Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1966 - I 149/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung von Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen als Dauerschuld im Sinne des Gewerbesteuergesetzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 689
- BStBl III 1966, 630
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RFH, 26.11.1943 - I D 1/43
Auszug aus BFH, 21.07.1966 - I 149/64
Es führte aus: Nach dem Gutachten des RFH I D 1/43 vom 26. November 1943 RStBl 1944, 171) sei der Deckungsstock ein Sondervermögen, das wirtschaftlich aus dem Betriebsvermögen ausscheide.Das FG ist von dem Gutachten des RFH I D 1/43 (…a. a. O.) ausgegangen.
Die Grundsätze des RFH-Gutachtens I D 1/43 (…a. a. O.) betreffen die Deckungsrückstellung, also den dem Dekkungsstock gegenüberstehenden Passivposten.
- BFH, 11.04.1984 - I R 56/80
Dauerschulden - Lebensversicherung - Rückstellungen für Beitragsrückerstattung - …
Dementsprechend ist die Frage, in welcher Höhe die Rückstellung für Beitragsrückerstattung im Einzelfall durch Deckungs- und Vermögensstockwerte bedeckt ist, nach versicherungsaufsichtsrechtlichen Wertmaßstäben zu beantworten (vgl. BFHE 86, 689, BStBl III 1966, 630). - FG Hamburg, 11.06.1996 - II 70/94
Streit um die Bewertung verzinslicher Vorauszahlungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.08.1996 - II B 117/95
Inhalt der ordnungsgemäßen Schätzung des Wertes von Anteilen an einer …
Auch eine Divergenz des FG-Urteils zu den Urteilen des I. Senats des BFH vom 11. April 1984 I R 56/80 (BFHE 141, 163, BStBl II 1984, 598), vom 21. Juli 1966 I 149/64 (BFHE 86, 689, BStBl III 1966, 630) und vom 4. April 1963 I 3/62 U (BFHE 76, 723, BStBl III 1963, 264) liegt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht vor. - BFH, 09.10.1968 - I 107/65
Hinzurechnung der überrechnungsfähigen Erträge des Deckungsstocks eines …
Wie der Senat in den Urteilen I 3/62 U vom 4. April 1963 (BFH 76, 723, BStBl III 1963, 264), und I 149/64 vom 21. Juli 1966 (BFH 86, 689, BStBl III 1966, 630) ausgeführt hat, können Deckungsrückstellungen insoweit nicht als Dauerschulden behandelt werden, als sie an dem für die zugrundeliegende Einheitsbewertung des Betriebsvermögens maßgebenden Stichtag durch Gegenwerte gedeckt sind, die den Verfügungsbeschränkungen über den Deckungsstock oder ähnlichen Verfügungsbeschränkungen wie die Bestände des Deckungsstocks unterliegen, oder - wenn dies nach dem Geschäftsplan zugelassen ist - durch eine Überdeckung des Deckungsstocks gedeckt sind.
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