Rechtsprechung
| BFH, 16.07.1965 - III 125/63 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Freistellung einer Garage von der Grundsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 83, 188
- BStBl III 1965, 568
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.10.1963 - III 379/60 U
Gewährung einer Grundsteuerbefreiung für eine von der Deutschen Bundespost …
Auszug aus BFH, 16.07.1965 - III 125/63 U
Der Senat hat weiter eine von der Bundespost selbst betriebene Kantine als ein unentbehrliches Hilfsmittel angesehen, ohne die die Bundespost ihre hoheitliche Tätigkeit heute nicht mehr erfüllen könne; er hat deshalb die Kantine wegen Benutzung für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch gemäß § 4 Ziff. 1 Buchst. a GrStG von der Grundsteuer freigestellt (Urteil des Bundesfinanzhofs III 379/60 U vom 11. Oktober 1963, BStBl 1963 III S. 571, Slg. Bd. 77 S. 686). - BFH, 22.10.1954 - III 74/54 S
Grundsteuerfreiheit eines Altersheim und Erholungsheim eines …
Auszug aus BFH, 16.07.1965 - III 125/63 U
Deshalb hat der Bundesfinanzhof z. B. ein Alters- und Erholungsheim eines Diakonissenmutterhauses, bei dem es sich nicht um eine unmittelbare gemeinnützige Maßnahme handelte, von der Grundsteuer wegen Benutzung für gemeinnützige Zwecke nach § 4 Ziff. 3 Buchst. b GrStG freigestellt, weil ein sehr enger Zusammenhang mit den Aufgaben dieses Mutterhauses bestehe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 74/54 S vom 22. Oktober 1954, BStBl 1954 III S. 369, Slg. Bd. 59 S. 413).
- FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09
Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben
- einschließlich Garage zur Unterstellung eines für die kirchlichen Aufgaben benötigten Fahrzeugs (vgl. BFH vom 16. Juli 1965 III 125/63 U, BFHE 83, 188, BStBl III 1965, 568; Franz in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. A., § 4 Rd. 12). - FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 3027/10
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, § 4 Nr. 2 GrStG, § 7 Satz 1 GrStG
Die betreffenden Sachverhalte sind jedoch alle dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Hilfsaufgabe demjenigen Rechtsträger zugeordnet werden konnte, der durch die Nutzung des Steuergegenstandes den steuerbegünstigten Zweck tatsächlich erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1965 III 125/63 U, BFHE 83, 188, BStBl III 1965, 568, mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung; siehe auch: BFH-Urteil vom 16.12.2009 II R 29/08, BFHE 228, 154, BStBl II 2010, 829 [BFH 16.12.2009 - II R 29/08] zum Erfordernis der Unmittelbarkeit i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 GrStG).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.