Rechtsprechung
| BFH, 13.07.1966 - II 140/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 693
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hamburg, 29.12.2008 - 3 K 128/08
Grunderwerbsteuer: Gebäudesanierung und Einbringung in eigene Stiftung keine …
Das gilt auch bei Vorbehalt gewisser Nutzungsrechte durch eine Gebietskörperschaft an dem bisher für öffentliche Aufgaben genutzten und nunmehr veräußerten Hausgrundstück, etwa bis zur Bezugsfertigkeit eines neuen Amtsgebäudes (BFH vom 13. Juli 1966 II 140/63, BFHE 86, 693, HFR 1967, 21; Viskorf und Sack in Boruttau, GrEStG, 16. A., § 8 Rd. 14, § 9 Rd. 231, 234, 235).Der Wert vorbehaltener Nutzungsrechte kann nicht außer Ansatz bleiben, soweit der Grundstückserwerber zu diesem Nutzungszugeständnis durch anderweitiges Entgegenkommen des Verkäufers - etwa beim Kaufpreis - veranlasst wurde (vgl. BFH vom 13. Juli 1966 II 140/63, BFHE 86, 693, HFR 1967, 21; Sack in Boruttau, GrEStG, 16. A., § 9 Rd. 210 a.E., Rd. 235).
- FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09
Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben
Wegen der verfassungs- und gesetzmäßig bindenden Unterschiede zwischen staatlichen Schulen und Privat- bzw. Ersatzschulen konnten keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben übertragen werden (BFH vom 13. Juli 1966 II 140/63, BFHE 86, 693, HFR 1967, 21, Viskorf in Boruttau, GrEStG, 16. A., § 4 Rd. 13; Bruschke UVR 2007, 309, 311, Hofmann, GrEStG, 5. A., § 4 Rd. 2; Franz in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. A. § 4 Rd. 10); kirchliche Privatschulträger üben keine öffentlich-rechtliche Kirchengewalt aus (BFH vom 16. Mai 1975 III R 54/74, BFHE 116, 176, BStBl II 1975, 746 zu 5 a; BVerfG vom 14. November 1969 1 BvL 24/64, BVerfGE 27, 195, 203 f.). - FG Baden-Württemberg, 06.12.2024 - 5 K 1618/24
§ 4 Nr. 1 GrEStG: Steuerbefreiung des Erwerbs eines Erbbaurechts durch eine …
Rn. 24 Mit der Frage des Übergangs der Aufgabe der Trägerschaft an einer öffentlichen Schule auf einen nicht kommunalen Träger habe sich der BFH bereits mit Urteil vom 13. Juli 1966 (II R 140/63, BFHE 86, 693) auseinandergesetzt.
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