Rechtsprechung
| BFH, 14.05.1969 - I R 77/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kapitalgesellschaft - Verschmelzende Umwandlung - Alleiniger Gesellschafter - Übernehmender Gesellschafter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 168
- DB 1969, 1776
- BStBl II 1969, 598
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68
Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung
Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 77/67
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG auch den Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 3/68 vom 16. Dezember 1968 (BFH 94, 436, BStBl II 1969, 192) zu beachten haben. - BFH, 13.07.1965 - I 167/59 U
Eintritt einer Gewinnverwirklichung bei "Umwandlung" einer Personengesellschaft …
Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 77/67
Doch gebe es von diesem Grundsatz eine Reihe bedeutsamer Ausnahmen, so in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, der unentgeltlichen Übertragung des Betriebes und bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil I 167/59 U vom 13. Juli 1965, BFH 83, 390, BStBl III 1965, 640). - BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U
Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften
Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 77/67
Dagegen habe der BFH mit seinen Urteilen I 155/59 U vom 25. Mai 1962 (BFH 75, 231, BStBl III 1962, 351) und I 182/60 U vom 25. Mai 1962 (BFH 75, 238, BStBl III 1962, 354) entschieden, daß die liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften und von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in der Regel nicht zu einer Realisierung der stillen Reserven des untergehenden Unternehmens führe. - BFH, 25.05.1962 - I 182/60 U
Kein Entstehen eines körperschaftsteuerpflichtigen Verschmelzungsgewinns bei …
Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 77/67
Dagegen habe der BFH mit seinen Urteilen I 155/59 U vom 25. Mai 1962 (BFH 75, 231, BStBl III 1962, 351) und I 182/60 U vom 25. Mai 1962 (BFH 75, 238, BStBl III 1962, 354) entschieden, daß die liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften und von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in der Regel nicht zu einer Realisierung der stillen Reserven des untergehenden Unternehmens führe. - BFH, 04.03.1958 - I 7/57 U
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf betrieblicher oder auf …
Auszug aus BFH, 14.05.1969 - I R 77/67
Das Urteil des BFH I 7/57 U vom 4. März 1958 (BFH 67, 66, BStBl III 1958, 298) -- das den Fall der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften unter Auflösung der alle Anteile an der X-AG besitzenden Y-AG bei der übernehmenden Gesellschaft behandelt -- scheine gegen diese Auffassung zu sprechen.
- BFH, 13.10.1971 - I R 96/69
Verschmelzende Umwandlung - Kapitalgesellschaft - Alleiniger Gesellschafter
Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung an seiner Entscheidung I R 77/67 vom 14. Mai 1969 (BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598) fest, daß § 15 Abs. 2 KStG auch auf die verschmelzende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter (in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) anwendbar ist.Der vorliegende Streitfall solle dem BFH Gelegenheit geben, seine im Urteil I R 77/67 vom 14. Mai 1969 (BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598) getroffene Entscheidung noch einmal im Hinblick auf die Vorschriften des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969 (UmwStG 1969, BStBl I 1969, 498) zu überprüfen.
Treffe die Auffassung des BFH im Urteil I R 77/67 (…a. a. O.) zu, hätte es für den Fall der verschmelzenden Umwandlung einer besonderen Regelung im UmwStG 1969 nicht bedurft.
Die Begründung des BFH-Urteils I R 77/67 (…a. a. O.) sei geeignet, Zweifel dahin auszulösen, wie die im Betriebsvermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft liegenden stillen Reserven bei der übernehmenden Gesellschaft steuerrechtlich zu behandeln seien, ob insbesondere ihre endgültige Freistellung von der Körperschaftsteuer gewollt sei.
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf dieses Urteil und auf sein Urteil I R 77/67 (…a. a. O.) Bezug.
- FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 12/13
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …
Auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft liegt danach ein Anschaffungsvorgang in Form der erlangten Wirtschaftsgüter vor, es wird jedoch dafür - auch nicht in Form der Hergabe der Anteile durch deren Untergang - an die übertragende Gesellschaft oder deren Anteilseigner keine Gegenleistung gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 14.05.1969 I R 77/67, BStBl II 1969, 598; vom 23.01.2002 XI R 48/99, BStBl II 2002, 875; möglicherweise anders, aber nicht entscheidungserheblich BFH-Urteil vom 16.05.2002 III R 45/98, BStBl II 2003, 10). - BFH, 16.07.1969 - I 266/65
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische …
Davon geht auch die Rechtsprechung aus, wenn sie bei der verschmelzenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf eine Gewinnverwirklichung unter der Voraussetzung verzichtet, daß die stillen Reserven durch die Umwandlung nicht aus dem Bereich der Körperschaftsteuer ausscheiden (vgl. Urteil des Senats I R 77/67 vom 14. Mai 1969, BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598).
- BFH, 14.06.1984 - I R 79/80
Ausbuchung - Gewinnmindernde Ausbuchung - Umwandlung einer GmbH - Umwandlung auf …
a) Im BFH-Urteil vom 14. Mai 1969 I R 77/67 (BFHE 96, 168, BStBl II 1969, 598) hat der erkennende Senat ausgesprochen, § 15 Abs. 2 KStG sei sinngemäß auch auf den Fall der verschmelzenden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter anwendbar, wenn der übernehmende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft sei.b) Im BFH-Urteil vom 13. Oktober 1971 I R 96/69 (BFHE 103, 425, BStBl II 1972, 97) hielt der Senat nach nochmaliger Prüfung an seiner Auffassung in der Entscheidung in BFHE 96, 168, BStBl II 1969, 598 fest, daß § 15 Abs. 2 KStG auch auf die verschmelzende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter (in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) anwendbar sei.
- BFH, 22.11.1972 - I R 80/72
Verschmelzende Umwandlung - Kapitalgesellschaft - Verteilung des …
Der erkennende Senat hatte mit Urteil I R 77/67 vom 14. Mai 1969 (BFHE 96, 168, BStBl II 1969, 598) die der Klage stattgebende Entscheidung des FG deshalb aufgehoben, weil die (entsprechende) Anwendung der Vorschrift des § 15 Abs. 2 KStG auch im Falle der verschmelzenden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (als ihren alleinigen Gesellschafter) die tatsächliche Feststellung voraussetze, daß durch die Fortführung der Buchwerte der Wirtschaftsgüter der untergehenden Kapitalgesellschaft durch die aufnehmende Gesellschaft anstelle der bisher ausgewiesenen Beteiligung die spätere Versteuerung der in diesen Wirtschaftsgütern liegenden stillen Reserven gewährleistet ist.b) Wie bereits im I. Rechtsgang mit Urteil I R 77/67 (…a. a. O.) dargelegt wurde, ist dieser Gewinn gemäß § 15 Abs. 2 KStG ohne Berücksichtigung desjenigen Gewinns zu ermitteln, der sich aus der Übertragung des Vermögens der untergegangenen Gesellschaft auf die Klägerin ergibt, wenn die Klägerin die Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter unverändert fortgeführt hat.
- BFH, 24.01.1979 - I R 202/75
Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft - …
In dem BFH-Urteil vom 14. Mai 1969 I R 77/67 (BFHE 96, 168, BStBl II 1969, 598) ist weiterhin darauf hingewiesen worden, daß im Falle der Umwandlung (§ 15 KStG) der Untergang der bisherigen Beteiligungen nicht als eine Art Rückgabe der Anteile gegen Hergabe der durch die Anteile bisher repräsentierten Vermögenswerte der untergehenden Kapitalgesellschaft angesehen werden kann.
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