Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1956 - VI ZR 43/55 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 20, 301
- NJW 1956, 1152
- NJW 1956, 1675 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- RG, 03.11.1910 - VI 432/09
Zum Begriffe des Eisenbahnbetriebsunternehmers
Auszug aus BGH, 25.04.1956 - VI ZR 43/55
Vom Standpunkt des früheren Gesetzes aus hatte das Reichsgericht bereits ausgesprochen, es müsse im einzelnen Falle abgewogen werden, welches Merkmal aus besonderen Gründen den Ausschlag zu geben habe, wenn nicht die Verfügung über den Betrieb derselben Person zustehe, für deren Rechnung er gehe (RGZ 75, 7 [8]). - RG, 22.04.1921 - III 499/20
Reichsversicherungsordnung; Forderungsübergang auf Versicherungsträger
Auszug aus BGH, 25.04.1956 - VI ZR 43/55
Gleichviel, ob die Bestimmung des § 1542 Abs. 1 Satz 3 RVO nur für den Bereich der Unfallversicherung gilt oder darüber hinaus auch eine aus Gründen des Unfalls eintretende Kranken- und Invalidenversicherung betrifft (vgl. hierzu RGZ 102, 131 und Menkens in Mitteilungsblatt für die Sozialversicherung 1950, 361 ff mit weiteren Nachweisen), greift hier also die Bestimmung des § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1943 Platz, die allgemein den Rückgriff eines Trägers der Sozialversicherung gegen den zum Schadensersatz verpflichteten Unternehmer ausschließt, ohne es auf die Art der Versicherung abzustellen.
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
Rn. 136 aa) Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs nicht versieht, also die Vorstellung hat, vor einem Angriff sicher zu sein (StV 98, 944 f.), wer bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einer lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGH 20, 301, 302; 32, 382, 384 f.; 39, 353, 368; 41, 79; 48, 207, 210; NStZ 02, 368; 09, 29 f.; NStZ 12, 35; NStZ-RR 07, 175; 12, 245). - BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 49/59
Rechtsmittel
Dieses Ergebnis steht entgegen der Meinung der Revision auch nicht im Widerspruch zu den Urteilen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1956 - VI ZR 43/55 - BGHZ 20, 301 und vom 18. Oktober 1957 - VI ZR 99/56 - LM RVO § 899 Nr. 11. Dort ist zwar ausgesprochen, für die Tätigkeit deutscher Arbeitskräfte bei der britischen Besatzungsmacht sei Unternehmer im Sinne der Sozialversicherung das Deutsche Reich und nach ihrer Entstehung die B. gewesen.Diese Einordnung beruht, wie in BGHZ 20, 301, 306, 307 [BGH 25.04.1956 - VI ZR 43/55]näher dargelegt ist, auf einem Gutachten des Legal Adviser bei der britischen Militärregierung, das sich auf den Standpunkt gestellt hat, es komme ein Vertrag zwischen dem deutschen Arbeitnehmer und der deutschen Behörde zustande, auf Grund dessen die britische Besatzungsmacht die ihr von der deutschen Behörde zur Verfügung gestellten Dienste der deutschen Arbeitskraft entgegennehme (…vgl. auch von Schmoller/Maier/Tobler a.a.O. § 27 C III 1 c S. 35).
- BGH, 13.03.1973 - VI ZR 12/72
Erstattung von Aufwendungen für die ärztliche Behandlung und Betreuung eines …
Sie geht davon aus, daß sich auf Dauer jede Behörde einmal in der Stellung des Gläubigers, ein andermal in der des Schuldners solcher Leistungen befinden wird und so ein Ausgleich sich von selbst einstellt (vgl. amtl. Begründung zu § 4 in DJ 1944/45 S. 22; BGHZ 20, 301, 303 [BGH 25.04.1956 - VI ZR 43/55] ; 43, 337, 342) [BGH 26.01.1965 - VI ZR 207/63] .
- BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59
Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHZ 20, 301 die Auffassung vertreten, daß hinsichtlich der deutschen Arbeitskräfte bei der britischen Besatzungsmacht Unternehmer die Bundesrepublik sei. - BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56 Solcher Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. April 1956 - VI ZR 43/55 - (BGHZ 20, 301, 305 ff) entgegengetreten.
- BGH, 29.10.1968 - VI ZR 177/67
Schadenersatz wegen eines Arbeitsunfalls oder eines Dienstunfalls
Maßgebend war nur, ob der Unternehmer des Unfallbetriebes auch der Unternehmer des Beschäftigungsbetriebes, daß also zwischen dem Beschäftigungsbetrieb und dem Unfallbetrieb eine Unternehmereinheit anzunehmen war (vgl. BGHZ 20, 301, 304 f.) [BGH 25.04.1956 - VI ZR 43/55]. - BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55
Rechtsmittel
Auch der erkennende Senat hat das erwähnte Gesetz als gültig angesehen und in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. April 1956 - VI ZR 43/55 - dem klagenden Sozialversicherungsträger gegenüber nachteilige Folgen aus § 4 Abs. 2 des Gesetzes hergeleitet.
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