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   BGH, 20.09.1951 - 3 StR 524/51   

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BGH, 20.09.1951 - 3 StR 524/51 (https://dejure.org/1951,2155)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1951 - 3 StR 524/51 (https://dejure.org/1951,2155)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1951 - 3 StR 524/51 (https://dejure.org/1951,2155)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

    Dieser Vorgang füllt mithin zeitlich mit dem Überlassen der Kohlen an den Beschwerdeführer zusammen, so dass dieser sich nicht der Hehlerei, sondern nur der Beihilfe zu der von H. begangenen Untreue schuldig gemacht hat (BGH Urt vom 20. September 1951 - 3 StR 524/51 -).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53

    Rechtsmittel

    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54

    Rechtsmittel

    Ob diese Ergänzung zulässig war, weil sie nur eine offensichtliche Lücke des Protokolls ausfüllte (vgl zur Unzulässigkeit nachträglicher Protokollberichtigungen an sich BGHSt 2, 125 und BGH JZ 1952, 281, andererseits zur Zulässigkeit freier Beweiswürdigung bei offensichtlichen Protokollücken BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951 und 3 StR 40/52 vom 19. Juni 1952), und ob ihr die unbedingte Beweiskraft des § 274 StPO zukommt, kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52

    Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche

    Wer sich an einem Diebstahl oder an einer Unterschlagung in der Weise beteiligt, dass er die gestohlenen oder unterschlagenen Sachen an sich bringt, bevor der Diebstahl bzw. die Unterschlagung beendet ist, ist nicht Hehler, sondern Mittäter oder Teilnehmer am Diebstahl bzw. an der Unterschlagung (RGSt 67, 70, StRspr; vgl. auch BGHSt 3, 191 und BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951).
  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 97/53

    Rechtsmittel

    Dieser Vorgang, mit dem der Angeklagte die Baustoffe an sich brachte, beendete zugleich erst die Untreuehandlung D.s, so daß sich der Beschwerdeführer nicht der Hehlerei, sondern der Beihilfe zur Untreue des D. schuldig gemacht hat (ebenso BGH 4 StR 854/51 vom 24. April 1952 und 3 StR 524/51 vom 20. September 1951).
  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 370/60

    Rechtsmittel

    Daran fehlt es hier; denn die Untreuehandlung der Mitangeklagten H. bestand gerade in der Aushändigung des Geldes an den Angeklagten, die Vortat und die vom Landgericht als Hehlerei angesehene Handlung des Angeklagten bildeten also einen Vorgang (vgl. RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; BGH 3 StR 524/51 vom 10. September 1951; 4 StR 527/53 vom 21. Januar 1954 und 5 StR 67/57 vom 19. März 1957).
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