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Rechtsprechung
   BFH, 31.10.1969 - III R 73/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1538
BFH, 31.10.1969 - III R 73/69 (https://dejure.org/1969,1538)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1969 - III R 73/69 (https://dejure.org/1969,1538)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1969 - III R 73/69 (https://dejure.org/1969,1538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsfeststellung - Einheitswertfeststellung - Verjährung von Steuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 499
  • DB 1970, 2413
  • BStBl II 1970, 173
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.08.1960 - IV 184/60 S

    Unterbrechung der Verjährung durch den Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 31.10.1969 - III R 73/69
    Zwar hat der BFH mit Urteil IV 184/60 S vom 4. August 1960 (BFH 71, 485, BStBl III 1960, 430) in Abkehr von der Rechtsprechung des RFH entschieden, der endgültige Steuerbescheid unterbreche die Verjährung des Steueranspruchs in vollem Umfang.
  • BFH, 25.08.1961 - III 90/60 S

    Zulässigkeit der Fortschreibung auf einen früheren Stichtag zur Beseitigung eines …

    Auszug aus BFH, 31.10.1969 - III R 73/69
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil III 90/60 S vom 25. August 1961, BFH 73, 635, BStBl III 1961, 498 [499]) ist die Feststellung eines Einheitswerts unzulässig, "wenn sämtliche vom Einheitswert abhängigen Steuern verjährt sind".
  • BFH, 12.07.1974 - III R 88/73

    Einheitswertfeststellung - Zulässigkeit - Verjährung der Steuern - Fehlendes …

    Aus dem Wortlaut des Gesetzes hat der Senat die Rechtsfolge hergeleitet, daß ein Einheitswert nicht festzustellen ist, wenn er für die Besteuerung keine Bedeutung hat und damit der Besteuerung nicht zugrunde gelegt wird (vgl. Entscheidung des BFH vom 31. Oktober 1969 III R 73/69, BFHE 97, 499, BStBl II 1970, 173).

    Das FG hat seine Entscheidung in erster Linie im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil III R 73/69) auf die Überlegung gestützt, Einheitswertbescheide seien Dauerbescheide, die auch für die Steuern der auf die Feststellung folgenden Jahre von Bedeutung seien.

    Aus diesem Grund verbleibt der Senat jedenfalls für die Fortschreibung bei seiner in der Entscheidung III R 73/69 vertretenen Rechtsauffassung.

    Das FG ist unter Berücksichtigung der Rechtslage, wie sie sich aus der Trennung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlage gegenüber der Festsetzung der Steuerschuld ergibt, zutreffend davon ausgegangen, daß aus der Entscheidung des Senats III R 73/69 nicht der Schluß gezogen werden könne, Voraussetzung für die Einheitswertfeststellung sei, daß eine Steuer für das Jahr, auf dessen Beginn die Feststellung durchgeführt werden soll, tatsächlich erhoben werde.

  • BFH, 22.01.1971 - III R 108/69

    Feststellungsbescheide - Einheitswerte des Grundbesitzes - Eintritt der …

    g) Der BFH habe mit Urteil III R 73/69 vom 31. Oktober 1969 (BFH 97, 499, BStBl II 1970, 173) zum "Reziprokfall" des vorliegenden Falles entschieden, die Feststellung eines Einheitswerts sei nur zulässig, wenn die Steuern noch nicht verjährt seien, die aufgrund der Feststellung für das Jahr erhoben werden müßten, auf dessen Beginn die Feststellung durchgeführt werden solle.

    b) Es trifft zu, daß nach dem Urteil III R 73/69 vom 31. Oktober 1969 (a. a. O.) die Feststellung eines Einheitswerts unzulässig ist, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden müßten, auf dessen Beginn die Feststellung durchgeführt werden soll.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung III R 73/69 vom 31. Oktober 1969 (a. a. O.) ausführte, unterliegt die Feststellung eines Einheitswerts keiner selbständigen Verjährung.

  • BFH, 05.12.1995 - VIII R 10/91

    § 71 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) vom 23. 2. 1957 enthält keine …

    Die gesonderte Feststellung als solche unterlag indessen keiner selbständigen Verjährung (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1969 III R 73/69, BFHE 97, 499, BStBl II 1970, 173).
  • BFH, 28.04.1972 - III R 3/71

    Vermögensteuerhauptveranlagung - Verjährung - Hauptveranlagung

    Im übrigen hat der Senat zur Frage des Verhältnisses der Verjährung von Steueransprüchen und der Feststellung eines Einheitswerts im Urteil III R 73/69 vom 31. Oktober 1969 (BFH 97, 499, BStBl II 1970, 173, mit weiteren Nachweisen) entschieden, daß die Feststellung eines Einheitswerts nur dann zulässig sei, wenn diejenigen Steuern noch nicht verjährt sind, die aufgrund der Feststellung für das Jahr erhoben werden, auf dessen Beginn die Feststellung durchgeführt werden soll.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil III R 73/69, a. a. O.) macht es dabei keinen Unterschied, um welche Art von Feststellung bzw. von Veranlagung auf einen bestimmten Stichtag es sich handelt.

  • BFH, 31.10.1974 - III R 130/73

    Gemeiner Wert - Kapitalgesellschaft - Verwirkung - Einheitliche Feststellung - …

    Nach dem Urteil des BFH vom 31. Oktober 1969 III R 73/69 (BFHE 97, 499, BStBl II 1970, 173) erlösche ein Steueranspruch nicht nur durch Verjährung, sondern auch durch Verwirkung.

    Das hat der Senat in jüngster Zeit in den beiden Urteilen III R 73/69 und III R 88/73 erneut anerkannt.

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 50/95
    Die Feststellungen waren aber nur solange zulässig, als noch nicht alle von ihnen abhängigen Steuern verjährt waren (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 20. Oktober 1937 VI 341/37, RStBl 1937, 1209; ebenso zur Einheitsbewertung: BFH-Urteile vom 25. August 1961 III 90/60 S, BFHE 73, 635, BStBl III 1961, 498; vom 31. Oktober 1969 III R 73/69, BFHE 97, 499, BStBl II 1970, 173 [BFH 31.10.1969 - III R 73/69]; Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung, § 143 A.2, § 222 A.21).
  • BFH, 07.07.1987 - IX R 116/82

    Verjährungsfristen eines Einkommensteueranspruchs gegenüber einem …

    Nach dem gemäß § 10 Abs. 1 und 2 EGAO 1977 im Streitfall fortgeltenden Rechtszustand vor Inkrafttreten der AO 1977 durften Feststellungsbescheide zwar nicht mehr ergehen, wenn feststand, daß sämtliche Steueransprüche, die den Feststellungsbescheiden zugrunde liegen, verjährt sind (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1969 III R 73/69, BFHE 97, 499, BStBl II 1970, 173; vom 12. Juli 1974 III R 88/73, BFHE 113, 55, BStBl II 1974, 666; BFH-Beschluß vom 13. August 1981 IV R 72/77, BFHE 134, 6, BStBl II 1981, 787).
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