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Rechtsprechung
   BFH, 25.06.1970 - IV 166/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,474
BFH, 25.06.1970 - IV 166/65 (https://dejure.org/1970,474)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1970 - IV 166/65 (https://dejure.org/1970,474)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1970 - IV 166/65 (https://dejure.org/1970,474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 482
  • DB 1970, 2249
  • BStBl II 1970, 721
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.05.1961 - I 33/60 S

    Zahlung eines Mehrbetrags für einen entsprechenden Anteil am Geschäftswert für …

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    Auch der I. Senat des BFH hat im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit durch Auseinandersetzung mit einem aus einer OHG ausscheidenden Gesellschafter stille Reserven aufgedeckt werden, im Urteil I 33/60 S vom 2. Mai 1961 (BFH 73, 267, BStBl III 1961, 365) ausgeführt, der Einwand, die Grundstückspreise hätten noch dem Preisstopp unterlegen, schließe nicht aus, daß die Beteiligten bei der Auseinandersetzung von einem höheren Grundstückswert ausgegangen seien.
  • BFH, 19.09.1951 - IV 360/50 U

    Abschiebung des Wirtschaftsgutes durch gesetzliches Veräußerungsverbot - Kauf, …

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    So hat der Senat im Urteil IV 360/50 U vom 19. September 1951 (BFH 55, 482, BStBl III 1951, 194) ausgesprochen, daß Wirtschaftsgütern, die einem gesetzlichen Veräußerungsverbot unterliegen, im Rahmen des Teilwertbegriffes gleichwohl ein Wert beigemessen werden könne.
  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    Die Begriffsbestimmung des Teilwerts unterstellt einen Veräußerungspreis für den ganzen Betrieb und die Verteilung dieses Preises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter (vgl. z.B. BFH-Entscheidung Gr. S. 7/67 vom 16. Juli 1968, BFH 94, 124, BStBl II 1969, 108).
  • BFH, 11.01.1966 - I 99/63
    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    Diese Annahme entspricht dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß bei der Teilwertbemessung auch darauf abzustellen ist, unter welchen Bedingungen der Kaufmann ein Wirtschaftsgut abzugeben bereit ist (vgl. Urteile des BFH I 108/60 U vom 20. September 1960, BFH 71, 565, BStBl III 1960, 461, und I 99/63 vom 11. Januar 1966, BFH 85, 275, BStBl III 1966, 310), und sie gewinnt, wie die Vorinstanz und das FA mit Recht betonen, dadurch an Gewicht, daß im Zeitpunkt der Grundstücksentnahme die Aufhebung der Preisbindung bereits erkennbar war.
  • BFH, 20.09.1960 - I 108/60 U

    Ermittlung des Teilwertes eines durch den sozialen Wohnungsbau finanzierten …

    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    Diese Annahme entspricht dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß bei der Teilwertbemessung auch darauf abzustellen ist, unter welchen Bedingungen der Kaufmann ein Wirtschaftsgut abzugeben bereit ist (vgl. Urteile des BFH I 108/60 U vom 20. September 1960, BFH 71, 565, BStBl III 1960, 461, und I 99/63 vom 11. Januar 1966, BFH 85, 275, BStBl III 1966, 310), und sie gewinnt, wie die Vorinstanz und das FA mit Recht betonen, dadurch an Gewicht, daß im Zeitpunkt der Grundstücksentnahme die Aufhebung der Preisbindung bereits erkennbar war.
  • BFH, 29.07.1966 - IV 413/62
    Auszug aus BFH, 25.06.1970 - IV 166/65
    Der erkennende Senat hob durch Urteil IV 413/62 vom 29. Juli 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 686 - BFH 86, 686 -) das Urteil des FG Düsseldorf auf, weil es sich nicht um eine Entnahme, sondern um eine Veräußerung des Grundstücks gehandelt habe, so daß zunächst nicht vom Entnahmewert, sondern vom Veräußerungspreis hätte ausgegangen werden müssen.
  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den …

    Der Einzelveräußerungspreis ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit kommt auf jeden Fall für diejenigen Wirtschaftsgüter der Teilwert in Betracht, die für den Betrieb entbehrlich oder jederzeit ersetzbar sind; für sie wird daher der Teilwert in der Regel mit dem Verkehrswert gleichgesetzt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2024 - 3 K 11079/21

    Bewertung; Entnahme; Entnahmewert; Genossenschaftsanteil; Geschäftsanteil; …

    Es ist auch darauf abzustellen, ob der Steuerpflichtige im Rahmen einer - gedachten - Betriebsveräußerung unter einem bestimmten Preis verkaufen würde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 25. Juni 1970 IV 166/65, BStBl. II 1970, 721 m.w.N.; vom 6. Dezember 1995 I R 51/95, BStBl. II 1998, 781).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79

    Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen

    Der Einzelveräußerungspreis fällt in der Regel mit dem Verkehrswert oder dem gemeinen Wert zusammen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721).
  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung - …

    Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65 (BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721), nach dem bei der Entnahme eines dem Preisstopp unterliegenden Grundstücks als Teilwert auch ein höherer als der preisrechtlich genehmigungsfähige Wert angesetzt werden kann.
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70

    Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines …

    Andererseits konnte nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Finanzrechtsweg über die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer entschieden werden (Urteil vom 21. November 1961 - I 107/61, DB 1962, 17; ferner Urteil vom 13. Dezember 1963 - IV 166/65 S, BStBl. 1964 III S. 47 = DB 1964; 172),so daß danach Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer auch im Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO erhoben werden konnten.
  • BFH, 04.12.1986 - IV R 162/85

    Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Feststellung des höheren Teilwerts - …

    Der Einzelveräußerungspreis ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit kommt auf jeden Fall für diejenigen Wirtschaftsgüter als Teilwert in Betracht, die für den Betrieb entbehrlich oder jederzeit ersetzbar sind; für sie wird daher der Teilwert in der Regel mit dem Verkehrswert gleichgesetzt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1970 IV 166/65, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721).
  • BFH, 05.10.1972 - IV R 118/70

    Investmentanteile - Betriebsvermögen - Entnahmewert - Rücknahmepreis - …

    Für solche entbehrlichen Wirtschaftsgüter wird regelmäßig der Teilwert durch den Einzelveräußerungspreis bestimmt (vgl. das genannte Urteil I R 199/69 sowie das Urteil des Senats IV 166/65 vom 25. Juni 1970, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721, ferner auch z. B. Littmann, a. a. O.).
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68

    Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …

    Wie der Senat im Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65 (BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721) entschieden hat, ist ein gebundener Preis für den als Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit Nr. 1 Satz 3 EStG anzusetzenden Teilwert nicht maßgeblich, wenn der limitierte Preis den Wertvorstellungen der Allgemeinheit nicht entspricht und wenn noch dazu, wie auch im vorliegenden Streitfall, die Aufhebung der Preisbindung bereits erkennbar war.
  • BFH, 22.03.1972 - I R 199/69

    Teilwert von Investmentanteilen - Entbehrlichkeit für Betrieb - Rücknahmepreis …

    Das gilt jedenfalls im Streitfall, in dem die Investmentanteile nach den Feststellungen des FG zu den entbehrlichen Wirtschaftsgütern des Betriebs zählten, deren Teilwert im allgemeinen nicht durch den Wiederbeschaffungspreis, sondern durch den Einzelveräußerungspreis (Verkehrswert) bestimmt wird (BFH-Urteil IV 166/65 vom 25. Juni 1970, BFH 99, 482, 484, BStBl II 1969, 721).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 28/87

    Einbezug von Grundstückswerten in die Feststellung des Aufgabegewinns

    Mit dieser Absicht ist auch in anderen Fällen versucht worden, unter Ausnutzung der Preisbindungsvorschriften Grundstücke in das Privatvermögen zu überführen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65, BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721).
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68

    Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …

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