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Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1969 - I R 133/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1461
BFH, 14.05.1969 - I R 133/66 (https://dejure.org/1969,1461)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1969 - I R 133/66 (https://dejure.org/1969,1461)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - I R 133/66 (https://dejure.org/1969,1461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stille Rücklage - Übertragung auf Wirtschaftsgut - Grundstück - Behördlicher Eingriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 440
  • DB 1969, 1321
  • BStBl II 1969, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.03.1969 - I 97/65

    Entschädigung - Dulden von Baumaßnahmen - Abbruch von Gebäuden - Kosten des …

    Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 133/66
    Verwaltung und Rechtsprechung lassen es zu, daß ein steuerpflichtiger Gewinn, der beim Abgang eines Wirtschaftsguts durch Auflösung stiller Rücklagen entstehen würde, durch Übertragung der stillen Rücklage auf ein Ersatzwirtschaftsgut oder durch Bildung einer steuerfreien Rücklage für Ersatzbeschaffung vermieden wird, wenn das Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und im selben Wirtschaftsjahr ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird oder wenn an dem auf das Ausscheiden des Wirtschaftsguts folgenden Bilanzstichtag eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant ist (Abschn. 35 EStR 1958; Urteil des BFH I 97/65 vom 12. März 1969, BFH 95, 178, BStBl II 1969, 381).
  • BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
    Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 133/66
    Der behördliche Eingriff muß nicht gerade in einer Enteignung, sondern kann auch in einem Bauverbot bestehen (BFH-Urteil I 51/59 U vom 22. September 1959, BFH 72, 1, BStBl III 1961, 1).
  • BFH, 15.01.1969 - I 18/65

    Übertragbarkeit stiller Reserven bei der Beschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts

    Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 133/66
    Das gleiche gilt, wenn ein Wirtschaftsgut zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs veräußert wird (BFH-Urteil I 18/65 vom 15. Januar 1969, BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310).
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68

    Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …

    Die EStR verneinen deshalb zutreffend eine Gewinnverwirklichung nur in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt usw. gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (vgl. auch die BFH-Urteile vom 14. Mai 1969 I R 133/66, BFHE 95, 440, BStBl II 1969, 488, und vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70, BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297).

    Da die Revision schon deshalb, weil das Grundstück in E durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, keinen Erfolg haben konnte, bedurfte es keines weiteren Eingehens mehr auf die im übrigen noch bestehenden Zweifel, die sich insbesondere ergeben hinsichtlich der Kausalität zwischen behördlicher Maßnahme, Entnahme des Grundstücks in E und Erwerb des Grundstücks in S, ferner hinsichtlich des Umstandes, daß die Bilanzierung des Grundstücks in E erst erfolgte, als nach Angaben der Klägerin bereits mit behördlichen Maßnahmen zu rechnen war (vgl. BFH-Urteil I R 133/66), sowie hinsichtlich der Höhe, in der überhaupt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen stille Reserven eines unbebauten Grundstücks auf ein bebautes Grundstück übertragen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310;… Littmann, a. a. O., § 6 Rdnr. 567;… Herrmann-Heuer, a. a. O., § 4 EStG Anm. 68 g).

  • BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68

    Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …

    Die Einkommensteuer-Richtlinien verneinen deshalb zutreffend eine Gewinnverwirklichung nur in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt usw. gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (vgl. auch die BFH-Urteile vom 14. Mai 1969 I R 133/66, BFHE 95, 440, BStBl II 1969, 488, und vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70 , BFHE 08, 326, BStBl II 1973, 297 ).

    Da die Revision schon deshalb, weil das Grundstück in E durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, keinen Erfolg haben konnte, bedurfte es keines weiteren Eingehens mehr auf die im übrigen noch bestehenden Zweifel, die sich insbesondere ergeben hinsichtlich der Kausalität zwischen behördlicher Maßnahme, Entnahme des Grundstücks in E und Erwerb des Grundstücks in S, ferner hinsichtlich des Umstandes, daß die Bilanzierung des Grundstücks in E erst erfolgte, als nach Angaben der Klägerin bereits mit behördlichen Maßnahmen zu rechnen war (vgl. BFH-Urteil I R 133/66), sowie hinsichtlich der Höhe, in der überhaupt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen stille Reserven eines unbebauten Grundstücks auf ein bebautes Grundstück übertragen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310;… Littmann, a.a.O., § 6 Rdnr. 567;… Herrmann-Heuer, a.a.O., § 4 EStG Anm. 68 g).

  • BFH, 07.12.1976 - VIII R 134/71

    Anschaffung i. S. des § 23 EStG, wenn bei drohender Enteignung auch nicht …

    Im Falle der Ersetzung eines Grundstücks im Betriebsvermögen wegen eines längerfristigen Bauverbots kann die Übertragung der stillen Reserven gerechtfertigt sein (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1, und vom 14. Mai 1969 I R 133/66, BFHE 95, 440, BStBl II 1969, 488, vgl. auch I R 134/73).
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