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| BFH, 04.12.1962 - I 98/60 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuerliche Behandlung von Personen, die als Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister zugleich tätig sind und die sowohl Betriebsarbeiter wie auch Heimarbeiter beschäftigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 76, 393
- BStBl III 1963, 144
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.10.1956 - V 96/56 S
Einordnung naher Verwandter welche volle Arbeitnehmer im Familienunternehmen sind …
Auszug aus BFH, 04.12.1962 - I 98/60 U
hat zwar in der Rechtsbeschwerdebegründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs V 96/56 S vom 4. Oktober 1956 (BStBl 1956 III S. 343, Slg. Bd. 63 S. 383) hingewiesen, in dem ausgesprochen ist, daß, wer Hausgewerbetreibender im Sinne des § 2 Abs. 2 HAG ist, außerdem Zwischenmeister im Sinne des § 2 Abs. 3 HAG sein kann.
- BFH, 19.11.1970 - IV 150/65
Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) …
Auf die Rechtsbeschwerde der Steuerpflichtigen hob der damals zuständige I. Senat des BFH die Entscheidung durch das Urteil I 98/60 U vom 4. Dezember 1962 (BFH 76, 393, BStBl III 1963, 144) auf. - BFH, 08.07.1971 - IV 186/65
Personengesellschaft als Hausgewerbetreibender
Das gehe aus dem Erlaß des RdF S 4161-21 III vom 15. Oktober 1942 hervor und werde durch das Urteil des BFH I 98/60 U vom 4. Dezember 1962 (BFH 76, 393, BStBl III 1963, 144) bestätigt. - BFH, 27.03.1979 - VIII R 88/76
Steuermeßzahl - Heimarbeiter - Betriebsarbeiter
Zwar läßt sich aus den BFH-Urteilen vom 4. Dezember 1962 I 98/60 U (BFHE 76, 393, BStBl III 1963, 144) und vom 7. Februar 1963 IV 154/61 U (BFHE 76, 399, BStBl III 1963, 146) entnehmen, daß Zwischenmeister auch sein könne, wer nur Teilarbeiten in Heimarbeit verrichten läßt. - BFH, 10.12.1974 - VIII R 11/69
Arbeitszeit - Hausgewerbetreibende Beschäftigte - Absatzmarkt - Unmittelbare …
Das FG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Die gleichzeitige Betätigung der Klägerin als Hausgewerbetreibende und als Zwischenmeisterin stehe der Vergünstigung nicht entgegen (Hinweis auf Urteil des BFH vom 4. Dezember 1962 I 98/60 U, BFHE 76, 393, BStBl III 1963, 144), was unstreitig sei.
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