Rechtsprechung
| BFH, 27.01.1967 - VI B 39/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 72
- DB 1967, 1026
- BStBl III 1967, 289
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 23.10.2000 - VII B 193/00
Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 1 Satz 2 FGO )
Die Anordnung liegt im Ermessen des Gerichts (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289). - BFH, 20.09.1979 - VII B 20/79
Steuerbevollmächtigter - Widerruf der Bestellung zum Steuerbevollmächtigter - …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann sie jedenfalls ergehen, wenn der Beteiligte nicht zum sachdienlichen Vortrag und zur Stellung sachdienlicher Anträge in der Lage ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289; vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17). - BFH, 03.02.1995 - VIII B 162/94
Beschwerde gegen den Beschluss eines Finanzgerichts auf Bestellung eines …
Ob eine Anordnung nach dieser Vorschrift getroffen wird, liegt im Ermessen des Gerichts (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289). - BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
Sinn und Zweck der Anordnung nach § 62 Finanzgerichtsordnung (FGO)
Hiernach ist die Anordnung dann gerechtfertigt, wenn der Beteiligte nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, insbesondere wenn ihm die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17), wenn er zum sachgemäßen Vortrag seines Streitfalles und zur Stellung sachgemäßer Anträge nicht in der Lage ist (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289), wenn er die Notwendigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen nicht einzusehen vermag und für Rechtsbelehrungen nicht zugänglich ist (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1971 5 K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370), wenn er mit unsachlichen und beleidigenden Ausführungen in seinen Schriftsätzen Anlaß gibt, an seiner Fähigkeit zu einer dem eigenen Interesse dienenden sachgerechten Prozeßführung zu zweifeln (…BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515). - FG Thüringen, 23.07.1998 - III 246/98
Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für die Fortführung des Prozesses
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