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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.1968 - IV 298/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1250
BFH, 04.07.1968 - IV 298/63 (https://dejure.org/1968,1250)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1968 - IV 298/63 (https://dejure.org/1968,1250)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1968 - IV 298/63 (https://dejure.org/1968,1250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemietete Räume - Betriebliche Zwecke - Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts - Instandhaltungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 66
  • DB 1968, 1887
  • BStBl II 1968, 681
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.09.1962 - I 253/60 U

    Aktivierung von Kosten und Verteilung auf die Nutzungsdauer bei erheblichen …

    Auszug aus BFH, 04.07.1968 - IV 298/63
    Einmalige, größere Aufwendungen, die ein Mieter zu dem Zweck macht, die gemieteten Räume für seine betrieblichen Zwecke herzurichten und die sich aus den laufenden Aufwendungen für den Betrieb deutlich herausheben, sind auch dann als Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivieren, wenn sie als Aufwand des Eigentümers des Gebäudes Instandhaltungskosten wären (vgl. Urteil des BFH I 253/60 U vom 25. September 1962, BFH 76, 235, BStBl III 1963, 85).

    Für diesen Fall bejahte bereits das Urteil des BFH I 253/60 U vom 25. September 1962 (BFH 76, 235, BStBl III 1963, 85) die Aktivierungspflicht des Mieters.

  • BFH, 15.04.1958 - I 27/57 U

    Begriff des Wirtschaftsgutes im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Zulässigkeit …

    Auszug aus BFH, 04.07.1968 - IV 298/63
    Nach den Grundsätzen des Urteils des BFH I 27/57 U vom 15. April 1958 (BFH 66, 677, BStBl III 1958, 260) habe aber die KG ein selbständig bewertbares aktivierungs- und abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut geschaffen, weil sie den bisher nicht genutzten und beschädigten Teil des Gebäudes zur Erweiterung der Fabrikation zu einem neuen Betriebszweck wiederhergestellt habe.
  • BFH, 21.02.1978 - VIII R 148/73

    Aufwendung - Miete - Aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Scheinbestandteil - …

    Die gegenteilige Auffassung im BFH-Urteil vom 4. Juli 1968 IV 298/63 (BFHE 93, 66, BStBl II 1968, 681) ist durch die angegebene neuere Rechtsprechung des BFH überholt.
  • BFH, 14.11.1989 - III R 84/85

    Keine Investitionszulage für den vom Mieter eines Gebäudes getragenen …

    Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 4. Juli 1968 IV 298/63 (BFHE 93, 66, BStBl II 1968, 681) entschieden, daß einmalige, größere Aufwendungen, die ein Mieter zu dem Zweck macht, die gemieteten Räume für seine betrieblichen Belange herzurichten und die sich aus den laufenden Aufwendungen für den Betrieb deutlich herausheben, auch dann als Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, wenn sie als Aufwand des Eigentümers des Gebäudes Erhaltungsaufwand wären.
  • BFH, 14.12.1989 - III R 183/85

    Begriff der Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden des Hotel- und …

    Zwar hatte der BFH mit Urteil vom 4. Juli 1968 IV 298/63 (BFHE 93, 66, BStBl III 1968, 681) entschieden, daß einmalige, größere Aufwendungen, die ein Mieter zu dem Zweck macht, die gemieteten Räume für seine betrieblichen Belange herzurichten, und die sich aus den laufenden Aufwendungen für den Betrieb deutlich herausheben, auch dann als Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, wenn sie als Aufwand des Eigentümers des Gebäudes Erhaltungsaufwand wären.
  • BFH, 24.08.1984 - III R 33/81

    Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Immaterielles …

    Auch bei Erhaltungsaufwand kann ein Nutzungsvorteil und damit ein immaterielles Wirtschaftsgut vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juli 1968 IV 298/63, BFHE 93, 66, BStBl II 1968, 681, und in BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345).
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 210/72

    Dingliches Wohnrecht - Entgeltlicher Erwerb - Dauerwohnrecht - Private Sphäre - …

    Bei den Einkünften aus Gerwerbebetrieb sei eine AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern ohne weiteres möglich und auch geboten (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 4. Juli 1968 IV 298/63, BFHE 93, 66, BStBl II 1968, 681, und vom 18. März 1965 IV 116/64 U, BFHE 82, 119, BStBl III 1965, 289; den Beschluß des BFH vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382).
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