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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1966 - VI 269/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1349
BFH, 11.02.1966 - VI 269/64 (https://dejure.org/1966,1349)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1966 - VI 269/64 (https://dejure.org/1966,1349)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1966 - VI 269/64 (https://dejure.org/1966,1349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 293
  • DB 1966, 926
  • BStBl III 1966, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.12.1964 - III 193/60 S

    Bereich der Gewährung von Schachtelvergünstigungen

    Auszug aus BFH, 11.02.1966 - VI 269/64
    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Steuerrechts kann nicht dazu führen, einen so weittragenden Grundsatz als allgemein verbindlich auch dann anzuwenden, wenn der Gesetzeswortlaut keinen Anhalt dafür bietet, vor allem, wenn dadurch die Besteuerung, wie im Streitfall, verschärft würde (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- III 193/60 S vom 11 Dezember 1964, BStBl 1965 III S. 82, Slg. Bd. 81 S. 222).
  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im …

    Rn. 52 Beide Kürzungsvorschriften beruhen auf unterschiedlichen Zwecksetzungen: Die einfache Kürzung dient der Vermeidung einer --bei wirtschaftlicher Betrachtung eintretenden-- Doppelbelastung der Mieterträge mit zwei Realsteuern, und zwar der Grundsteuer einerseits und der Gewerbesteuer andererseits (BFH-Urteil vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316).
  • BFH, 25.01.2006 - I R 104/04

    Keine Minderung des Kürzungsanspruchs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 1984 durch …

    bb) Es gibt auch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, welcher es verböte, Verbindlichkeiten außer Acht zu lassen, wenn die Wirtschaftsgüter, mit denen die Verbindlichkeiten zusammenhängen, nicht der Besteuerung unterfallen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316; vom 22. Mai 1969 IV R 135-136/68, BFHE 95, 443, BStBl II 1969, 468; Senatsurteile vom 23. Juli 1969 I R 135/66, BFHE 96, 406, BStBl II 1969, 666; vom 21. Dezember 1977 I R 20/76, BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346; Keuk-Knobbe, StuW 1975, 351, 353; Sauer, Die Aktiengesellschaft --AG-- 1977, 215, 217; Sarrazin, Finanz-Rundschau --FR-- 1984, 498; Birk/Jahndorf in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 3c EStG Anm. 16 und 34; Gosch in Blümich, ebenda, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00

    Zugunsten eines Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrter Grundbesitz …

    Zweck der Vorschrift ist es, eine doppelte Erfassung des Grundbesitzes mit Grundsteuer einerseits und Gewerbesteuer andererseits zu verhindern (BFH-Urteil vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5364/03

    Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …

    Daher könnten auch Bauherrenhypotheken mit einer Laufzeit von mehreren Jahren laufende Schulden sein, und zwar auch dann, wenn das Grundstück erst nach mehreren Jahren veräußert werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 6413/03

    Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …

    Daher könnten auch Bauherrenhypotheken mit einer Laufzeit von mehreren Jahren laufende Schulden sein, und zwar auch dann, wenn das Grundstück erst nach mehreren Jahren veräußert werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. Februar 1966 VI 269/64, BFHE 85, 293, BStBl III 1966, 316).
  • BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68

    Kaufeigenheim - Bauherr - Sonderabschreibung - Buchgewinn - Veräüßerungserlös - …

    Diese Überlegungen allein rechtfertigen die Auffassung des FG, und der Senat braucht nicht zu den im Urteil des VI. Senats VI 269/64 vom 11. Februar 1966 (BFH 85, 293, BStBl III 1966, 316) behandelten Fragen Stellung zu nehmen, ob dieses Ergebnis schon allein damit begründet werden kann, daß bei allen Arten der Ertragsbesteuerung mit steuerfreien Erträgen im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben immer nur dann außer Betracht bleiben dürften, wenn das durch eine ausdrückliche Vorschrift, wie etwa in § 3c EStG, angeordnet sei.
  • BFH, 23.07.1969 - I R 135/66

    Kurzfristiger Zwischenkredit - Zuteilung eines Bauspardarlehns - Dauerschuld - …

    Wie der VI. Senat des BFH im Urteil VI 269/64 vom 11. Februar 1966 (BFH 85, 293, BStBl III 1966, 316) zutreffend ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen, für alle Steuergesetze geltenden Rechtsgrundsatz, daß Verbindlichkeiten bei der Besteuerung unberücksichtigt bleiben müssen, wenn die Vermögenswerte, mit denen diese Schulden wirtschaftlich zusammenhängen, bei der Steuer außer acht bleiben.
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