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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1968 - VI R 328/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1218
BFH, 08.03.1968 - VI R 328/66 (https://dejure.org/1968,1218)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1968 - VI R 328/66 (https://dejure.org/1968,1218)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1968 - VI R 328/66 (https://dejure.org/1968,1218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 96
  • DB 1968, 1250
  • BStBl II 1968, 459
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.02.1962 - VI 219/61 U

    Auslegung des Begriffs der "werkeigenen Wohnung"

    Auszug aus BFH, 08.03.1968 - VI R 328/66
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob wirklich, wie der Senat bisher angenommen hat, Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 4 LStR 1960 noch als eine für die Steuergerichte verbindliche, rechtsnormähnliche Vorschrift aus der autoritären Zeit anerkannt werden kann (Urteile des Senats VI 31/61 U vom 8. September 1961, BFH 73, 606, BStBl III 1961, 487, und VI 219/61 U vom 9. Februar 1962, BFH 74, 441, BStBl III 1962, 165).
  • BFH, 08.09.1961 - VI 31/61 U

    Steuerliche Erfassung des vergünstigten Überlassung von Werkswohnungen an …

    Auszug aus BFH, 08.03.1968 - VI R 328/66
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob wirklich, wie der Senat bisher angenommen hat, Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 4 LStR 1960 noch als eine für die Steuergerichte verbindliche, rechtsnormähnliche Vorschrift aus der autoritären Zeit anerkannt werden kann (Urteile des Senats VI 31/61 U vom 8. September 1961, BFH 73, 606, BStBl III 1961, 487, und VI 219/61 U vom 9. Februar 1962, BFH 74, 441, BStBl III 1962, 165).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 112/79

    Verwaltungsanweisung - Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit - Mahlzeit - …

    Das FA hat diesen Abzug unter Hinweis auf Abschn. 15 Abs. 2 LStR und das dort genannte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. März 1968 VI R 328/66 (BFHE 92, 96, BStBl II 1968, 459) - auch im Einspruchsverfahren - abgelehnt.

    a) Der Senat hat im Urteil VI R 328/66 entschieden, daß die Freigrenze des Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 4 LStR 1960, wonach es beim Überlassen von Werkswohnungen lohnsteuerrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die vom Arbeitnehmer gezahlte Monatsmiete 20 DM unter dem ortsüblichen Mittelpreis liegt (nunmehr 40 DM, vgl. Abschn. 50 Abs. 2 Nr. 3 LStR 1978), der Vereinfachung diene; diese Freigrenze solle bewirken, daß kleinliche Streitigkeiten vermieden werden.

    Das Urteil VI R 328/66 bringt zum Ausdruck, daß die Vereinfachung des Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 4 LStR 1960 nur in den Fällen ihre Berechtigung habe, in denen der Mietwert nicht eindeutig feststellbar sei; bei Bemessung des Mietwerts nach amtlichen Durchschnittssätzen gebe es aber über die Höhe dieses Wertes keinen Streit.

    b) Die Finanzverwaltung hat aus dem BFH-Urteil VI R 328/66 gefolgert, auch der 1, 50-DM-Essensfreibetrag dürfe, wenn der Wert der Mahlzeit nach der Sachbezugsverordnung bemessen werde, nicht mehr abgezogen werden (vgl. Abschn. 15 Abs. 2 LStR).

    Dies aber bedeutet, wie das FG insoweit zu Recht ausgeführt hat, daß - anders als in dem Urteilsfall VI R 328/66 - im Streitfall nicht zwei Vereinfachungsmaßnahmen, nämlich der Durchschnittswert für den Sachbezug (Mahlzeit) und der Essensfreibetrag von 1, 50 DM, sondern - wie von 1978 an ebenfalls - nur eine Vereinfachungsregelung und eine Annehmlichkeit, die unabhängig davon gewährt werden könnte, zusammentreffen.

  • BFH, 03.03.1972 - VI R 242/68

    Arbeitgeber - Mieten einer Wohnung - Überlassung an Arbeitnehmer - Miete - …

    Er hat allerdings im Urteil VI R 328/66 vom 8. März 1968 (BFH 92, 96, BStBl II 1968, 459) diese Beurteilung in Zweifel gezogen, ohne jedoch zu einer abweichenden Entscheidung zu kommen, da es im Streitfall des dortigen Urteils hierauf nicht ankam.

    Ob unter den Begriff "Wohnungen" in diesem Sinn auch möblierte Zimmer fallen, hat der Senat im Urteil VI R 328/66 (…a. a. O.) dahingestellt sein lassen.

    Der Zweck der Bestimmung des Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 4 LStR 1960 ist, wie der Senat mehrfach betont hat, kleinliche Auseinandersetzungen über die ortsübliche Miete für Werkswohnungen, die oft nicht einfach zu ermitteln ist, dadurch zu vermeiden, daß eine mögliche Mietersparnis, die nicht die Grenze von 20 DM übersteigt, außer Ansatz bleiben soll (Urteile des Senats VI 219/61 U, a. a. O., und VI R 328/66, a. a. O.).

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 130/74

    Brauereigewerbe - Haustrunk - Tarifvertrag - Leitender Angestellter - …

    Wie der Senat mit Urteil vom 8. März 1968 VI R 328/66 (BFHE 92, 96, BStBl II 1968, 459) und erneut mit der Entscheidung vom 3. Oktober 1974 VI R 79/72 (BFHE 113, 452) festgestellt hat, können tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich nur arbeitsrechtliche, aber keine steuerrechtliche Verbindlichkeit haben.
  • BFH, 03.10.1974 - VI R 79/72

    Dienstwohnung - Hauswart - Beendigung des Dienstverhältnisses - …

    Daß die Klägerin nach dem Tarifvertrag nur eine bestimmte Miete für die Hauswartswohnungen ansetzen durfte, ist gleichfalls ohne Bedeutung, denn der Tarifvertrag hat nur arbeitsrechtliche, aber nicht steuerrechtliche Verbindlichkeit (BFH-Urteil vom 8. März 1968 VI R 328/66, BFHE 92, 96, BStBl II 1968, 459).
  • BFH, 16.01.1974 - I R 81/72

    Anerkennung von Aufwendungen eines Apothekers für die Teilnahme an einer …

    Entgegen der sonst bei einer Reisebegleitung durch die Ehefrau naheliegenden Beurteilung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 209/63 U, BFHE 92, 96, BStBl III 1965, 282) konnte deshalb das FG im Streitfall auch in bezug auf die Aufwendungen für die Teilnahme der Ehefrau betriebliche Veranlassung annehmen.
  • BFH, 11.07.1969 - VI 68/65

    Pauschale Fehlgeldentschädigungen - Steuerfreiheit - Rechtsnormähnliche Anordnung …

    Auch der Senat hat solche Zweifel ausgesprochen (vgl. die Urteile VI R 328/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 96, BStBl II 1968, 459, und VI 394/65 vom 24. Mai 1968, BFH 93, 53, BStBl II 1968, 674).
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