Rechtsprechung
| BFH, 03.08.1967 - IV 30/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Einkommensteuer bei Veräußerung eines Betriebes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 17
- DB 1968, 599
- BStBl III 1967, 755
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.11.1961 - IV 98/60 S
Rechtsweg bei Änderungsantrag hinsichtlich eines Gewerbesteuermeßbescheides
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 30/65
Insbesondere hätte es nahe gelegen, in Abschn. 17 Abs. 5 EStR 1962, das den hier vorliegenden Fall unter Berufung auf das Urteil des BFH IV 98/60 S vom 23. November 1961, BFH 74, 535, BStBl III 1962, 199, behandelt, auch auf Abschn. 19 Abs. 2 EStR und nicht nur auf die Abs. 1 und 3 zu verweisen. - BFH, 07.05.1957 - I 285/56 U
Zurechnung von Gewinnanteile und Gehälter von stillen Gesellschaftern zum …
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 30/65
Das FG hielt die Regelung in Abschn. 19 Abs. 2 EStR für einen Milderungserlaß mit Rechtsnormcharakter im Sinn der Rechtsprechung des BFH (vgl. Gutachten des BFH IV D 1/51 S vom 22. November 1951, BFH 56, 14, BStBl III 1952, 6; Urteile des BFH V 58/51 U vom 23. Oktober 1952, BFH 57, 60, BStBl III 1953, 22 und I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BFH 65, 82, BStBl III 1957, 264). - BFH, 22.11.1951 - IV D 1/51
Besteuerung von Gewinnen aus Liebhabereibetrieben - Begriffs des wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 30/65
Das FG hielt die Regelung in Abschn. 19 Abs. 2 EStR für einen Milderungserlaß mit Rechtsnormcharakter im Sinn der Rechtsprechung des BFH (vgl. Gutachten des BFH IV D 1/51 S vom 22. November 1951, BFH 56, 14, BStBl III 1952, 6; Urteile des BFH V 58/51 U vom 23. Oktober 1952, BFH 57, 60, BStBl III 1953, 22 und I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BFH 65, 82, BStBl III 1957, 264). - BFH, 23.10.1952 - V 58/51 U
Geltung des § 12 Abgabenordnung bis zum Erlass des Grundgesetzes - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 30/65
Das FG hielt die Regelung in Abschn. 19 Abs. 2 EStR für einen Milderungserlaß mit Rechtsnormcharakter im Sinn der Rechtsprechung des BFH (vgl. Gutachten des BFH IV D 1/51 S vom 22. November 1951, BFH 56, 14, BStBl III 1952, 6; Urteile des BFH V 58/51 U vom 23. Oktober 1952, BFH 57, 60, BStBl III 1953, 22 und I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BFH 65, 82, BStBl III 1957, 264).
- BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01
Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Für den Fall der Betriebsveräußerung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Hinzurechnungen zum laufenden Gewinn nicht nach Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8 EStR 1987 (jetzt R 17 Abs. 1 Satz 4 EStR 2001) auf drei Jahre verteilt werden können (Urteile vom 3. August 1967 IV 30/65, BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755, und vom 11. August 1983 IV R 156/80, nicht veröffentlicht --NV-- juris, …sowie Beschluss vom 23. August 1991 IV B 69/90, BFH/NV 1992, 512).c) Der Senat hat den Grund für diese Beschränkung der Billigkeitsmaßnahme darin gesehen, dass die infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart veranlasste Gewinnkorrektur die Existenz eines fortbestehenden Betriebs nicht gefährden soll; ein Billigkeitsgedanke, der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs aber nicht zum Zuge kommt (BFH in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755, und BFH-Urteil IV R 156/80, NV).
- FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 170/95
Überschußermittler: Gewinnverteilung bei Betriebsaufgabe
Diese Möglichkeit der Verteilung des Gewinns auf 3 Jahre sei durch R 16 Abs. 7 Satz 3 EStR unter Bezugnahme auf ein Urteil des BFH vom 3.8.1967 - IV 30/65 -, BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755 eingeschränkt.Der BFH habe durch Urteil in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755 entschieden, dass die sich bei der Veräußerung eines Betriebs infolge des Wechsel zum Bestandsvergleich ergebenden Hinzurechnungsbeträge nicht auf drei Jahre verteilt werden könnten.
Die Kläger wenden sich weiterhin dagegen, dass das FA das Urteil des BFH in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755 auch auf Betriebsaufgaben für entsprechend anwendbar erklärt hat.
Da die Verwaltung selbst den Fall der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs innerhalb des Dreijahreszeitraums, für den die Verteilung gewährt werde, ausdrücklich von der Vergünstigung ausgenommen habe, sei diese Billigkeitsregelung ausschließlich auf Fälle der Fortführung des Betriebs beschränkt (BFH in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755).
Für die Betriebsveräußerung hat dies der BFH in seinem Urteil in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755 ausdrücklich entschieden.
Dieser Standpunkt wird auch im Schrifttum unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 90, 17, BStBl III 1961, 755 vertreten (…vgl. Heinicke/Schmidt, EStG , 15. Aufl., 1996, § 4 Rdn. 668).
Soweit der BFH in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755 den in diesem Streitfall wiedergegebenen Hinweis des FA als zutreffend bezeichnet hat, dass in den Fällen der Veräußerung des Betriebs dem Steuerpflichtigen im allgemeinen Mittel zuflössen, die es ihm gestatteten, die durch die Korrekturen ausgelösten höhere ESt zu bezahlen, ist dies nicht als entscheidungstragendes Argument angeführt.
- FG Niedersachsen, 29.11.1999 - XII 343/96
Verteilung des Übergangsgewinnes bei Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe; Wechsel …
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) habe die Anwendung der Milderungsregelung gemäß Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8 EStR nur für den Fall der eindeutigen Betriebsveräußerung abgelehnt (BFH-Urteil vom 3. August 1967 IV 30/65, BStBl III 1967, 755).Die Richtlinie sei daher, auch wenn sie als Rechtsnorm anzuwenden wäre, insoweit einschränkend auszulegen (BFH-Urteil vom 3. August 1967 IV 30/65, BStBl III 1967, 755).
- FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen; …
Im Gegensatz zur Fortführung des Betriebs bleibt auch nach dem Zeitpunkt der Betriebsveräußerung kein Raum mehr für eine spätere Abwicklung derjenigen Vorgänge, die die Gewinnkorrekturen auslösen (BFH-Urteil vom 3. August 1967 IV 30/65, BStBl III 1967, 755). - BFH, 23.08.1991 - IV B 69/90
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb …
In diesem Urteil wird nicht nur ausdrücklich die in Abschn. 17 Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1972 (Abs. 8 EStR 1990) dargestellte Auffassung als zutreffende Wiedergabe der Rechtsprechung bezeichnet, sondern es wird auch bestätigt, daß die in Abschn. 19 Abs. 2 EStR 1972 zur Vermeidung von Härten vorgesehene Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre bei Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben nicht in Betracht kommt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 3. August 1967 IV 30/65, BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755). - FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 1500/99
Wechsel der Gewinnermittlungsart und Veräußerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 14.08.1997 - VI 102/94
Steuerliche Folgen einer Sozietätsauflösung; Eigenverbrauch bei privater Nutzung …
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