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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1952 - 2 StR 43/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,2318
BGH, 08.02.1952 - 2 StR 43/50 (https://dejure.org/1952,2318)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1952 - 2 StR 43/50 (https://dejure.org/1952,2318)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1952 - 2 StR 43/50 (https://dejure.org/1952,2318)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 28.04.1952 - I VRG 6/52

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Zentraljustizamts für die britische Zone …

    Einzelheiten sind erörtert in den Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 8. und 29. Februar 1952 - 2 StR 43/50, 73/51, von denen Abdruck beigefügt ist.
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 327/54

    Rechtsmittel

    Auch wenn ein Verletzter aus diesem Grunde eine Anzeige unterliess, ist der Täter aus politischen Gründen nicht verfolgt worden (BGH Urt vom 8. Februar 1952 - 2 StR 43/50 -).
  • BGH, 31.07.1962 - 2 StR 273/62

    Anordnung zur Erschiessung eines abgesprungenen, in polizeilichen Gewahrsam …

    Die Verfolgung unterblieb somit aus politischen Gründen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats 2 StR 43/50 vom 8.Februar 1952 zu der ähnlichen Verordnung vom 23.Mai 1947 für die britische Zone).
  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53

    Rechtsmittel

    Zwar liegt es nahe, dass die Strafverfolgung aus politischen Gründen unterblieben ist; denn insoweit sind auch die mittelbaren Einflüsse zu berücksichtigen, die der Durchführung eines Verfahrens hindernd im Wege standen, wie z.B. das Unterbleiben der Anzeige aus Angst vor politischen Rückwirkungen (Urt. des BGH 2 StR 43/50 vom 8. Februar 1952 und 1 StR 769/52 vom 30. Juni 1953).
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 693/53

    Rechtsmittel

    Wenn aber eine Anzeige infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterblieben ist, ist die Straftat aus politischen Gründen nicht verfolgt worden (z.B. BGH Urt 2 StR 43/50 vom 8. Februar 1952 und 1 StR 829/51 vom 1. April 1952).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52

    Rechtsmittel

    Unterblieb z.B. eine Anzeige aus Angst vor politischen Rückwirkungen oder lehnte die Polizei es ab, gegen damals im öffentlichen Leben stehende Personen Ermittlungen anzustellen, so ist die Strafverfolgung ebenfalls aus politischen Gründen unterblieben und die Voraussetzungen des § 1 der Verordnung sind insoweit gegeben (Urt des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1952 - 2 StR 43/50 -).
  • BGH, 15.02.1952 - 2 StR 307/51

    Rechtsmittel

    Nicht zu bezweifeln ist ferner, dass die Tat des Angeklagten aus politischen Gründen unverfolgt geblieben ist (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Februar 1952 - 2 StR 43/50).
  • BGH, 20.05.1952 - 2 StR 8/50

    Rechtsmittel

    Nicht bestraft aus politischen Gründen im Sinne der VO ist eine Straftat auch, wenn sie infolge mittelbarer, rechtswidriger Einflüsse des Nationalsozialismusses nicht verfolgt wurde, sei es, dass ihre Anzeige deswegen überhaupt unterblieben oder sie nicht zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörde gelangt ist (BGH 2 StR 43/50, Urteil vom 8. Februar 1952).
  • BGH, 30.04.1952 - 3 StR 31/50

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist eine Straftat auch dann aus politischen Gründen im Sinne der Verordnung nicht bestraft worden, wenn sie infolge mittelbarer rechtswidriger Einflüsse des Nationalsozialismus nicht verfolgt wurde, etwa weil deswegen ihre Anzeige unterblieben oder im polizeilichen Ermittlungsverfahren bereits im Keime erstickt ist (vgl. BGH Urt vom 8. Februar 1952 - 2 StR 43/50 -).
  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 829/51
    Wenn aber eine Anzeige infolge des nationalsozialistischen Terrors unterblieben ist, ist die Straftat aus politischen Gründen nicht verfolgt worden (BGH 2 StR 43/50 vom 8. Februar 1952).
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