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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1966 - VI 92/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,258
BFH, 21.01.1966 - VI 92/64 (https://dejure.org/1966,258)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1966 - VI 92/64 (https://dejure.org/1966,258)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1966 - VI 92/64 (https://dejure.org/1966,258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten eines Oberlandesgerichtsrats - Nutzung eines Zimmers für berufliche Zwecke - Kosten für die Wohnung als Teil der privaten Lebenshaltung - Ermittlung der tatsächlichen Verwendung eines Zimmers in einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 18
  • NJW 1966, 1383
  • DB 1966, 607
  • BStBl III 1966, 219
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.1958 - VI 91/57 U

    Beurteilung von häuslichen Verhältnissen bei der Besteuerung - Bewertung der …

    Auszug aus BFH, 21.01.1966 - VI 92/64
    Ebenso wurden bei einem Volksschullehrer die Kosten eines kleinen Arbeitsraums nicht als Werbungskosten anerkannt, weil eine private Verwendung nicht ausgeschlossen war (Urteil des Senats VI 91/57 U vom 14. November 1958, BStBl 1959 III S. 47, Slg. Bd. 68 S. 122).
  • BFH, 08.11.1956 - IV 309/55 U

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Richters …

    Auszug aus BFH, 21.01.1966 - VI 92/64
    Es trägt vor, die Vorentscheidung stehe in Widerspruch zu den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 309/55 U vom 8. November 1956 (BStBl 1957 III S. 56, Slg. Bd. 64 S. 147).
  • BFH, 24.11.1950 - IV 91/50 U

    Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten bei Richtern, die …

    Auszug aus BFH, 21.01.1966 - VI 92/64
    Im BFH-Urteil IV 91/50 U vom 24. November 1950 (BStBl 1951 III S. 23, Slg. Bd. 55 S. 59) wurden die Aufwendungen eines Richters für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …

    Voraussetzung ist, dass der Arbeitsraum so gut wie ausschließlich zur Einkünfteerzielung und nicht privat genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219).
  • FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …

    Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1966 IV 92/64, BStBl. III 1966, 219).
  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen …

    Maßgebend für die Beurteilung des Falles seien die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64 (BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219) und im Beschluß vom 10. März 1970 VI 69/69 (BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458) aufgestellt habe.

    Dem Urteil in BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219 entspreche es auch nicht, eine Ortsbesichtigung mit dem Hinweis zu unterlassen, sie habe keinen Sinn, weil die Beurteilung der beruflichen Nutzung nur durch eine Überwachung über einen längeren Zeitraum möglich sei.

  • BFH, 10.03.1970 - VI B 69/69

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches …

    Die grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits über die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches Arbeitszimmer kann vom FA nicht durch das Vorbringen dargelegt werden, das BFH-Urteil VI 92/64 vom 21. Januar 1966 (BFH 85, 18, BStBl III 1966, 219) habe keine über den entschiedenen Einzelfall hinausgehende Bedeutung.

    Die grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits über die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches Arbeitszimmer kann vom FA nicht durch das Vorbringen dargelegt werden, das BFH-Urteil VI 92/64 vom 21. Januar 1966 (BFH 85, 18, BStBl III 1966, 219) habe keine über den entschiedenen Einzelfall hinausgehende Bedeutung.

    Das andere, nur von der Diele aus begehbare Zimmer in Größe von 14, 55 qm will der Steuerpflichtige unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 92/64 vom 21. Januar 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 18 - BFH 85, 18 -, BStBl III 1966, 219) beim Lohnsteuer-Jahresausgleich als Arbeitszimmer anerkannt haben.

  • BFH, 04.08.2006 - VI B 49/06

    Häusliches Arbeitszimmer - sog. Durchgangszimmer

    Ferner ist zu prüfen, ob der Raum von den Privatzimmern getrennt liegt (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467, …und vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34).
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 …

    Der erkennende Senat hat, soweit er bisher Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zum Abzug zuließ, nicht nur Kosten für die Unterhaltung des Raumes, sondern auch die Anschaffungskosten für die Einrichtungsgegenstände, zu denen typischerweise auch ein Schreibtisch gehört, als Werbungskosten anerkannt (vgl. z. B. Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219).
  • BFH, 16.02.1990 - VI R 144/86

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches …

    Das FG geht zutreffend davon aus, daß die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG anzuerkennen sind, wenn feststeht, daß das Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke benutzt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219).
  • BFH, 10.06.1966 - VI 261/64

    Gewährung von Arbeitslohn in geldwerten Gütern

  • FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer …

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 78/06

    Zur Abgrenzung eines --bloßen-- Lagerraums von einem häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76

    Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers …

  • FG Hamburg, 06.09.2005 - II 477/03

    Kellerraum in einem mit dem Lebensgefährten bewohnten Einfamilienhaus ist …

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76

    Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 8/05

    Mietzahlungen an die Ehefrau als berücksichtigungsfähige Werbungskosten für ein …

  • FG Köln, 14.05.1997 - 10 K 4270/96

    Einkünftedienliche Nutzung eines Arbeitszimmers, Fahrtkosten Behinderter als …

  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/76
  • FG Berlin, 14.06.1977 - V 53/77
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