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| BFH, 25.08.1966 - IV 307/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erzeielung eines Veräußerungsgewinns in der Höhe eines negativen Kapitalkontos
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 87, 130
- DB 1967, 145
- BStBl III 1967, 69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.03.1964 - VI 343/61 S
Behandlung von negativen Kapitalkonten der Gesellschafter von …
Auszug aus BFH, 25.08.1966 - IV 307/65
Mit der entscheidungserheblichen Frage, ob ein Kommanditist, der bei negativem Kapitalkonto aus der Gesellschaft ausscheidet und keine Ausgleichszahlung leistet, einen Veräußerungsgewinn in der Höhe seines negativen Kapitalkontos erzielt, hat sich der VI. Senat des BFH im Urteil VI 343/61 S vom 13. März 1964 (BFH 79, 351, BStBl III 1964, 359) befaßt.
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Der IV. Senat würde allerdings auf der Linie seiner neueren Rechtsprechung einen steuerrechtlichen Veräußerungsgewinn nach dem Grundsatz von Treu und Glauben oder nach dem Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs schon aufgrund der Tatsache bejahen, daß die Verlustanteile des Kommanditisten, die zum negativen Kapitalkonto geführt haben, steuerrechtlich - zu Recht oder zu Unrecht - dem Kommanditisten zugerechnet worden sind (BFH-Urteile vom 25. August 1966 IV 307/65, BFHE 87, 130, BStBl III 1967, 69, und vom 8. März 1973 IV R 77/72, BFHE 108, 540, BStBl II 1973, 398). - BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das …
Das Gesetz macht die Versteuerung des negativen Kapitalkontos allerdings nicht davon abhängig, daß der Kommanditist die Ausgleichs- und Abzugsmöglichkeiten aus der Entstehung des negativen Kapitalkontos tatsächlich in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne bereits Senatsurteil vom 25. August 1966 IV 307/65, BFHE 87, 130, BStBl III 1967, 69). - BFH, 08.03.1973 - IV R 77/72
Atypische stille Gesellschaft - Beendigung einer KG - Negativer Kapitalanteil - …
während des Bestehens der Gesellschaft unbegrenzt am Verlust in der Form beteiligt wird, daß er seinen Anteil an künftigen Gewinnen zur Deckung früherer Verluste zur Verfügung stellen muß, oder wenn ohne ausdrückliche Vereinbarung in der tatsächlichen Gestaltung so verfahren wird (vgl. auch BFH-Urteile vom 19. November 1964 IV 455/61 U, BFHE 81, 305, BStBl III 1965, 111; und vom 25. August 1966 IV 307/65, BFHE 87, 130, BStBl III 1967, 69). - BFH, 18.03.1982 - I R 127/78
Atypische Unterbeteiligung - Anteil an einer OHG - Innenverhältnis - …
Bejahe man dies, so setze eine uneingeschränkte Verlustbeteiligung die ausdrückliche Vereinbarung voraus, daß die Anteile an künftigen Gewinnen zur Deckung früherer Verluste zur Verfügung gestellt werden müßten oder daß tatsächlich so verfahren worden sei (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1964 IV 455/61 U, BFHE 81, 305, BStBl III 1965, 111, und vom 25. August 1966 IV 307/65, BFHE 87, 130, BStBl III 1967, 69). - BFH, 08.10.1971 - III R 121/70
Haftung des Kommanditisten - Innenverhältnis - Einlage - Deckung eines negativen …
Der IV. Senat hat in seinem Urteil IV 307/65 vom 25. August 1966 (BFH 87, 130, BStBl III 1967, 69) die Grundsätze des VI. Senats gebilligt.
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