Rechtsprechung
| BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 1
- BFHE 95, 92
- BStBl III 1961, 1
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.09.1956 - I 95/56 U
Ansetzung einer Rückstellung für Ersatzbeschaffung in Höhe des Buchgewinns
Auszug aus BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
Sie berief sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs I 95/56 U vom 4. September 1956 (BStBl 1956 III S. 332, Slg. Bd. 63 S. 349) und Abschnitt 35 Abs. 2 EStR 1955. - BFH, 03.09.1957 - I 315/56 U
Übertragbarkeit aufgelöster stiller Rücklagen für Ersatzgrundstücke nach …
Auszug aus BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
Es wird auf die Urteile des Senats I 95/56 U vom 4. September 1956 (…a. a. O.) und I 315/56 U vom 3. September 1957 (BStBl 1957 III S. 386, Slg. Bd. 65 S. 402), auf Abschnitt 35 Abs. 2 EStR 1955 sowie die Übersicht bei Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 6. Aufl., 1959, Anm. 348 ff. zu § 6 EStG verwiesen.
- BFH, 12.06.2001 - XI R 5/00
Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff
Insbesondere infolge einer behördlichen Anordnung oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs kann das Wirtschaftsgut durch Veräußerung aus dem Betriebsvermögen ausscheiden und der entsprechende Veräußerungsgewinn Gegenstand der Rücklage bzw. der Anschaffungskostenkürzung sein (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1, und vom 8. Oktober 1975 I R 134/73, BFHE 117, 441, BStBl II 1976, 186).Wenn ein Unternehmer freiwillig oder aus spekulativen Gründen zwischen Veräußerung und Ersatzbeschaffung eine unangemessen lange Zeit verstreichen lässt, so ist eine Übertragung der stillen Reserven ausgeschlossen; der Gewinn ist dann als verwirklicht zu behandeln (BFH-Urteil in BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1).
Bei vorgezogener Ersatzbeschaffung erscheint ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren zwischen Erwerb und Veräußerung noch angemessen, um den Zusammenhang zwischen den beiden Vorgängen zu bejahen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1).
- BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Das Ersatzwirtschaftsgut muß im Betrieb die gleiche Funktion haben wie das ausgeschiedene Wirtschaftsgut (vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1, und in BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, m.w.N.). - BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
1. Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG (i. d. F. bis 1989) - 2. …
Der BFH hat entschieden, daß die Ersatzbeschaffung auch vor dem Vorgang liegen kann, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt; dabei ist es als unerheblich angesehen worden, daß eine (Teil-) Veräußerung des bisherigen Grundbesitzes zwei bis drei Jahre dem Ersterwerb des Ersatzgeländes nachfolgt (BFH-Urteil vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1; s. auch Abschn. 35 Abs. 2 Satz 6 EStR 1975).Allerdings muß der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der vorgezogenen Ersatzbeschaffung, dem erfolgten oder bevorstehenden behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden (vgl. BFHE 72, 1, 3, BStBl III 1961, 1; ferner BFH-Urteile vom 30. Mai 1967 VI 143/65, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 13. März 1969 IV 107/64, n. v.), womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung sachliche Grenzen gesetzt sind.
- BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72
Besteuerung der Enteignungsentschädigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96
Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für …
Eine Übertragung ist in diesen Fällen aber nur möglich, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Ersatzbeschaffung, dem behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden kann, womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung zeitliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BFH-Urteile vom 22.9.1959 I 51/59 U, BStBl III 1961, 1, und in BStBl II 1991, 222). - BFH, 08.10.1975 - I R 134/73
Zur Frage, wann ein zur Übertragung stiller Reserven berechtigender behördlicher …
Ein zur Übertragung stiller Reserven berechtigender behördlicher Eingriff ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn die Enteignung nur einem Teil zusammenhängender Grundstükke droht, die Restgrundstücke aber nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden können (BFH-Urteil vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1). - Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-40/21
Agenția Națională de Integritate - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:3} Entschließung 51/59, vgl. Grundsatz II. - BFH, 07.12.1976 - VIII R 134/71
Anschaffung i. S. des § 23 EStG, wenn bei drohender Enteignung auch nicht …
Im Falle der Ersetzung eines Grundstücks im Betriebsvermögen wegen eines längerfristigen Bauverbots kann die Übertragung der stillen Reserven gerechtfertigt sein (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1, und vom 14. Mai 1969 I R 133/66, BFHE 95, 440, BStBl II 1969, 488, vgl. auch I R 134/73). - BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69
Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt - …
Nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH muß der behördliche Eingriff nicht in einer Enteignung liegen, sondern kann auch in einem Bauverbot bestehen (vgl. BFH-Entscheidung I 51/59 U vom 22. September 1959, BFH 72, 1, BStBl III 1961, 1). - BFH, 09.01.1964 - IV 274/63 U
Voraussetzungen für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen
Eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung sei nicht möglich, weil das Grundstück weder durch höhere Gewalt noch durch eine erzwungene Veräußerung aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs I 51/59 U vom 22. September 1959, BStBl 1961 III S. 1, Slg. Bd. 72 S. 1). - BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere …
- BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68
Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …
- BFH, 14.10.1970 - I R 34/69
Eigentum an einem Grundstück - Umlegungsverfahren - Realisierung stiller Reserven …
- BFH, 17.10.1961 - I 283/60 S
Abwendung einer gewinnerhöhenden Schadensersatzleistung wegen Verzögerung der …
- BFH, 14.05.1969 - I R 133/66
Stille Rücklage - Übertragung auf Wirtschaftsgut - Grundstück - Behördlicher …
- FG Hamburg, 15.12.1995 - II 51/93
Streit um die bilanzielle Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen die …
- BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68
Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …
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Rechtsprechung
| BFH, 15.01.1969 - I 18/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übertragbarkeit stiller Reserven bei der Beschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 95, 92
- DB 1969, 818
- BStBl II 1969, 310
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.10.1961 - I 283/60 S
Abwendung einer gewinnerhöhenden Schadensersatzleistung wegen Verzögerung der …
Auszug aus BFH, 15.01.1969 - I 18/65
Scheidet ein Wirtschaftsgut zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen aus, so kann - wenn ein Ersatzwirtschaftsgut beschafft wird - eine Gewinnrealisierung dadurch vermieden werden, daß die in dem ausgeschiedenen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - VI A 514/30 vom 2. April 1930, RStBl 1930, 313; I A 409/32 vom 20. Dezember 1933, RStBl 1934, 433; VI 11/44 vom 3. Mai 1944, RStBl 1944, 619, sowie Urteil des BFH I 283/60 S vom 17. Oktober 1961, BFH 73, 823, BStBl III 1961, 566). - BFH, 03.09.1957 - I 315/56 U
Übertragbarkeit aufgelöster stiller Rücklagen für Ersatzgrundstücke nach …
Auszug aus BFH, 15.01.1969 - I 18/65
Das Urteil des BFH I 315/56 U (BFH 65, 402, BStBl III 1957, 386) habe der Steuerpflichtigen seit seiner Veröffentlichung am 29. Oktober 1957 bekannt sein können und müssen. - BFH, 18.02.1959 - II 28/58 U
Rechtmäßigkeit der Anwendung der Kraftfahrzeugsteuer beim Halten der in der …
Auszug aus BFH, 15.01.1969 - I 18/65
Abgesehen von den erheblichen Bedenken, die grundsätzlich gegen die Annahme eines durch langjährige Verwaltungsübung etwa begründeten Gewohnheitsrechts im Bereich des Steuerrechts bestehen (vgl. BFH-Urteil II 28/58 U vom 18. Februar 1959, BFH 68, 462, BStBl III 1959, 176), ist der Senat der Auffassung, daß sich ein Gewohnheitsrecht des von der Steuerpflichtigen behaupteten Inhalts schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht gebildet hat.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Sie wird in der Rechtsprechung des BFH nur dann angenommen, wenn sich zu einer bestimmten Rechtsfrage ein Rechtsbewußtsein der beteiligten Kreise gebildet hat und die Gerichte diese Rechtsüberzeugung teilen (BFH-Entscheidungen vom 27. Juni 1963 IV 111/59 U, BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534; vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310; vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244; vom 23. November 1983 I R 216/78, BFHE 139, 398, BStBl II 1984, 277). - BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
Jahrelange Verwaltungsübung allein schafft kein Gewohnheitsrecht (BFH-Urteile vom 27. Juni 1963 IV 111/59 U, BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534, und vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 2 AO Rdnr. 34). - BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72
Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu …
Das Gericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem Erlaß des Senators für Finanzen vom 21. April 1961 um eine Verwaltungsanweisung handelt, mit deren Hilfe nur eine gleichmäßige Gesetzesanwendung durch die Verwaltungsbehörden erreicht, nicht aber eine Bindung i. S. einer Rechtsverordnung erzielt werden konnte und sollte (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310, unter 4.).
- BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70
Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer …
Zur gewohnheitsrechtlichen Bildung eines derartigen Rechtssatzes wäre erforderlich gewesen, daß sich eine praktische Übung dieser Art entwickelt und daß sich die oberstgerichtliche Rechtsprechung mit einschlägigen Fällen beschäftigt und sie im Sinne eines derartigen Rechtssatzes entschieden hätte (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310). - BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69
Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt - …
Das gleiche gilt, wenn ein Wirtschaftsgut zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs veräußert wird (BFH-Entscheidung I 18/5 vom 15. Januar 1969, BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310). - BFH, 18.11.1970 - I R 88/69
Gewinnausschüttungen - Gesellschaftsrechtliche Vorschriften - …
Ist der Bilanzgewinn eines Geschäftsjahres deshalb teilweise in Rücklage gestellt worden, so löst seine spätere Freigabe zur Ausschüttung (durch Auflösung der Rücklage zugunsten des Gewinns des zu veranlagenden Geschäftsjahres) in der Regel keine Steuer aus (soweit nicht ausnahmsweise erst die Auflösung eines Passivpostens zur Versteuerung führt: § 152 Abs. 5 AktG 1965; nicht verbrauchter Teil der Rücklage für Ersatzbeschaffung: BFH-Urteil I 18/65 vom 15. Januar 1969, BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310). - BFH, 25.02.1970 - I R 146/67
Erweiterte Kürzung des Gewinns - Verfassungskonforme Auslegung - Eigener …
Aus dem Grundsatz, daß das FA nach Treu und Glauben an eine in einem konkreten Einzelfall gegebene Zusage gebunden sein kann, darf nicht gefolgert werden, daß auch eine durch eine Ministerialentschließung für eine Gruppe von Fällen getroffene Regelung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bindend sein könne (vgl. BFH-Urteile IV 133/63 S vom 5. März 1964, BFH 79, 218, BStBl III 1964, 311; I 18/65 vom 15. Januar 1969, BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310). - BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68
Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …
Da die Revision schon deshalb, weil das Grundstück in E durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, keinen Erfolg haben konnte, bedurfte es keines weiteren Eingehens mehr auf die im übrigen noch bestehenden Zweifel, die sich insbesondere ergeben hinsichtlich der Kausalität zwischen behördlicher Maßnahme, Entnahme des Grundstücks in E und Erwerb des Grundstücks in S, ferner hinsichtlich des Umstandes, daß die Bilanzierung des Grundstücks in E erst erfolgte, als nach Angaben der Klägerin bereits mit behördlichen Maßnahmen zu rechnen war (vgl. BFH-Urteil I R 133/66), sowie hinsichtlich der Höhe, in der überhaupt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen stille Reserven eines unbebauten Grundstücks auf ein bebautes Grundstück übertragen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1969 I 18/65, BFHE 95, 92, BStBl II 1969, 310;… Littmann, a. a. O., § 6 Rdnr. 567;… Herrmann-Heuer, a. a. O., § 4 EStG Anm. 68 g). - BFH, 14.10.1970 - I R 34/69
Eigentum an einem Grundstück - Umlegungsverfahren - Realisierung stiller Reserven …
Wie der erkennende Senat mit Urteil I 18/65 vom 15. Januar 1969 (BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310) entschieden hat, kommt im Falle des zwangsweisen Ausscheidens eines Wirtschaftsguts durch behördlichen Eingriff eine anteilige Übertragung der stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut nur dann in Betracht, wenn für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts weniger aufgewendet werden muß, als durch das Ausscheiden des bisherigen Wirtschaftsgutes erzielt wurde. - BFH, 14.05.1969 - I R 133/66
Stille Rücklage - Übertragung auf Wirtschaftsgut - Grundstück - Behördlicher …
Das gleiche gilt, wenn ein Wirtschaftsgut zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs veräußert wird (BFH-Urteil I 18/65 vom 15. Januar 1969, BFH 95, 92, BStBl II 1969, 310). - FG Hamburg, 15.12.1995 - II 51/93
Streit um die bilanzielle Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen die …
- BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68
Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …
- FG Köln, 14.04.1999 - 13 K 6813/98
Anforderungen an eine Bilanzberichtigung; Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten …
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