Rechtsprechung
| BFH, 07.11.1969 - III R 113/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit mit GG - Grundsteuer-Meßbetragsveranlagungen - Gemeindegruppen - Gemeinde - Volkszählung - Umgemeindungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 364
- BStBl II 1970, 390
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.1966 - III 97/65
Auszug aus BFH, 07.11.1969 - III R 113/66
Die Ausweitung des am 1. Januar 1935 beginnenden Hauptfeststellungszeitraums und das Festhalten an den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 für diesen verlängerten Hauptfeststellungszeitraum ist, wie der Senat im Urteil III 97/65 vom 29. April 1966 (BFH 86, 4) ausgeführt hat, nicht verfassungswidrig.
- OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Grundsteuerlass
Jene Entscheidungen (…vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.]; Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.;… Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris;… FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt.
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