Rechtsprechung
| BFH, 14.05.1964 - V 205/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Materialbeistellung bei arbeitsteiliger Verwirklichung eines Bildbandes durch Verlag und Druckerei
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 79, 450
- BStBl 1964 III 1964, 395
- BStBl III 1964, 395
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 24.09.1987 - V R 152/78
Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …
Wegen der nicht stets, sondern nur für den Regelfall annehmbaren Maßgeblichkeit kann jedoch bei der Ermittlung des Leistungsinhalts und -umfangs z.B. zu berücksichtigen sein, daß das Umsatzsteuerrecht in gewissen Fällen Rechtsvorgänge vom Zivilrecht abweichend qualifiziert (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, zur Annahme der Lieferung eines Gebrauchtwagens durch den Kraftfahrzeughändler anstelle seiner Vermittlung einer Veräußerung seitens des Gebrauchtwagenverkäufers) und daß die wirtschaftliche Gestaltung umsatzsteuerlich insoweit an die Stelle der zivilrechtlichen treten kann, als die vertraglichen Vereinbarungen nicht mit dem übereinstimmen, was die Beteiligten wirklich gewollt haben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1964 V 205/61 U, BFHE 79, 450, BStBl III 1964, 395). - BFH, 24.04.1969 - V 176/64
Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und …
Es ist den Steuerpflichtigen einzuräumen, daß es für die Umsatzbesteuerung nicht in erster Linie auf die bürgerlich-rechtliche Gestaltung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt der zu beurteilenden Vorgänge ankommt (Entscheidung des BFH V 205/61 U vom 14. Mai 1964, BFH 79, 450, BStBl III 1964, 395). - BFH, 27.06.1968 - V 223/64
Unternehmer - Materialbestellung - Im Namen und für Rechnung - …
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, kommt es für die Umsatzbesteuerung nicht in erster Linie auf die bürgerlich-rechtliche Gestaltung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt der zu beurteilenden Vorgänge an (Entscheidung des BFH V 205/61 U vom 14. Mai 1964, BFH 79, 450, BStBl III 1964, 395).
- BFH, 20.10.1966 - V 282/63
Anspruch auf Ausfuhrhändlervergütung (AHV) bei Erwerb von ihr ausgeführten …
Dadurch, daß die Stpfl. die Motoren bestellt, den Preis dafür ausgehandelt hat und die Motoren in ihrem Auftrag und auf ihre Kosten abgenommen worden sind, hat sie das getan, was sonst der Käufer tut (vgl. Urteil des BFH V 205/61 U vom 14. Mai 1964, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 79 S. 450, BStBl III 1964, 395). - BFH, 25.07.1968 - V 170/65
Geschäftsveräußerung im ganzen - KG - Komplementär - Gesellschaftsanteile - …
Abgesehen davon, daß die Rechtslage zivilrechtlich unterschiedlich beurteilt wird (vgl. das oben angeführte Urteil V 80/64 vom 21. März 1968), ist für die Grunderwerbsteuer in der Regel die zivilrechtliche Beurteilung maßgebend, während es bei der Umsatzsteuer nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in erster Linie nicht auf die formale zivilrechtliche Gestaltung, sondern auf den wirtschaftlichen Inhalt der Vorgänge ankommt (BFH-Urteil V 205/61 U vom 14. Mai 1964, BFH 79, 450, BStBl III 1964, 395). - BFH, 25.07.1968 - V 192/65
Geschäftsveräußerung im ganzen - Personengesellschaft - Ausscheiden sämtlicher …
Hierbei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in erster Linie nicht auf die formale bürgerlichrechtliche Gestaltung, sondern auf den wirtschaftlichen Inhalt der Vorgänge an (Urteil des BFH V 205/61 U vom 14. Mai 1964, BFH 79, 450, BStBl III 1964, 395).
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