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Rechtsprechung
   BFH, 16.10.1968 - I 85/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2181
BFH, 16.10.1968 - I 85/65 (https://dejure.org/1968,2181)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1968 - I 85/65 (https://dejure.org/1968,2181)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - I 85/65 (https://dejure.org/1968,2181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der VA (Vermögensabgabe) einer umgewandelten Gesellschaft durch die aufnehmende Gesellschaft als Betriebsschuld - Abzugsfähigkeit von Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates für eine beratende Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1960 - I 113/59 S

    Wertansatz des Betriebsvermögen bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die …

    Auszug aus BFH, 16.10.1968 - I 85/65
    Soweit sich aus dem Urteil I 113/59 S vom 27. Juni 1960 (BFH 71, 274, BStBl III 1960, 351) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

    Soweit sich aus dem Urteil I 113/59 S vom 27. Juni 1960 (BFH 71, 274, BStBl III 1960, 351) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Vorschrift, daß die Vermögensabgabe als Betriebsschuld berücksichtigt werden müsse und nicht, wie das vom FA angezogene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) I 113/59 S vom 27. Juni 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 274 - BFH 71, 274 -, BStBl III 1960, 351) sage, berücksichtigt werden solle, beziehe sich auf die übernommenen Wirtschaftsgüter.

  • BFH, 17.01.1969 - VI 367/65

    Ermittlung des Umwandlungsgewinns - Vermögensabgabeschuld - Verbindlichkeit - …

    Der VI. Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228) in der Auffassung bei, daß bei der Ermittlung eines nach § 4 UmwStG sich ergebenden Umwandlungsgewinns die übernommene Vermögensabgabeschuld als Verbindlichkeit anzusetzen ist, ohne daß in gleicher Höhe ein Geschäftswert aktiviert werden muß.

    In dieser Hinsicht tritt der erkennende Senat dem Urteil des I. Senats I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228, BStBl II 1969, 147) bei, der für den von ihm entschiedenen Fall die Berücksichtigung der übernommenen Vermögensabgabeschuld ohne die gleichzeitige Aktivierung eines Geschäftswerts ebenfalls zugelassen hat.

  • BFH, 26.02.1969 - I 255/65

    Verschmelzende Umwandlung - Passivierung der Vermögensabgabe - Buchwerte der …

    Ein der passivierten Vermögensabgabe entsprechender Geschäftswert ist nicht zu aktivieren (vgl. BFH-Urteil I 85/65 vom 16. Oktober 1968, BFH 94, 228, BStBl II 1969, 147).

    Im Gegensatz zur Vorentscheidung hat der erkennende Senat im Urteil I 85/65 vom 16. Oktober 1968 (BFH 94, 228, BStBl II 1969, 147) ausgesprochen, daß der im Urteil I 113/59 S, a. a. O., für die Auslegung des § 45 des D-Markbilanzgesetzes vertretene Standpunkt, der Gesetzgeber habe eine erfolgsneutrale Auswirkung der Umwandlung sicherstellen wollen, für die Auslegung des UmwStG nicht gilt.

  • BFH, 09.10.1974 - I R 122/73

    GmbH - Umwandlung - KG - Übernahmeverlust - Nachträgliche Einbuchung - …

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Vorschrift des § 4 Abs. 1 UmwStG 1957 grundsätzlich den Ausweis eines Übernahmeverlustes zuläßt, wenn bei verschmelzender Umwandlung der Buchwert der untergehenden Beteiligung (GmbH-Anteile) trotz Aufstockung der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter der untergehenden Kapitalgesellschaft bis zur Höhe ihres Teilwerts nicht erreicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1968 I 85/65, BFHE 94, 228, BStBl II 1969, 147, und vom 17. Januar 1969 VI 367/65, BFHE 96, 47, BStBl II 1969, 540, zur Frage der Berücksichtigung der Vermögensabgabe der untergehenden Kapitalgesellschaft als Betriebsschuld der übernehmenden Personengesellschaft -- § 4 Abs. 3 UmwStG 1957 -- ohne Einbuchung eines den Verlust ausgleichenden Geschäftswerts).
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