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| BFH, 18.09.1964 - VI 37/63 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bau von Einstellplätzen als Herstellungskosten des Gebäudes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 81, 28
- BStBl III 1965, 10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.05.1964 - IV 149/62 S
Zuordnung des Betrags, den der Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung …
Auszug aus BFH, 18.09.1964 - VI 37/63 U
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat in dem Grundsatzurteil IV 149/62 S vom 27. Mai 1964 (BStBl 1964 III S. 477) entschieden, daß Beträge, die Steuerpflichtige zur Ablösung der Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung an eine Gemeinde bezahlen, zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, da der Grundstückseigentümer durch diese Zahlung sein Grundstück besser für sich ausnutzen kann und deshalb ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Ablösungsbetrag und der Errichtung des Hauses besteht.
- FG Münster, 06.02.2003 - 4 K 4164/00
Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude
Die Ausgleichszahlung sei auch nicht mit der Zahlung zur Ablösung einer Verpflichtung zum Bau von Einstellplätzen vergleichbar, die der Bundesfinanzhof (BFH) als Herstellungskosten des Gebäudes qualifiziert habe (BFH Urteil vom 27.05.1964 IV 149/62 S, BStBl III 1994, 477; Urteil vom 18.09.1994 VI 37/63 U, BStBl III 1965, 10; Urteil vom 08.03.1984 IX R 45/80, BStBl II 1984, 702;… Urteil vom 30.01.1990 VIII R 183/85, BFH/NV 1990, 504). - BFH, 15.10.1965 - VI 181/65 U
Aufwendungen für Grünanlagen als Gebäudeherstellungkosten
Dieselbe Erwägung war auch dafür entscheidend, daß die an die Gemeinden nach der Reichsgaragenordnung gezahlten Ablösungen zu den Herstellungskosten des Gebäudes gerechnet wurden (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 149/62 S vom 27. Mai 1964, BStBl 1964 III S. 477, Slg. Bd. 80 S. 5, und VI 37/63 U vom 18. September 1964, BStBl 1965 III S. 10, Slg. Bd. 81 S. 28). - BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80
Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten …
a) Schon die bis zur Einführung der Landesbauordnungen geltende Regelung in der Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 (in der Fassung des Erlasses vom 13. September 1944, RGBl I 1944, 356) rechnete die Herstellung von Garagen, aber auch die Ablösung der Stellplatzverpflichtungen, zu den Herstellungskosten des Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1964 IV 149/62 S, BFHE 80, 5, BStBl III 1964, 477, und vom 18. September 1964 VI 37/63 U, BFHE 81, 28, BStBl III 1965, 10). - FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige …
Der Bauherr kann das von ihm geplante und später errichtete Gebäude nur deshalb erstellen, weil er die entsprechende Auflage in der Baugenehmigung erfüllt (BFH, Urteile vom 27. Mai 1964 IV 149/62 S, BStBl. III 1964, 477, 478; vom 18. September 1964 VI 37/63 U, BStBl. III 1965, 10, 11).
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