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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,808
BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - VI 339/61 U (https://dejure.org/1963,808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 402
  • DB 1964, 428
  • BStBl III 1964, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.02.1960 - I 132/59 U

    Unentgeltlicher Geldanspruch einer Tochter gegen ihren Vater - Als Zinsen …

    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
  • BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U

    Notwendigkeit der freien Verfügung über Bausparverträge für Anspruch auf …

    Auszug aus BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U
    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
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