org/1962,1802)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1962 - I 63/61 U (https://dejure.org/1962,1802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfindung eines aus einer Personengesellschaft ausscheidenden Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 626
  • DB 1962, 725
  • BStBl III 1962, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.05.1952 - I 17/52 U

    Realteilung des Vermögens einer OHG unter die bisherigen Gesellschafter - …

    Auszug aus BFH, 20.03.1962 - I 63/61 U
    Zunächst ist festzustellen, daß eine Realteilung des Vermögens der OHG auf die beiden Gesellschafter (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 17/52 U vom 6. Mai 1952, BStBl 1952 III S. 183, Slg. Bd. 56 S. 473) nicht vorlag, weil das Unternehmen in seinem bisherigen Umfang im wesentlichen allein von B. fortgeführt wurde und die A. überlassenen Wirtschaftsgüter nicht die Fortführung eines eigenen Gewerbebetriebes gestatteten.
  • BFH, 22.06.1961 - IV 95/59 S
    Auszug aus BFH, 20.03.1962 - I 63/61 U
    Die Höhe des Veräußerungsgewinns des ausscheidenden Gesellschafters errechnet sich, wie im Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs IV 95/59 S vom 22. Juni 1961 (BStBl 1961 III S. 421, Slg. Bd. 73 S. 423) ausgeführt ist, allein nach dem Betrag, um den der Veräußerungspreis den Buchwert seines Anteils am Betriebsvermögen im Zeitpunkt seines Ausscheidens übersteigt.
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des …

    Abgesehen von der angeführten Bemerkung hat die Rechtsprechung gegen die Rückbeziehung von gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen nur dann keine Einwände erhoben, wenn es sich dabei nur um eine kurze Zeitspanne handelte, z. B. zwischen dem Tod eines Gesellschafters und der Auseinandersetzung seiner Erben mit dem verbleibenden Gesellschafter nur einige Wochen lagen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. März 1962 I 63/61 U, BFHE 74, 626, BStBl III 1962, 233; vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426).
  • BFH, 11.07.1973 - I R 126/71

    Personengesellschaft - Ausscheidender Gesellschafter - Abfindung - Buchwert der …

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 20. März 1962 I 63/61 U (BFHE 74, 626, BStBl II 1962, 233) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 109/73

    Abfindung - Ausscheiden eines Gesellschafters - Personengesellschaft - …

    Der I. Senat des BFH hat im Urteil vom 11. Juli 1973 I R 126/71 (BFHE 110, 402, BStBl II 1974, 50) in Abweichung von dem Urteil vom 20. März 1962 I 63/61 U (BFHE 74, 626, BStBl III 1962, 233) den Standpunkt vertreten, daß im Falle der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters unter dem Buchwert seines Kapitalkontos bei den verbleibenden und zugleich erwerbenden Gesellschaftern in Höhe des Differenzbetrages grundsätzlich kein laufender Gewinn entsteht.
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