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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.1967 - VII 335/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1281
BFH, 07.03.1967 - VII 335/63 (https://dejure.org/1967,1281)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1967 - VII 335/63 (https://dejure.org/1967,1281)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1967 - VII 335/63 (https://dejure.org/1967,1281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 587
  • DB 1967, 844
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    Zunächst hat der BFH unter der Verwendung von Mineralöl zum Verheizen die Erzeugung von Wärmeenergie verstanden (Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587, 589).

    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat als typische Fälle des Verheizens angesehen: das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser in einem Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb (BFHE 97, 400), das Verbrennen von Erdgas in einem Drehrohrofen zur Erzeugung von Wasserdampf (einschließlich eines hohen Partialdrucks) als Voraussetzung für die Futterphosphatherstellung durch hydrothermische Entfluorisierung (…Senatsbeschluß in BFH/NV 1997, 531) und die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie durch Umwandlung von Mineralöl im sog. OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist (Senatsurteil in BFHE 87, 587), durch Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung in einem betriebseigenen Kraftwerk verheizt wird (Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36) sowie durch Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle in Öfen von Zementwerken (Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401).

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Zur Bindung des BFH an die Zulassung der Revision durch das FG

    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151 , BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).

  • BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93

    Einsatz von Erdgas bei der Herstellung technischer Ruße

    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97.400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).

  • BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67

    Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur …

    Er sieht in einem "Verheizen" die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. das (ganze oder teilweise) Verbrennen eines Stoffes zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (vgl. auch Urteil des BFH VII 335/63 vom 7. März 1967, BFH 87, 587, Bundeszollblatt 1967 S. 733 - BZBl 1967, 733 -, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1967 S. 244 - HFR 1967, 244-).
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