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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1963 - V 300/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1531
BFH, 24.10.1963 - V 300/60 U (https://dejure.org/1963,1531)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1963 - V 300/60 U (https://dejure.org/1963,1531)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1963 - V 300/60 U (https://dejure.org/1963,1531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen der Über -bzw. Unterordnung und der Nebenordnung zweier Gesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 587
  • BStBl III 1964, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.04.1959 - V 66/57 U

    Abgrenzung von Unternehmereinheit und Organschaft

    Auszug aus BFH, 24.10.1963 - V 300/60 U
    Der Senat hat im Urteil V 66/57 U vom 23. April 1959 (BStBl 1959 III S. 256, Slg. Bd. 68 S. 677) zur Unterscheidung zwischen Unternehmereinheit und Organschaft folgendes ausgeführt: "Bei der Unternehmereinheit handelt es sich um mehrere voneinander unabhängige und deshalb nebengeordnete Betriebe in der Form bürgerlich-rechtlich selbständiger Gesellschaften, von denen jeder eine eigene, nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Betriebes sich richtende, wenn auch für alle in Betracht kommenden Betriebe einheitlich erfolgende Willensbildung des gleichen Unternehmers erfordert.
  • BFH, 22.06.1967 - V R 89/66

    Vorliegen von Anzeichen für wirtschaftliche Eingliederung

    "Laufen Waren auf nur einem Wege, auf dessen einzelnen Abschnitten zwei Gesellschaften nacheinander tätig werden, so wird in der Regel eine der beiden Gesellschaften der anderen untergeordnet sein; laufen Waren (in der Regel unterschiedlicher Art) parallel zueinander auf verschiedenen Wegen und betätigt sich jede der beiden Gesellschaften ausschließlich auf einem dieser Wege, so wird regelmäßig ein Nebenordnungsverhältnis bestehen" (Urteile des BFH V 300/60 U vom 24. Oktober 1963, BFH 78, 587, BStBl III 1964, 222 und V 35/64 vom 2. Februar 1967, BFH 89, 3, BStBl III 1967, 499).
  • BFH, 15.12.1966 - V 51/63

    Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses oder einer Unternehmereinheit

    Anwendungsfall der im Urteil des Senats V 300/60 U vom 24. Oktober 1963 (BFH 78, 587, BStBl III 1964, 222) erarbeiteten Grundsätze.

    Anwendungsfall der im Urteil des Senats V 300/60 U vom 24. Oktober 1963 (BFH 78, 587, BStBl III 1964, 222) erarbeiteten Grundsätze.

    Laufen die Waren (in der Regel unterschiedlicher Art) parallel zueinander auf verschiedenen Wegen und betätigt sich jede der beiden Gesellschaften ausschließlich auf einem dieser Wege, so wird regelmäßig ein Nebenordnungsverhältnis bestehen; laufen die Waren auf nur einem Wege, auf dessen einzelnen Abschnitten die beiden Gesellschaften nacheinander tätig werden, so wird in der Regel eine der beiden Gesellschaften der anderen untergeordnet sein (Urteil des Senats V 300/60 U vom 24. Oktober 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 587 - BFH 78, 587 -, BStBl III 1964, 222).

  • BFH, 17.04.1969 - V R 123/68

    "Selbstbindung" des Bundesfinanzhofs - Vorliegen einer Unternehmenseinheit …

    Zur Verdeutlichung der Zusammenhänge hat der Senat im Urteil des zweiten Rechtsganges das Bild der unterschiedlichen Wege aufgezeigt, den Waren auf den einzelnen Umsatzstufen vom Hersteller bis zum Verbraucher laufen können (vgl. auch die Urteile des BFH V 300/60 U vom 24. Oktober 1963, BFH 78, 587, BStBl III 1964, 222; V 51/63 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 462, BStBl III 1967, 191) und hinzugefügt, daß Entsprechendes zu gelten haben werde, wenn statt oder neben Warenlieferungen sonstige Leistungen vorkommen.
  • BFH, 21.01.1976 - I R 21/74

    Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen

    Das FG kann sich für seine Auffassung auch nicht auf die BFH-Urteile vom 24. Oktober 1963 V 300/60 U (BFHE 78, 587, BStBl III 1964, 222) und vom 15. Dezember 1966 V 51/63 (BFHE 87, 462, BStBl III 1967, 191) berufen.
  • BFH, 02.02.1967 - V 35/64

    Prüfung der Unselbständigkeit nichtrechtsfähiger Personengesellschaften …

    "Laufen Waren auf nur einem Wege, auf dessen einzelnen Abschnitten zwei Gesellschaften nacheinander tätig werden, so wird in der Regel eine der beiden Gesellschaften der anderen untergeordnet sein; laufen Waren (in der Regel unterschiedlicher Art) parallel zueinander auf verschiedenen Wegen und betätigt sich jede der beiden Gesellschaften ausschließlich auf einem dieser Wege, so wird regelmäßig ein Nebenordnungsverhältnis bestehen" (vgl. die BFH Urteile V 300/60 U vom 24. Oktober 1963, BFH 78, 587, BStBl III 1964, 222 und V 51/63 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 462, BStBl III 1967, 191).
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