Rechtsprechung
| BFH, 08.05.1969 - V R 7/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufstellung von Grabmälern - Städtischer Friedhof - Genehmigung - Ausübung öffentlicher Gewalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 95, 466
- BStBl II 1969, 511
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RFH, 09.07.1937 - V D 1/37
Auszug aus BFH, 08.05.1969 - V R 7/66
Ausübung öffentlicher Gewalt liegt u. a. weiterhin dann vor, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger als Hoheitsträger gegenübersteht und die Leistung ihm in seiner Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist (Gutachten des RFH V D 1/37 vom 9. Juli 1937, RStBl 1937, 1306). - RFH, 29.06.1934 - V A 578/33
Auszug aus BFH, 08.05.1969 - V R 7/66
Das Vorliegen einer Annahmeverpflichtung im Sinne der genannten Vorschrift ist nicht schon dann zu verneinen, wenn man sich dem Zwang zur Annahme der Leistung (behördliche Genehmigung) dadurch entziehen kann, daß man auf die Vornahme der Handlung, die der behördlichen Genehmigung bedarf (Aufstellung eines Grabmals), verzichtet (RFH-Urteil V A 578/33 vom 29. Juni 1934, RFH 36, 283, RStBl 1935, 631).
- BFH, 26.05.1977 - V R 15/74
Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern …
Ihre Tätigkeit insoweit ist nicht der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten (vgl. auch die Urteile des Senats vom 18. August 1966 V 21/64, BFHE 87, 228, BStBl III 1967, 100, und V R 55/69 sowie vom 22. September 1976 I R 102/74, BFHE 120, 53, BStBl II 1976, 793) sowie nicht vergleichbar mit der Erteilung einer Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern (Urteil des Senats vom 8. Mai 1969 V R 7/66, BFHE 95, 466, BStBl II 1969, 511).
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