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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.1964 - IV 179/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1533
BFH, 18.03.1964 - IV 179/60 U (https://dejure.org/1964,1533)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1964 - IV 179/60 U (https://dejure.org/1964,1533)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1964 - IV 179/60 U (https://dejure.org/1964,1533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 79, 410
  • DB 1964, 1839
  • BStBl III 1964, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1953 - IV 345/52 U

    Verwerfung der Buchführung und die darauffolgende Schätzung - Auffallend …

    Auszug aus BFH, 18.03.1964 - IV 179/60 U
    Im Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 418/36 vom 13. Januar 1937, RStBl 1937 S. 317, dessen Ausführungen sich der Bundesfinanzhof im Urteil IV 345/52 U vom 26. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 323, Slg. Bd. 58 S. 85, zu eigen gemacht hat, wird klargestellt, daß diese strengen Anforderungen an die Berechtigung einer Schätzung bei formell ordnungsmäßiger Buchführung (10 %- Grenze vom Umsatz und Unmöglichkeit des Buchergebnisses) dann nicht gestellt werden können, wenn das Finanzamt das von ihm behauptete Mißverhältnis zwischen dem Buchergebnis und dem von ihm für richtig gehaltenen Ergebnis in anderer Weise, z.B. durch einen sich aus der Buchführung ergebenden auffallend niedrigen Rohgewinnsatz, rechtfertigt.
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis - …

    Der IV. Senat des BFH hat diese Auffassung bestätigt (Urteil vom 26. Februar 1953 IV 345/52 U, BFHE 58, 85, BStBl III 1953, 323) und in dem Urteil vom 18. März 1964 IV 179/60 U (BFHE 79, 410, BStBl III 1964, 381) herausgestellt, daß sich der RFH mit Schätzungen aufgrund eines äußeren Betriebsvergleichs (Erfahrungs- und Richtsätze) zu befassen hatte.
  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit …

    Umstände, die in dem individuellen Betrieb vorliegen und das Ergebnis unwahrscheinlich machen (z. B. ein sich aus der Buchführung ergebender unwahrscheinlich niedriger Rohgewinnsatz), können eher zu einer Schätzung führen als Umstände, die nur den in anderen Betrieben gewonnenen allgemeinen Erfahrungen entnommen sind (vgl. das BFH-Urteil IV 179/60 U vom 18. März 1964, BFH 79, 410, BStBl III 1964, 381).
  • BFH, 16.12.1992 - X R 77/91

    Ablehnung eines auf weitere Sachverhaltsermittlungen gerichteten Antrags eines …

    Wenn sich ergeben hätte, daß in den Folgejahren Feingold nur in wesentlich geringeren Mengen und von anderer Beschaffenheit (Goldblech, Goldband) verwendet worden ist, wäre es möglich gewesen, gestützt auf einen inneren Betriebsvergleich die sachliche Richtigkeit der Angaben des Klägers in Zweifel zu ziehen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1964 IV 179/60 U, BFHE 79, 410, BStBl III 1964, 381; vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323, BStBl II 1983, 618).
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