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Rechtsprechung
   BFH, 18.10.1963 - III 152/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2183
BFH, 18.10.1963 - III 152/61 U (https://dejure.org/1963,2183)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1963 - III 152/61 U (https://dejure.org/1963,2183)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1963 - III 152/61 U (https://dejure.org/1963,2183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme der Fortschreibung des zu bewertenden Wirtschaftsguts am Stichtag der eingetretenen Veränderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 1
  • DB 1964, 136
  • BStBl III 1964, 2
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.03.1963 - VI 304/60 S

    Kostenrechtliche Verfahrensweise bei Durchlaufen mehrerer Rechtsgänge bei einer …

    Auszug aus BFH, 18.10.1963 - III 152/61 U
    Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs VI 304/60 S vom 15. März 1963 (BStBl 1963 III S. 272, Slg. Bd. 76 S. 746).
  • BFH, 09.01.1959 - III 89/58 U

    Abzug von Geschäftsguthaben von zum Jahresschluss ausscheidenden Genossen …

    Auszug aus BFH, 18.10.1963 - III 152/61 U
    Es steht nun nichts im Wege, als Monat, der dem Neufeststellungszeitpunkt 'unmittelbar folgt', in Fällen, in denen die Neufeststellung auf den Beginn eines Kalendermonats stattfindet, schon den Kalendermonat anzusetzen, der mit dem Neufeststellungszeitpunkt beginnt." Auf Grund dieses Urteils und des Urteils des Reichsfinanzhofs III A 6/33 vom 14. Juni 1933 (Reichssteuerblatt 1933 S. 1347) hat der Senat durch Urteil III 89/58 U vom 9. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 152, Slg. Bd. 68 S. 394) entschieden, daß eine Vermögensänderung, die im Schnittpunkt des ablaufenden und des neu beginnenden Geschäftsjahres liegt, in der Regel für den Feststellungszeitpunkt des Einheitswertes (1. Januar) auch dann noch zu berücksichtigen ist, wenn die Vermögensänderung nicht schon am Abschlußzeitpunkt des vorangegangenen Kalenderjahres eingetreten ist, sondern erst mit dem Beginn des neuen Jahres.
  • BFH, 09.09.1992 - II R 109/89

    Zeitpunkt für Zurechnung des Grundbesitzes bei Grundstücksveräußerung

    Darüber hinaus ist eine Nachfeststellung aber auch dann auf den 1. Januar eines bestimmten Kalenderjahres vorzunehmen, wenn die wirtschaftliche Einheit mit dem Beginn dieses Stichtages entstanden ist (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Oktober 1963 III 152/61 U, BFHE 78, 1, BStBl III 1964, 2, 3, den parallel gelagerten Fall des Fortschreibungszeitpunkts betreffend; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 9. Januar 1959 III 89/58 U, BFHE 68, 394, BStBl III 1959, 152, und vom 28. September 1962 III 428/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, altes Recht, Bewertungsgesetz, § 23, Rechtsspruch 8, betreffend den Nachfeststellungszeitpunkt;… Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 15. Aufl., § 19 BewG Rdnr. 18 und § 23 BewG Rdnr. 40;… Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 23 BewG Rdnr. 36 i. V. m. § 21 BewG Rdnr. 19).

    Zwar scheint der Wortlaut des § 23 Abs. 2 Satz 2 BewG - jedenfalls bei vordergründiger Betrachtung - nur diejenigen Fälle zu erfassen, in denen das maßgebende Ereignis (= Entstehung der wirtschaftlichen Einheit) bereits vor Beginn des Stichtages eintritt, nicht hingegen den hier zu beurteilenden Sachverhalt, in dem das relevante Ereignis und der Feststellungszeitpunkt (= Beginn des Stichtages) zeitlich zusammenfallen (vgl. auch Urteil in BFHE 78, 1, BStBl III 1964, 2, betreffend den parallel gelagerten Fall der Fortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse).

    Daß bei der Einheitswertfeststellung nicht nur solche Ereignisse zu berücksichtigen sind, die bis zum Ablauf des dem Feststellungszeitpunkt vorangehenden Kalenderjahres eintreten, sondern auch solche Verhältnisse, die zu (mit) Beginn des Stichtages vorliegen, leuchtet für den vorliegenden Streitfall um so mehr ein, als die Grundlagen für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bereits vor dem streitigen Feststellungszeitpunkt geschaffen worden sind (vgl. auch BFH-Urteile in StRK, altes Recht, Bewertungsgesetz, § 23, Rechtsspruch 8, und in BFHE 78, 1, BStBl III 1964, 2).

  • BFH, 30.06.2010 - II R 13/09

    Unzulässigkeit einer Wertfortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen …

    Fällt --wie hier-- das für die Fortschreibung maßgebende Ereignis mit dem Stichtag zusammen, ist eine Fortschreibung schon auf diesen Stichtag vorzunehmen (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1963 III 152/61 U, BFHE 78, 1, BStBl III 1964, 2; vom 9. September 1992 II R 109/89, BFHE 169, 236, BStBl II 1993, 653).
  • FG Sachsen, 08.06.2005 - 5 K 1081/04

    Einheitsbewertung des Grundvermögens; Fortschreibungszeitpunkt bei Besitzübergang …

    Fällt die Änderung mit dem Beginn des Kalenderjahres zusammen, ist dessen Beginn auch Fortschreibungszeitpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1963 III 152/61 U BStBl. III 1964, 2).
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