Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1953 - 2 StR 673/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 27.03.1942 - 1 D 69/42
Bei der Untersuchung, ob Zeugenmeineid vorliegt, ist zunächst der Sinn der …
Auszug aus BGH, 16.01.1953 - 2 StR 673/52
Das Landgericht wird daher zunächst den (objektiven) Sinn der Zeugenaussage und sodann zu ermitteln haben, welchen Sinn der Angeklagte mit dem Ausdruck "Verhältnis" verbunden hat (vgl. RGSt 76, 94, 96). - RG, 08.06.1931 - II 511/31
1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf …
Auszug aus BGH, 16.01.1953 - 2 StR 673/52
Es ist deshalb für den Senat (vgl. RGSt 65, 304, 308 ) die Möglichkeit nicht auszuschliessen, dass das Landgericht, wenn es seiner Pflicht, die Zeugin Katharina Gü.
- BGH, 18.06.1953 - 4 StR 198/53
Rechtsmittel
Die Vernehmung hätte nur dann unterbleiben dürfen, wenn die Beweiserhebung unzulässig gewesen oder zum Zwecke der Prozessverschleppung beantragt worden wäre oder wenn sämtliche Prozessbeteiligten mit der Nichterhebung des Beweises einverstanden gewesen wären (RGSt 65, 304; BGH 2 StR 673/52 vom 16. Januar 1953).
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