Rechtsprechung
| BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattungen wegen Verfassungswidrigkeit von Vorschriften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 78, 136
- DB 1964, 173
- BStBl III 1964, 54
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S
Im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvF 1/60 vom 16. Mai 1961 (BStBl 1961 I S. 432) ergangen. - BFH, 14.08.1958 - I 39/57 U
Verhältnis von Rechtsprechung und Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat - …
Auszug aus BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S
Allerdings ist nicht außer acht zu lassen, daß Urteile der oberen Bundesgerichte schon im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung eine große Breitenwirkung haben und daß in aller Regel allgemein nach den Erkenntnissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung verfahren wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 39/57 U vom 14. August 1958, BStBl 1958 III S. 409 ff., 412 rechte Spalte und ff., Slg. Bd. 67 S. 354). - BFH, 09.02.1961 - V 85/60 U
Erhebung der Spinnweberzusatzsteuer in nachkonstitutionellen …
Auszug aus BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S
Dies gilt in besonderem Maße, wenn eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Form eines Grundsatzurteils (§ 64 AO) ergangen ist und der Bundesfinanzhof - wie im Streitfalle - auch in Kenntnis der seitens der Exekutive erhobenen Einwendungen an seiner Auffassung festgehalten hat (vgl. das Urteil des erkennenden Senats V 85/60 U vom 9. Februar 1961, BStBl 1961 III S. 114, Slg. Bd. 72 S. 307). - BFH, 22.10.1959 - V 226/57 S
Auszug aus BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S
Die Steuerpflichtige hat mit Schreiben vom 12. Januar 1960 Stundung der für den Monat Dezember 1959 geschuldeten Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von 35 000,- DM beantragt, da sie in Auswirkung des Urteils des Bundesfinanzhofs V 226/57 S vom 22. Oktober 1959 (BStBl 1959 III S. 441, Slg. Bd. 69 S. 486) mit der Erstattung von etwa 120 000 DM gezahlter, aber nicht rechtskräftig veranlagter Spinnweber-Zusatzsteuer (§ 59 UStDB 1951) rechnen könne.
- BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch
Nach dem Urteil vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S (BFHE 78, 136, BStBl III 1964, 54) ist es ermessensfehlerhaft, die Stundung laufender Steuern abzulehnen, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, daß der Steuerpflichtige aufgrund eines Rechtsmittels, das dieselbe Steuerart betrifft, vollen Erfolg haben wird und er mit erheblichen Steuererstattungen rechnen kann. - BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79
Steuerschuld - Härte - Stundung
Nach dem Urteil vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S (BFHE 78, 344, BStBl III 1964, 54) ist es ermessensfehlerhaft, die Stundung laufender Steuern (Umsatzsteuervorauszahlungen) abzulehnen, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, daß der Steuerpflichtige aufgrund eines Rechtsmittels, das dieselbe Steuerart betrifft, vollen Erfolg haben wird und er mit erheblichen Steuererstattungen rechnen kann. - BFH, 08.05.2007 - I B 119/06
Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist kein Vorbringen weiterer …
Auch soweit sie dort unter Ziffer 6 eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S (BFHE 78, 136, BStBl III 1964, 54) geltend gemacht hat, ist diesem Vorbringen nicht zu entnehmen, dass die Klägerin damit einen vom FG in Zusammenhang mit dem zweiten Begründungsansatz aufgestellten Rechtssatz des FG als Gegenstand einer Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 FGO hat geltend machen wollen. - BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81
Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung - …
Es kann auf sich beruhen, ob die begehrte einstweilige Anordnung zu treffen wäre, wenn die Kapitalgesellschaft mit der Körperschaftsteuer an das FA einen Betrag zahlte, der sofort wieder zu erstatten wäre (vgl. BFH-Urteile vom 14. August 1963 V 132/59 U, BFHE 77, 344, BStBl III 1963, 445; vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S, BFHE 78, 136, BStBl III 1964, 54; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BStBl II 1982, 307.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.