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| BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer Badebetriebe zu einem einheitlichen Betrieb bei der Feststellung des Einheitswertes für das Betriebsvermögen - Erfordernis einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 3
- DB 1967, 1116
- BStBl II 1967, 240
- BStBl III 1967, 240
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.02.1966 - I 212/63
Zusammenfassung mehrerer Versorgungs- oder mehrerer Verkehrsbetriebe - Verbindung …
Auszug aus BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Andererseits braucht der vom I. Senat in seinen Entscheidungen (vgl. Urteil I 212/63 vom 8. Februar 1966, BFH 85, 213, BStBl III 1966, 287, und die dort angeführte Rechtsprechung) geforderte "notwendige Funktionszusammenhang" nicht vorzuliegen.Andererseits braucht der vom I. Senat in seinen Entscheidungen (vgl. Urteil I 212/63 vom 8. Februar 1966, BFH 85, 213, BStBl III 1966, 287, und die dort angeführte Rechtsprechung) geforderte "notwendige Funktionszusammenhang" nicht vorzuliegen.
In den späteren Entscheidungen des I. Senats, die sich mit der Zusammenfassung eines Versorgungsbetriebes mit einem Badebetrieb befassen (vgl. z.B. Urteile I 235/62 vom 22. April 1964, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 1, Rechtsspruch 49, und I 212/63 vom 8. Februar 1966, BFH 85, 213, BStBl III 1966, 287) wird ein "notwendiger Funktionszusammenhang" verlangt, der nur dann gegeben sein soll, wenn die miteinander verbundenen Betriebe "in so starken wechselseitigen Beziehungen" zueinander stehen, daß sie "in ihrer Betätigung gegenseitig aufeinander angewiesen" sind.
- BFH, 06.08.1962 - I 65/60 U
Umwandlung des Widmungskapitals eines Betriebes in ein verzinsliches Darlehen - …
Auszug aus BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Mit der Rb. wendet sich das FA gegen diese Auffassung des FG und beruft sich auf die BFH-Urteile I 65/60 U vom 6. August 1962 (BFH 75, 502, BStBl III 1962, 450) und I 120/59 vom 28. August 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962 S. 357).In dem Urteil I 65/60 U vom 6. August 1962 (a.a.O.) hat der I. Senat die Zusammenfassung der Versorgungsbetriebe mit einem Freibad nicht anerkannt.
- BFH, 20.03.1956 - I 317/55 U
Sinn und Zweck der Besteuerung gewerblicher Betriebe der öffentlichen Hand - …
Auszug aus BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Das FG kam unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil I 317/55 U vom 20. März 1956 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 448 - BFH 62, 448 -, BStBl III 1956, 166) zu dem Ergebnis, daß nach dem Inhalt der Akten und der vom hauptamtlichen Beisitzer durchgeführten Beweisaufnahme nicht nur ein gewollter, sondern darüber hinaus auch ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang bestehe, der die Zusammenfassung in einen Betrieb mit einheitlicher Leistung aus sachlichen Gründen zur besseren wirtschaftlichen Gestaltung der Gemeindeeinrichtungen zweckmäßig und wünschenswert erscheinen lasse.In dem Urteil I 317/55 U vom 20. März 1956 (BFH 62, 448, BStBl III 1956, 166) hat er ausgeführt, es müsse zwischen einem im wesentlichen auf organisatorischen Maßnahmen beruhenden Zusammenhang mehrerer wirtschaftlicher Betätigungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang unterschieden werden.
- BFH, 10.05.1955 - I 131/53 U
Steuerrechtliche Möglichkeit der Zusammenfassung eines Gewerbebetriebs mit …
Auszug aus BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Der I. Senat des BFH hat in dem Urteil I 131/53 U vom 10. Mai 1955 (BFH 61, 32, BStBl III 1955, 210) die steuerliche Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Betätigungen davon abhängig gemacht, daß "die Zusammenfassung in einem Betrieb mit einheitlicher Betriebsleitung unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen aus sachlichen Gründen, also insbesondere unter Ausschaltung steuerlicher Vorteile oder Nachteile zur besseren wirtschaftlichen Gestaltung der Gemeinschaftseinrichtungen zweckmäßig und wünschenswert erscheint".
- BFH, 13.03.2019 - I R 18/19
EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre …
Lagen diese Voraussetzungen nicht vor, war die Zusammenfassung mehrerer BgA außerdem noch möglich, wenn zwischen den zusammengefassten Betrieben objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht bestand; ein notwendiger Funktionszusammenhang war nicht erforderlich (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 - GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; Abschn. 5 KStR 1995; H 7 KStH 2004). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur …
Rn. 95 Versorgungsbetriebe einer Gebietskörperschaft (z. B. Betriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und Energie) und Bäderbetriebe der Körperschaft konnten in den Streitjahren nach Auffassung der Rechtsprechung sowie auch der Verwaltung mit steuerrechtlicher Wirkung nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestand (s. BFH-Beschluss vom 16.Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; Urteil vom 12.Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679).Rn. 98 · Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in dem Badebetrieb (BFH-Beschluss v. 16.01.1967, GrS 4/66, BStBl II 1967, 240) Rn. 99 · Weitergabe von Überschussdampf durch den Badebetrieb an das Heizkraftwerk mit Ausgleichsfunktion im Rahmen des Fernwärmeversorgungsnetzes der Stadtwerke (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).
- FG Schleswig-Holstein, 17.06.2021 - 1 K 115/17
Zurechnung eines Blockheizkraftwerks zu einem Betriebsvermögen eines …
Reine Lieferverhältnisse sind nicht ausreichend (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22. Juni 2016 3 K 191/13, juris; FG Münster, Urteil vom 11. Mai 2017 10 K 2308/14 K,G,F, EFG 2017, 1200).Darüber hinaus hat die Rechtsprechung bspw. auch den Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in dem Badebetrieb (vgl. BFH, Urteil vom 16. Januar 1967, GrS 4/66, BStBl III 1967, 240), die Weitergabe von Überschussdampf durch den Badebetrieb an das Heizkraftwerk mit Ausgleichsfunktion im Rahmen des Fernwärmeversorgungsnetzes der Stadtwerke (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510) und die Gewährleistung des für den Betrieb eines Hallenbades erforderlichen Mindestdrucks und Lieferung des für die Wärmelieferung der Stadtwerke benötigten Wassers mit einem erforderlichen gleichmäßigen Niederdruck (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510) als ausreichende Merkmale für das Vorliegen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung angenommen.
Rn. 64 Auch nach der Verfügung der OFD Frankfurt vom 27. Juli 1995 (S. 2706 A - 16 - St II 12 - dort unter Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1967 (GrS 4/66, BStBl III 1967, 240) und vom 19. Mai 1967 (III R 507/61, BStBl 111, 510) - kann von einer den Anforderungen genügenden Verflechtung ausgegangen werden, wenn sich aus der Lieferung eines Hauptstoffs für den einen Betrieb gleichzeitig Vorteile für den anderen Betrieb ergeben, die sich nicht allein auf einer Verknüpfung aufgrund einer subjektiven Willensentscheidung begründen, sondern zwangsläufig aufgrund chemischer bzw. physikalischer Vorgänge entstehen.
- BFH, 29.08.2024 - V R 43/21
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 des …
H 7 der Körperschaftsteuer-Hinweise 2008 zitierte lediglich das auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 - GrS 4/66 (BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240) zurückgehende Erfordernis der engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht.Rn. 34 b) Allerdings ist die Klage insgesamt abzuweisen, da nach den Feststellungen des FG zwischen dem BgA "Freibad" und dem BgA "Wasserversorgung" selbst dann keine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht, wenn unterstellt wird, dass das Freibad seinen wichtigsten Betriebsstoff --Wasser-- vom BgA "Wasserversorgung" bezogen hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 06.08.1962 - I 65/60 U, BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 - GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240).
Rn. 35 5. Auf dieser Grundlage kann dahinstehen, ob die Prüfung, die das FG im Hinblick auf die Voraussetzungen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zwischen dem BgA "BHKW" und dem BgA "Freibad" vorgenommen hat, den Anforderungen von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG genügt, und ob sich aus dem im Einleitungssatz von § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG genannten Begriff der "Zusammenfassung" ein eigenständiges Erfordernis der organisatorischen Verflechtung zwischen den zusammenzufassenden BgA ergibt, wie es die Rechtsprechung des BFH zu der vor dem Jahressteuergesetz 2009 geltenden Rechtslage für die Zusammenfassung von BgA verlangt hat (…BFH-Urteile vom 18.01.2023 - I R 9/19, BFH/NV 2023, 828, Rz 28;… vom 04.09.2002 - I R 42/01, BFH/NV 2003, 511, unter II.3.c; vom 06.08.1962 - I 65/60 U, BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450; vom 20.03.1956 - I 317/55 U, BFHE 62, 448, BStBl III 1956, 166; vom 10.05.1955 - I 131/53 U, BFHE 61, 32, BStBl III 1955, 210; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 - GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240).
- BFH, 04.09.2002 - I R 42/01
Betriebe gewerblicher Art, Zusammenfassung
Darüber hinaus können auch verschiedene BgA zusammengefasst werden, wenn zwischen den Betrieben objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht (BFH-Beschluss vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; BFH-Urteil vom 19. Mai 1967 III 50/61, BFHE 89, 25, BStBl III 1967, 510; Abschn. 5 Abs. 9 Satz 2 KStR 1995).Als Beispiel hierfür ist der Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in einem Badebetrieb zu nennen; nicht hingegen reicht aus, wenn Versorgungsbetriebe u.a. an den Badebetrieb die wichtigsten Betriebsmittel liefern (BFH-Beschluss in BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240).
Denn eine bloße organisatorische Verbindung, die weitgehend von der Gestaltung durch die Gemeinde abhängig ist, ersetzt nicht die übrigen genannten objektiven Voraussetzungen für eine steuerliche Zusammenfassung verschiedener Betriebe (BFH-Beschluss in BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; BFH-Urteile in BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450; in BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679).
- BFH, 26.05.1977 - V R 15/74
Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern …
Das FG habe sich, wenn es den Einsatz von Arbeiten und Arbeitsgerät im gärtnerischen wie im eigentlichen Bestattungsbereich als nicht erheblich ansehe, damit in Widerspruch zum BFH-Urteil vom 19. Mai 1967 III 50/61 (BFHE 89, 25, BStBl III 1967, 510; Hinweis auch auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240, sowie BFH-Urteil vom 12. Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679) gesetzt.Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß sich die Klägerin zur Stützung ihrer Ansicht zu Unrecht auf die Entscheidungen III 50/61, GrS 4/66 und I 267/63 beruft.
- FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13
Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund
Darüber hinaus konnten auch verschiedene BgA zusammengefasst werden, wenn zwischen den Betrieben objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht bestand (vgl. den BFH-Beschluss vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3 , BStBl III 1967, 240 ; BFH-Urteil vom 19. Mai 1967 III 50/61, BFHE 89, 25 , BStBl III 1967, 510 ; sowie Abschnitt 5 Abs. 9 Satz 2 KStR 1995 ).Von einer solchen ist nur dann auszugehen, wenn sich aus der Verflechtung für beide Betriebe Vorteile ergeben, die sich nicht allein auf eine Verknüpfung aufgrund einer subjektiven Willensentscheidung begründen, sondern sich zwangsläufig aufgrund physikalischer oder chemischer Vorgänge ergeben und technische Einrichtungen eine Doppelfunktion erhalten (…vgl. Bott in Ernst & Young, KStG , § 4 Rz. 163); reine Lieferverhältnisse erfüllen diese Voraussetzungen daher nicht (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3 , BStBl III 1967, 240 ; und die Urteile des Hessischen FG vom 6. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591 ; sowie des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juni 2016 3 K 199/13, zitiert nach juris).
Fehlt es aber an einer für eine steuerliche Zusammenfassung von BgA ausreichenden engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung selbst dann, wenn ein Versorgungsbetrieb einem anderen BgA die für dessen Betrieb wichtigsten Stoffe liefert (so der BFH im Beschluss des GrS vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BStBl III 1967, 240 ), dann gilt dies erst recht, wenn ein BgA den anderen "nur" mit dessen "Handelsware" beliefert - sofern es - wie hier - an Anhaltspunkten für weitere rechtliche oder tatsächliche Verknüpfungen im oben genannten Sinne fehlt.
- BFH, 08.11.1989 - I R 187/85
1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können jedoch verschiedene Betriebe gewerblicher Art zu einer Einheit und zu einheitlicher Gewinnermittlung zusammengefaßt werden, wenn zwischen den Betrieben objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240).Die Zusammenfassung mehrerer Versorgungsbetriebe ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung anerkannt worden, da die in ihnen geübten Betätigungen dem gleichen Gedanken, nämlich der Versorgung der Bevölkerung, untergeordnet sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1956 I 5/54 U, BFHE 62, 361, BStBl III 1956, 133; vom 10. Juli 1962 I 164/59 S, BFHE 75, 498, BStBl III 1962, 448; vom 6. August 1962 I 65/60 U, BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450; vom 8. Februar 1966 I 212/63, BFHE 85, 213, BStBl III 1966, 287; Beschluß in BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; Urteil vom 12. Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679).
- BFH, 16.12.2020 - I R 41/17
Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der …
Sofern § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG hierfür nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht verlangt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16.01.1967 - GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; BFH-Urteil vom 19.05.1967 - III 50/61, BFHE 89, 25, BStBl III 1967, 510; Abschn. 5 Abs. 9 Satz 2 KStR), ist zwar kein notwendiger Funktionszusammenhang in der Weise erforderlich, dass die Betriebe in ihrer Betätigung gegenseitig aufeinander angewiesen sind. - FG Hessen, 06.04.2020 - 4 K 1112/18
Einfrieren von Verlustvorträgen durch Begründung einer neuen Sparte i.R.d. …
Denn es war bereits vor 1958 gängige und von der Rechtsprechung anerkannte Rechtspraxis, dass Verkehrs- und Versorgungsbetriebe zusammengefasst werden dürfen (Beschluss des Großen Senats für das Streitjahr 1955 vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BStBl. III 1967, 240 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 20.11.2018 - 10 K 249/16
Streit über die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus dem Betrieb von …
- FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05
Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen …
- BFH, 31.01.2024 - V R 43/21
Beitrittsaufforderung an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu § 4 Abs. 6 …
- BFH, 18.01.2023 - I R 9/19
Zusammenfassung von BgA
- BFH, 04.12.1991 - I R 74/89
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art; Verlustabzug nach Zusammenfassung
- BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten
- BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
- BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72
Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung …
- BFH, 19.05.1967 - III 50/61
Anerkennung einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung der Betätigungen …
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
- FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem …
- FG Münster, 11.05.2017 - 10 K 2308/14
Voraussetzungen einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen …
- FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11
Betriebe gewerblicher Art: Ändert sich die Bemessungsgrundlage der …
- FG Nürnberg, 23.10.2018 - 1 K 723/18
Steuerliche Eingruppierung des Hallenbades als Betrieb gewerblicher Art
- BSG, 21.07.1977 - GS 1/76
Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei …
- BFH, 18.07.1967 - GrS 8/66
Erstattung der im Vorverfahren entstandenen Gebühren und Auslagen eines …
- FG Nürnberg, 16.06.2015 - 1 K 1305/13
Miteinbeziehung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) in der Form eines …
- BFH, 12.07.1967 - I 267/63
Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des …
- FG Hessen, 28.02.2001 - 4 K 7013/98
Versorgungsbetrieb; Hoheitliche Tätigkeit; öffentlich-rechtliche …
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
- FG Münster, 16.03.2001 - 9 K 7607/98
Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art. von …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 3 K 2226/93
- BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
Schutz des Beteiligten vor der Mitwirkung des Richters, gegen den er einen …
- FG Niedersachsen, 30.11.1999 - 6 K 256/96
Fehlendes Organschaftsverhältnis mangels wirtschaftlicher Eingliederung
- BFH, 17.10.1980 - III R 75/79
Gewährung der Steuervergünstigung nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 BewG für Kraftwerke im …
- FG München, 20.03.2003 - 14 K 4111/00
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Kommune als Vermieter von Ladenlokalen; …
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