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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1966 - I R 120/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,984
BFH, 20.12.1966 - I R 120/66 (https://dejure.org/1966,984)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1966 - I R 120/66 (https://dejure.org/1966,984)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1966 - I R 120/66 (https://dejure.org/1966,984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidung eines Antrags auf Fristverlängerung - Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf eine Fristverlängerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 378
  • NJW 1967, 1104
  • BStBl III 1967, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.1966 - II 110/63
    Auszug aus BFH, 20.12.1966 - I R 120/66
    Nach der Rechtsprechung erfordert die Sorgfaltspflicht, sicherheitshalber vom ungünstigsten Fall auszugehen (vgl. z.B. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 83/29 vom 6. März 1929, Steuer und Wirtschaft, Bd. II, 1929, Nr. 481; Urteil des BFH II 110/63 vom 18. Mai 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 257, BStBl III 1966, 561).
  • BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89

    Anforderungen an einen nicht ständig mit der Revision befassten …

    Da sich der Prozeßbevollmächtigte nicht ohne weiteres darauf verlassen darf, daß eine Revisionsbegründungsfrist antragsgemäß verlängert wird (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1966 I R 120/66, BFHE 87, 378, BStBl III 1967, 145), muß, solange durch das Revisionsgericht noch keine verlängerte Frist mitgeteilt worden ist, die ursprüngliche Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der regelmäßigen Fristenüberwachung (zu den Anforderungen insoweit vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445 m. w. N.) beachtet und ggf. rechtzeitig eine Erkundigung nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag eingeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 203/90, BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640).
  • BFH, 04.08.1970 - II R 48/70

    Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Fristablauf

    Der Umstand, daß die bewilligte Fristverlängerung bis zum 31. Mai 1970 nicht mitgeteilt war, ist kein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. auch BFH-Entscheidung I R 120/66 vom 20. Dezember 1966, BFH 87, 378, BStBl III 1967, 145).
  • BFH, 28.02.1969 - VI R 215/68

    Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Wiedereinsetzung in vorigen …

    Aus dieser Rechtslage kann der Revisionskläger aber nicht herleiten, daß er sich darauf verlassen könne, daß einem am letzten Tag der Frist eingehenden Antrag auf Fristverlängerung oder weitere Fristverlängerung entsprochen werde (vgl. dazu den Beschluß des BFH I R 120/66 vom 20. Dezember 1966, BFH 87, 378, BStBl III 1967, 145).
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