Gesetzgebung
| BGBl. II 1994 S. 2645 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 47, ausgegeben am 12.10.1994, Seite 2645
- Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
- vom 30.09.1994
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (42)
- BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 37.16
Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union
Rn. 14 Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 (BGBl. 1994 II S. 2645) Die Verantwortung gilt nach Ablauf von zwei Jahren des tatsächlichen und dauernden Aufenthalts im Zweitstaat mit Zustimmung von dessen Behörden oder zu einem früheren Zeitpunkt als übergegangen, wenn der Zweitstaat dem Flüchtling gestattet hat, entweder dauernd oder länger als für die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises in seinem Hoheitsgebiet zu bleiben. - BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 2.17
Vorlage zur Vorabentscheidung
Rn. 14 Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 (BGBl. 1994 II S. 2645). - BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …
Ob etwas anderes gilt, wenn bei einem anerkannten Flüchtling die Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises und darüber hinaus die Verantwortung für den Flüchtling selbst (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:300321U1C41.20.0] - BVerwGE 172, 125 Rn. 32) nach dem Europäischen Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 - EATRR/EÜÜVF - (BGBl. 1994 II S. 2645) auf Deutschland übergegangen ist, kann hier dahinstehen.
- BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 24.23
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …
Ob etwas anderes gilt, wenn bei einem anerkannten Flüchtling die Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises und darüber hinaus die Verantwortung für den Flüchtling selbst (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:300321U1C41.20.0] - BVerwGE 172, 125 Rn. 32) nach dem Europäischen Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 - EATRR/EÜÜVF - (BGBl. 1994 II S. 2645) auf Deutschland übergegangen ist, kann hier dahinstehen. - BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23
Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …
Ob etwas anderes gilt, wenn bei einem anerkannten Flüchtling die Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises und darüber hinaus die Verantwortung für den Flüchtling selbst (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 41.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:300321U1C41.20.0] - BVerwGE 172, 125 Rn. 32) nach dem Europäischen Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 16. Oktober 1980 - EATRR/EÜÜVF - (BGBl. 1994 II S. 2645) auf Deutschland übergegangen ist, kann hier dahinstehen. - BVerwG, 24.03.2026 - 1 C 13.25
M. ./. Freistaat Bayern - Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach …
Rn. 11 Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, einem Flüchtling, dem in einem anderen Mitgliedstaat Flüchtlingsschutz zuerkannt und ein Reiseausweis ausgestellt worden ist, stehe für den Fall des Übergangs der Verantwortung nach den Regeln des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK) vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) und des Europäischen Übereinkommens vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (Europäisches Übereinkommen - EÜÜVF) (BGBl. 1994 II S. 2645) auf die Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. - OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 8 ME 42/18
Abschiebung; Antragsfrist; EATRR; Europäisches Übereinkommen über den Übergang …
Auf die Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (BGBl. 1994 II, S. 2645; EATRR) wurde hingewiesen. - BVerwG, 24.03.2026 - 1 C 6.25
Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Fall des …
Rn. 12 Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, einem Flüchtling, dem in einem anderen Mitgliedstaat Flüchtlingsschutz zuerkannt und ein Reiseausweis ausgestellt worden ist, stehe für den Fall des Übergangs der Verantwortung nach den Regeln des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention - GFK) vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) und des Europäischen Übereinkommens vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (Europäisches Übereinkommen - EÜÜVF) (BGBl. 1994 II S. 2645) auf die Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. - VG Karlsruhe, 14.09.2020 - A 9 K 3639/18
Rückführung nach Italien trotz der Corona-Pandemie
Rn. 25 Nichts anderes ergibt sich aus dem Straßburger Abkommen von 16.10.1980 (vgl. Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16.10.1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge vom 30.09.1994 (BGBl. 1994 II, S. 2645); s. für das Übereinkommen: Sammlung Europäischer Verträge-Nr. 107, abrufbar unter https://rm.coe.int/1680078b21, im Folgenden: FlüVÜbk; allgemein zu den Rechtswirkungen des Übereinkommens: OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 02.08.2018 - 8 ME 42/18 - juris Rn. 35 ff.). - VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 17460/17
Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
Rn. 127 BGBl. II 1994 S. 2645,. - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 11 S 1142/21
Erteilung einer (deutsche) Aufenthaltserlaubnis; Zuerkennung des subsidiären …
- VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19
Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2024 - 14 A 3506/19
Familienflüchtlingsschutz nur bei nationaler Flüchtlingsanerkennung des …
- OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …
- VG Hannover, 12.08.2022 - 5 A 5761/18
EATRR; Verantwortungsübergang; Familienasyl; Flüchtlingseigenschaft
- OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LC 234/23
Aufenthaltserlaubnis; EATRR; europarechtskonforme Auslegung; Flüchtling; …
- VGH Bayern, 10.12.2024 - 19 B 24.666
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach …
- VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14
Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des …
- VGH Hessen, 29.11.2024 - 2 A 615/21
Eintritt des Verantwortungsübergangs nach dem Europäischen Übereinkommen über den …
- VG Münster, 03.12.2020 - 8 K 1145/16
Straßburger Übereinkommen Verantwortungsübergang Gestattung
- VG Aachen, 19.03.2018 - 8 L 2032/17
Übergang der Verantwortung für einen in Italien anerkannten Flüchtling auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2026 - 14 A 1240/22
Verantwortungsübergang; Reiseausweis für Flüchtlinge; Flüchtlingseigenschaft; …
- OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25
Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …
- VGH Bayern, 21.01.2025 - 19 B 24.1120
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Übergang der Verantwortung …
- VGH Bayern, 18.04.2024 - 19 ZB 23.2287
Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag eines in Italien anerkannten Flüchtlings …
- VG Karlsruhe, 18.10.2022 - A 8 K 2210/22
Bindungswirkung der Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus in einem …
- BVerwG, 24.03.2026 - 1 C 29.25
Kein Aufenthaltstitel für einen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten …
- OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 154/19
Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 B 22.30821
Asylantrag eines in Italien als subsidiär Schutzberechtigter anerkannten ehemals …
- VG Arnsberg, 07.06.2022 - 9 K 3464/19
- VG Freiburg, 29.09.2022 - A 7 K 2018/22
Asylanerkennung; Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung in Griechenland
- VG Aachen, 09.07.2010 - 8 L 151/10
Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsandrohung, …
- VGH Bayern, 13.10.2008 - 10 ZB 08.2470
Reiseausweis für Flüchtlinge; Anspruch gegen Zweitstaat
- VG Düsseldorf, 02.08.2023 - 22 L 1949/23
Norwegen, sicherer Drittstaat, Verfahrensrichtlinie, Übereinkommen vom 16. …
- VG Wiesbaden, 25.02.2026 - 5 K 2079/24
Subsidiärer Schutz für eritreische Staatsangehörige wegen drohender Einziehung …
- VG Düsseldorf, 02.02.2024 - 7 K 5565/21
- VG Saarlouis, 17.09.2021 - 6 L 964/21
Aufenthaltsrechtliche Folgen des Verantwortungsübergangs nach dem Europäischen …
- VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 K 1485/21
Einzelfall der Ablehnung eines Antrages auf Familienasyl (mit Blick auf einen …
- VG Hannover, 01.03.2022 - 5 A 1392/21
Aufenthaltserlaubnis; Flüchtlingsanerkennung in Italien; Reiseausweis; Übergang …
- VG Gießen, 08.10.2015 - 6 L 3517/15
Abschiebungsanordnung im sicheren Drittstaat - Italien
- VG Bayreuth, 04.08.2023 - B 6 E 23.401
Ablauf der Frist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EÜÜVF, stillschweigende Billigung, …
- VG München, 24.07.2008 - M 25 K 08.1832
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