Rechtsprechung
| BFH, 10.02.1967 - VI B 24/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreit über die erneute Prüfung einer Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 157
- DB 1967, 932
- BStBl III 1967, 340
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.06.1964 - VI 171/63 U
Voraussetzungen der Gewährung eines Kinderfreibetrages
Auszug aus BFH, 10.02.1967 - VI B 24/66
Das FG hat ihr aber unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats VI 171/63 U vom 26. Juni 1964 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 80 S. 197 - BFH 80, 197 -, BStBl III 1964, 546) für jedes Kind einen halben Kinderfreibetrag zugestanden.
- FG Hessen, 17.01.2001 - 1 K 2287/00
Dividentenstripping; Wirtschaftliches Eigentum; Börsenklausel; Aktie; Anrechnung; …
Zwar wurde in den Beschlüssen des BFH vom 10. Februar 1967 VI B 24/66 (BFHE 88, 157, BStBl III 1967, 340) sowie vom 9. August 1968 VI B 46/68 (BFHE 93, 267, BStBl II 1968, 779) die Auffassung vertreten, die grundsätzliche Bedeutung sei zu bejahen, wenn die Finanzverwaltung bei gleichem Sachverhalt nicht nach den in einem anderen Fall aufgestellten Rechtsgrundsätzen des BFH verfährt. - BFH, 07.12.1988 - VIII B 71/88
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - …
Zwar wurde in den Beschlüssen des BFH vom 10. Februar 1967 VI B 24/66 (BFHE 88, 157, BStBl III 1967, 340) sowie vom 9. August 1968 VI B 46/68 (BFHE 93, 267, BStBl II 1968, 779) die Auffassung vertreten, daß grundsätzliche Bedeutung zu bejahen sei, wenn die Finanzverwaltung bei gleichem Sachverhalt nicht nach den in einem anderen Fall aufgestellten Rechtsgrundsätzen des BFH verfährt. - BFH, 20.11.1969 - I B 34/69
Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage - …
Demgemäß kann eine Sache grundsätzliche Bedeutung haben, wenn neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die in der Rechtsprechung des BFH bisher nicht berücksichtigt worden sind (Beschluß des BFH VI B 24/66 vom 10. Februar 1967, BFH 88, 157, BStBl III 1967, 340). - BFH, 09.08.1968 - VI B 46/68
Rechtsstreit - Grundsätzliche Bedeutung - Anwendung eines Urteils
Gleichwohl ist der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Finanzverwaltungen nicht nach den Grundsätzen dieses Urteils verfahren (vgl. Beschluß des BFH VI B 24/66 vom 10. Februar 1967, BFH 88, 157, BStBl III 1967, 340;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 2.--3. Auflage, § 115 der Finanzgerichtsordnung Anm. 5).
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