Rechtsprechung
| BFH, 31.07.1964 - III 86/62 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang einer Verjährungsunterbrechenden Wirkung eines Vermögensabgabe-Aufteilungsbescheids
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 80, 516
- BStBl III 1964, 659
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.08.1960 - IV 184/60 S
Unterbrechung der Verjährung durch den Steuerbescheid
Auszug aus BFH, 31.07.1964 - III 86/62 U
Während ein Steuerveranlagungsbescheid - gleichviel ob ein vorläufiger oder ein endgültiger - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Verjährung in vollem Umfange, d.h. in Höhe des gesetzlich geschuldeten Steuerbetrags, nicht nur in Höhe des angeforderten Betrags, unterbricht (vgl. Entscheidung IV 184/60 S vom 4. August 1960, BStBl 1960 III S. 430, Slg. Bd. 71 S. 485), kann dieser Umfang der Unterbrechungswirkung einem Vermögensabgabe-Aufteilungsbescheid in der Regel nicht zuerkannt werden. - BFH, 14.12.1962 - III 265/60 S
Verjährung eines Vermögensabgabeanspruches
Auszug aus BFH, 31.07.1964 - III 86/62 U
Mit der Rb. verwies der Vorsteher des Finanzamts (Bf.) auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs III 265/60 S vom 14. Dezember 1962 (BStBl 1963 III S. 169, Slg. Bd. 76 S. 467), wonach eine besondere Verjährung eines "eigentlichen Vermögensabgabeanspruches" nicht in Betracht komme, die Verjährung des Vermögensabgabeanspruches sich vielmehr ausschließlich nach § 203 Abs. 3 LAG richte und daher nur eine Verjährung von Vierteljahrsbeträgen in Betracht komme.
- BFH, 12.12.1972 - VIII R 65/68
Ermittlungen eines Betriebsprüfers - Deckung durch Prüfungsauftrag - …
Richtet sich dagegen der Unterbrechungswille des FA nur auf einen Teil des Gesamtsteueranspruchs, so wird auch nur die Verjährung dieses Teils unterbrochen (vgl. Entscheidung des RFH vom 18. Juni 1941 VI 162/41, RStBl 1941, 457; Entscheidungen des BFH vom 22. Oktober 1959 IV 36/59 U, BFHE 70, 61, BStBl III 1960, 24; vom 19. November 1959 IV 108/59 U, BFHE 70, 81, BStBl III 1960, 30; vom 31. Juli 1964 III 86/62 U, BFHE 80, 516, BStBl III 1964, 659).
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